Betreff
Antrag des SV Evenkamp e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau einer LED-Flutlichtanlage und die Umrüstung der Bestandsanlage auf LED-Beleuchtung auf dem Sportplatz in Evenkamp
Vorlage
V-KUL/21/208
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Evenkamp e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Neubau einer LED-Flutlichtanlage und die Umrüstung der Bestandsanlage auf LED-Beleuchtung auf dem Sportplatz in Evenkamp unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Stadt Löningen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.005,50 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Evenkamp e.V. stellte mit Datum vom 11.06.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau einer LED-Flutlichtanlage und die Umrüstung der Bestandsanlage auf LED-Beleuchtung auf dem Sportplatz in Evenkamp. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen entsprechend dem eingeholten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 80.027,50 EUR.

 

Die förderfähigen Baukosten betragen ebenfalls 80.027,50 EUR.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist.

 

Eine Bezuschussung der Maßnahme durch die Stadt Löningen kann frühestens im Haushaltsjahr 2022 erfolgen, da der Antrag auf eine entsprechende Bezuschussung nach der Förderrichtlinie der Stadt Löningen nicht fristgerecht gestellt wurde.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20 % der bezuschussungsfähigen Baukosten, also in Höhe von bis zu 16.005,50 EUR gewährt werden.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2021 und 2022 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 11.06.2021