Betreff
Heranziehung der Städte und Gemeinden für den Zeitraum von 2022 bis 2024, für folgende Aufgaben:
- Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII),
- Wohngeldgesetz (WoGG),
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Bildungspaket ( Wohngeld/ Kinderzuschuss, BKGG)
Vorlage
V-SOZ/21/149
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreis Cloppenburg für die Bearbeitung der Aufgaben

-       Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII)

-       Wohngeldgesetz (WoGG)

-       Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

-       Bildungspaket (bei Wohngeld oder Kinderzuschlag, BKGG)

entsprechend den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.“

 


Sachverhalt:

 

Die bisherige Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Durchführung der o.g. Aufgaben endet am 31.12.2021.

 

Die Praxis der Leistungsbewilligung durch die örtlichen Sozialämter und Wohngeldstellen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

 

Die Fortsetzung der Aufgabenübertragung wird daher vom Landkreis befürwortet.

 

Der Inhalt der neuen Heranziehungsvereinbarungen wurde aktualisiert. Der Umfang der übertragenen Aufgaben bleibt aber nahezu unverändert.

 

Wichtigste Änderung ist die Umstellung aller Sozialämter, Wohngeld- und BuT-Stellen zum 01.01.2022 auf ein einheitliches Fachprogramm (LÄMMkom LISSA der Firma Lämmerzahl) sowie der Online-Anschluss an das Kassenprogramm der Kreisverwaltung. Dies soll gewährleisten, dass die Sachbearbeitung den künftigen Anforderungen der Digitalisierung (z.B. E-Akte oder Online-Antrag) gewachsen ist.

Notwendig war das neue Programm auch, weil das bisherige Fachprogramm für die Wohngeldstellen zum 31.12.2021 eingestellt wird. Daraufhin wurde der Beschluss gefasst, den kompletten Bereich der Sozialleistungen neu zu organisieren.

 

Die Vereinbarungen wurden bislang i.d.R. für 3 Jahre geschlossen. Es ist daher eine Verlängerung auf der Grundlage der bisherigen Übereinkunft für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 vorgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Bereiche AsylbLG, Sozialhilfe/Grundsicherung und Bildungspaket haben insgesamt ein jährliches Ausgabevolumen von rd. 16 Mio. EUR.

 

Durch den Online-Anschluss der Sozialämter sowie Wohngeld- und BuT-Stellen an die Kreiskasse entfällt bei den Städten und Gemeinde die Veranschlagung der Ausgabe- und Einnahmepositionen zu diesen Rechtskreisen. Es entfällt zudem das Erstattungsverfahren zwischen Landkreis sowie den Städten und Gemeinden, mit den monatlichen Abschlagszahlungen und der Quartalsabrechnung.

Auf den Kreishaushalt wirkt sich der Online-Anschluss nicht aus, da der Landkreis wie bisher Kostenträger ist.

 

Beim Wohngeld werden im Kreishaushalt Ausgaben und Einnahmen von rd. 4,7 Mio. EUR neu eingeplant. Auch hier entfällt die Veranschlagung bei den Städten und Gemeinden. Aufgrund der monatlichen Spitzabrechnung mit dem Land durch den Landkreis hat die künftige Veranschlagung des Wohngeldes im Kreishaushalt ebenfalls keine Auswirkung.

 

 

Kostenpauschalen:

Die Heranziehung nach der neuen Pauschale verursacht im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich folgende Kosten:

 

 

Leistungsfälle

(Personen)

Schätzung

Pauschale

in 2022-24

Voraussichtlicher

jährlicher Aufwand

in 2022-24

SGB XII
(HLU, Grusi)

1.500

240 €

360.000 €

Wohngeld

1.600

280 €

448.000 €

AsylbLG

900

500 €

450.000 €

Bildungspaket

Anteilige Weiterleitung der Bundesmittel

180.000 €

 

Anzumerken ist, dass der Landkreis sämtliche EDV-Kosten im Zusammenhang mit dem Fachprogramm LISSA in Höhe von über rd. 200.000 EUR / Jahr trägt und durch die Online-Anbindung an die Kreiskasse die Städte und Gemeinden entlastet werden.

Die zu erwartenden Aufwendungen wurden im Haushaltplan für 2022 eingeplant.

 

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben in der HVB-Tagung am 15.09.2021 ihr Einvernehmen zur Fortsetzung der Aufgabenübertragung und Kostenpauschale erklärt.


Finanzierung:

Haushaltsstellen:

P1.311100.901              SK: 445210       ( SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt)

P1.311600.901              SK: 445210       ( SGB XII; Grundsicherung)

P1.346000                    SK: 445200       (Wohngeld)

P1.347000                    SK: 445210       (Bildungspaket)


Anlagenverzeichnis:

 

Entwürfe der Vereinbarungen

-       Sozialhilfe / Grundsicherung; SGB XII

-       Wohngeldgesetz; WoGG

-       Asylbewerberleistungsgesetz; AsylbLG

-       Bildungspaket (BuT); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag; § 6 b BKGG