Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/21/212
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 9.750,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Cloppenburg, Schulzentrum Leharstraße“ des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 9.625,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor, RS/HS/GS“ des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03.06.2021 mit Vorlage V-VERK/21/202 zum 01.01.2021 beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)     75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)     12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

Stadt Cloppenburg

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 07.09.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Cloppenburg, Schulzentrum Leharstraße“.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (Antrag vom 23.07.2020) galt die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da die Antragstellung für diese Baumaßnahme vor dem Beschluss der aktuell gültigen Richtlinie stattfand, findet diese Richtlinie hier Anwendung. Für größere Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00 EUR betrug der Zuschuss seitens des Landkreises demnach 12,5 % sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 78.000,00 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Stadt Cloppenburg enthalten.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 9.750,00 EUR (12,5 %).

 

Stadt Cloppenburg

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 07.09.2021 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor, RS/HS/GS“.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (Antrag vom 23.07.2020) galt die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da die Antragstellung für diese Baumaßnahme vor dem Beschluss der aktuell gültigen Richtlinie stattfand, findet diese Richtlinie hier Anwendung. Für größere Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00 EUR betrug der Zuschuss seitens des Landkreises demnach 12,5 % sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.

 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 77.000,00 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Stadt Cloppenburg enthalten.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 9.625,00 EUR (12,5 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2021 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500084.525.018

I1.500084.525.019

I1.500084.525.020

I1.500084.525.021

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Mittelabfluss