Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Vereinbarung für die Abstufung der K 162 zur Stadtstraße zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stadt Löningen ist abzuschließen. Der Stadt Löningen wird für die Sanierungsmaßnahmen unter a) ein Ausgleich in Höhe von 9.000,- EUR gezahlt. Die Mittel werden im Haushalt 2022 eingestellt. Die unter b) und c) dargestellten Beteiligungen an den Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen werden mit der Umsetzung dieser Maßnahmen gezahlt.
Sachverhalt:
Im Bereich der
Stadt Löningen wurde das klassifizierte Straßennetz in den vergangenen Jahren
durch verschiedenste straßenbauliche Maßnahmen (z. B. Bau der
Nord-Ost-Tangente) neu geordnet. Dadurch werden viele Kraftfahrzeugströme um
das Ortszentrum herum geleitet. Lediglich die K 162 (Elberger Straße) führt
weiterhin in den innerstädtischen Bereich hinein. Sie endet jedoch dort. Eine
Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist nur noch einseitig nach Norden
vorhanden.
Die Stadt Löningen
beabsichtigt nunmehr, ihre städtischen Entwicklungsmöglichkeiten auch an der
K 162 weiter auszugestalten. Mit der Umsetzung der von der Stadt
beabsichtigen Maßnahmen wird überwiegend städtischer Verkehr generiert, so dass
die Verkehrsfunktion einer Kreisstraße nicht mehr gegeben ist. Daher soll eine
Abstufung zur Stadtstraße erfolgen. Um einen vollständigen Netzzusammenhang zu
erhalten, ist eine Abstufung der K 162 bis zur K 304 (Am Raddetal) vorgesehen.
Der betroffene Streckenabschnitt kann dem beigefügten Kartenausschnitt
entnommen werden.
Im Rahmen der
Abstufung hat der Landkreis Cloppenburg seinen Verpflichtungen aus den
§§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes
(NStrG) nachzukommen.
Entsprechend dem
Kreistagsbeschluss vom 01.102019 ist geplant, die K162 auszubauen. Aufgrund der
vorgesehenen Umstufung wird dieses nunmehr nur noch auf dem verbleibenden
Kreisstraßenabschnitt vorgenommen werden. Die Verknüpfung mit der K304 ist in
diesem Zusammenhang aufgrund der geänderten Führung der Kreisstraßenverkehre
besonders zu beachten.
Mit dem Ausbau der
Fahrbahn soll auch der Radweg auf 2,50m verbreitert werden. Da es Ziel ist,
Radverkehre in die Ortszentren zu führen, hat der Landkreis ein besonderes
Interesse daran, dass der Radverkehr auch auf dem Abschnitt der zukünftig
städtischen Straße mit einem hohen Standard weiter geführt wird. Deshalb ist
eine Beteiligung an dem Ausbau des Radweges im weiteren Verlauf durch die Stadt
Löningen vorgesehen.
In diesem
Zusammenhang sollen die nachstehend aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen auf dem
abzustufenden Streckenabschnitt seitens und zu Lasten des Landkreises
Cloppenburg erfolgen:
a)
Schadstellensanierung an der Fahrbahn der K 162
außerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.490 bis 3.708
b)
Beteiligung am Ausbau des Radweges auf 2,50 m an
der K 162 außerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.490 bis
3.708 entsprechend dem Grundsatzbeschluss zum Radwegneubau an Kreisstraßen..
c)
Sanierung der Rinne und des anteiligen Radweges an
der K 162 innerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.000 bis
0.490.
Die Kosten für die
Sanierungsarbeiten zu a) an der Fahrbahn der K 162 wurden im Rahmen einer
gemeinsamen Begehung mit Vertretern der Stadt Löningen und der Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lingen, ermittelt und betragen
insgesamt 9.000,- EUR.
Eine
Kostenbeteiligung des Landkreises zu b) zum Ausbau des Radweges außerhalb der
Ortsdurchfahrt erfolgt mit 75 % der nicht förderfähigen Bau-, Planungs-
und Grunderwerbskosten. Die Höhe der Kosten wird nach einer ersten groben
Schätzung mit ca. 185.000,- EUR angenommen.
Für die Sanierung
der Rinne und des anteiligen Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt, Maßnahme
c), beteiligt sich der Landkreis mit 50 % der nicht förderfähigen Baukosten.
Hier wird nach einer ersten groben Schätzung mit Kosten in Höhe von ca.
80.000,- EUR gerechnet.
Eine Kostentragung
für sämtliche Maßnahmen durch den Landkreis Cloppenburg erfolgt nur, sofern
eine bauliche Umsetzung innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Abstufung erfolgt.
Da die Stadt
Löningen auf Teilen des abzustufenden Streckenabschnitts eigene weitergehende
Sanierungsmaßnahmen plant, soll insgesamt ein finanzieller Ausgleich erfolgen.
Die Abstufung soll
zum Ende des Jahres durchgeführt werden. Der Kostenausgleich für die Maßnahme
a) ist für 2022 vorgesehen. Die Beteiligung an den Maßnahmen b) und c) werden
mit Umsetzung dieser Maßnahmen abgerechnet.
Vor Umsetzung der
Abstufung ist mit der Stadt Löningen eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen,
in der die Einzelheiten der erforderlichen Abstufung geregelt werden. In der
Vereinbarung werden ebenfalls die Modalitäten für die Ausgleichszahlung, die
der Landkreis Cloppenburg aufgrund seiner Verpflichtungen nach dem
Niedersächsischen Straßengesetz vorzunehmen hat, festgehalten.
Über den Abschluss der Umstufungsvereinbarung sowie die Ausgleichszahlungen ist zu entscheiden.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt):
P1.542000
Sachkonto:
421280
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Karte
Umstufung K 162 in der Stadt Löningen
Anlage 2 – Entwurf Umstufungsvereinbarung