Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der Stadt
Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 9.750,00 EUR für
den Ausbau der Haltestelle „Cloppenburg, Schulzentrum Leharstraße“ des
straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 9.625,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor, RS/HS/GS“ des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).
Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.
Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03.06.2021 mit Vorlage V-VERK/21/202 zum 01.01.2021 beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a) 75
% der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen
mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger
Investitionsmaßnahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
Stadt Cloppenburg
Die Stadt
Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 07.09.2021 die Gewährung eines
Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den
Ausbau der Haltestelle „Cloppenburg,
Schulzentrum Leharstraße“.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft (Antrag vom 23.07.2020) galt die Richtlinie des
Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit
Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da die Antragstellung für diese Baumaßnahme
vor dem Beschluss der aktuell gültigen Richtlinie stattfand, findet diese
Richtlinie hier Anwendung. Für größere Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00
EUR betrug der Zuschuss seitens des Landkreises demnach 12,5 % sofern die
Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der
Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.
Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem
Antrag auf 78.000,00 EUR.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Stadt Cloppenburg enthalten.
Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines
anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 9.750,00
EUR (12,5 %).
Stadt Cloppenburg
Die Stadt
Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 07.09.2021 die Gewährung eines
Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den
Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor,
RS/HS/GS“.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft (Antrag vom 23.07.2020) galt die Richtlinie des
Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV mit
Höchstbeträgen von 50.000,00 EUR. Da die Antragstellung für diese Baumaßnahme
vor dem Beschluss der aktuell gültigen Richtlinie stattfand, findet diese
Richtlinie hier Anwendung. Für größere Investitionsmaßnahmen von über 50.000,00
EUR betrug der Zuschuss seitens des Landkreises demnach 12,5 % sofern die
Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % von der
Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst wird.
Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem
Antrag auf 77.000,00 EUR.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Stadt Cloppenburg enthalten.
Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines
anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 9.625,00
EUR (12,5 %).
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2021 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
I1.500084.525.018
I1.500084.525.019
I1.500084.525.020
I1.500084.525.021
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss