- Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII),
- Wohngeldgesetz (WoGG),
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Bildungspaket ( Wohngeld/ Kinderzuschuss, BKGG)
Beschlussvorschlag:
Dem Sozialausschuss wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Kreistag zu beschließen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des
Landkreis Cloppenburg für die Bearbeitung der Aufgaben
- Sozialhilfe /
Grundsicherung (SGB XII)
-
Wohngeldgesetz (WoGG)
-
Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
- Bildungspaket (bei Wohngeld
oder Kinderzuschlag, BKGG)
entsprechend den vorliegenden
Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.“
Sachverhalt:
Die bisherige Heranziehung
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Durchführung der o.g.
Aufgaben endet am 31.12.2021.
Die Praxis der Leistungsbewilligung durch die
örtlichen Sozialämter und Wohngeldstellen hat sich in den vergangenen Jahren
bewährt.
Die
Fortsetzung der Aufgabenübertragung wird daher vom Landkreis befürwortet.
Der Inhalt der neuen
Heranziehungsvereinbarungen wurde aktualisiert. Der Umfang der übertragenen
Aufgaben bleibt aber nahezu unverändert.
Wichtigste Änderung ist die
Umstellung aller Sozialämter, Wohngeld- und BuT-Stellen zum 01.01.2022 auf ein
einheitliches Fachprogramm (LÄMMkom LISSA der Firma Lämmerzahl) sowie der
Online-Anschluss an das Kassenprogramm der Kreisverwaltung. Dies soll gewährleisten,
dass die Sachbearbeitung den künftigen Anforderungen der Digitalisierung (z.B.
E-Akte oder Online-Antrag) gewachsen ist.
Notwendig war das neue Programm auch, weil das bisherige Fachprogramm für die
Wohngeldstellen zum 31.12.2021 eingestellt wird. Daraufhin wurde der Beschluss
gefasst, den kompletten Bereich der Sozialleistungen neu zu organisieren.
Die
Vereinbarungen wurden bislang i.d.R. für 3 Jahre geschlossen. Es ist daher eine
Verlängerung auf der Grundlage der bisherigen Übereinkunft für den Zeitraum vom
01.01.2022 bis zum 31.12.2024 vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Bereiche AsylbLG, Sozialhilfe/Grundsicherung und
Bildungspaket haben insgesamt ein jährliches Ausgabevolumen von rd. 16 Mio.
EUR.
Durch den Online-Anschluss der Sozialämter sowie
Wohngeld- und BuT-Stellen an die Kreiskasse entfällt bei den Städten und
Gemeinde die Veranschlagung der Ausgabe- und Einnahmepositionen zu diesen
Rechtskreisen. Es entfällt zudem das Erstattungsverfahren zwischen Landkreis
sowie den Städten und Gemeinden, mit den monatlichen Abschlagszahlungen und der
Quartalsabrechnung.
Auf den Kreishaushalt wirkt sich der Online-Anschluss
nicht aus, da der Landkreis wie bisher Kostenträger ist.
Beim Wohngeld werden im Kreishaushalt Ausgaben und
Einnahmen von rd. 4,7 Mio. EUR neu eingeplant. Auch hier entfällt die
Veranschlagung bei den Städten und Gemeinden. Aufgrund der monatlichen
Spitzabrechnung mit dem Land durch den Landkreis hat die künftige
Veranschlagung des Wohngeldes im Kreishaushalt ebenfalls keine Auswirkung.
Kostenpauschalen:
Die Heranziehung nach der neuen Pauschale verursacht
im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich folgende Kosten:
|
Leistungsfälle (Personen) Schätzung |
Pauschale in 2022-24 |
Voraussichtlicher jährlicher Aufwand in 2022-24 |
SGB XII |
1.500 |
240 € |
360.000 € |
Wohngeld |
1.600 |
280 € |
448.000 € |
AsylbLG |
900 |
500 € |
450.000 € |
Bildungspaket |
Anteilige Weiterleitung der Bundesmittel |
180.000 € |
Anzumerken ist, dass der
Landkreis sämtliche EDV-Kosten im Zusammenhang mit dem Fachprogramm LISSA in
Höhe von über rd. 200.000 EUR / Jahr trägt und durch die Online-Anbindung an
die Kreiskasse die Städte und Gemeinden entlastet werden.
Die zu erwartenden Aufwendungen wurden im Haushaltplan
für 2022 eingeplant.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben in der HVB-Tagung am 15.09.2021 ihr Einvernehmen zur Fortsetzung der Aufgabenübertragung und Kostenpauschale erklärt.
Finanzierung:
Haushaltsstellen:
P1.311100.901 SK:
445210 ( SGB XII; Hilfe zum
Lebensunterhalt)
P1.311600.901 SK: 445210 ( SGB XII; Grundsicherung)
P1.346000 SK:
445200 (Wohngeld)
P1.347000 SK: 445210 (Bildungspaket)
Anlagenverzeichnis:
Entwürfe der Vereinbarungen
- Sozialhilfe
/ Grundsicherung; SGB XII
-
Wohngeldgesetz; WoGG
-
Asylbewerberleistungsgesetz; AsylbLG
- Bildungspaket
(BuT); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag; § 6 b BKGG