Betreff
Abstufung der K 162 vom Kreisverkehr in Löningen bis zur K 304
Vorlage
V-VERK/21/210
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Vereinbarung für die Abstufung der K 162 zur Stadtstraße zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stadt Löningen ist abzuschließen. Der Stadt Löningen wird für die Sanierungsmaßnahmen unter a) ein Ausgleich in Höhe von 9.000,- EUR gezahlt. Die Mittel werden im Haushalt 2022 eingestellt. Die unter b) und c) dargestellten Beteiligungen an den Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen werden mit der Umsetzung dieser Maßnahmen gezahlt.


Sachverhalt:

Im Bereich der Stadt Löningen wurde das klassifizierte Straßennetz in den vergangenen Jahren durch verschiedenste straßenbauliche Maßnahmen (z. B. Bau der Nord-Ost-Tangente) neu geordnet. Dadurch werden viele Kraftfahrzeugströme um das Ortszentrum herum geleitet. Lediglich die K 162 (Elberger Straße) führt weiterhin in den innerstädtischen Bereich hinein. Sie endet jedoch dort. Eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist nur noch einseitig nach Norden vorhanden.

Die Stadt Löningen beabsichtigt nunmehr, ihre städtischen Entwicklungsmöglichkeiten auch an der K 162 weiter auszugestalten. Mit der Umsetzung der von der Stadt beabsichtigen Maßnahmen wird überwiegend städtischer Verkehr generiert, so dass die Verkehrsfunktion einer Kreisstraße nicht mehr gegeben ist. Daher soll eine Abstufung zur Stadtstraße erfolgen. Um einen vollständigen Netzzusammenhang zu erhalten, ist eine Abstufung der K 162 bis zur K 304 (Am Raddetal) vorgesehen. Der betroffene Streckenabschnitt kann dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Im Rahmen der Abstufung hat der Landkreis Cloppenburg seinen Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) nachzukommen.

Entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 01.102019 ist geplant, die K162 auszubauen. Aufgrund der vorgesehenen Umstufung wird dieses nunmehr nur noch auf dem verbleibenden Kreisstraßenabschnitt vorgenommen werden. Die Verknüpfung mit der K304 ist in diesem Zusammenhang aufgrund der geänderten Führung der Kreisstraßenverkehre besonders zu beachten.

Mit dem Ausbau der Fahrbahn soll auch der Radweg auf 2,50m verbreitert werden. Da es Ziel ist, Radverkehre in die Ortszentren zu führen, hat der Landkreis ein besonderes Interesse daran, dass der Radverkehr auch auf dem Abschnitt der zukünftig städtischen Straße mit einem hohen Standard weiter geführt wird. Deshalb ist eine Beteiligung an dem Ausbau des Radweges im weiteren Verlauf durch die Stadt Löningen vorgesehen.

In diesem Zusammenhang sollen die nachstehend aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen auf dem abzustufenden Streckenabschnitt seitens und zu Lasten des Landkreises Cloppenburg erfolgen:

a)    Schadstellensanierung an der Fahrbahn der K 162 außerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.490 bis 3.708

b)    Beteiligung am Ausbau des Radweges auf 2,50 m an der K 162 außerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.490 bis 3.708 entsprechend dem Grundsatzbeschluss zum Radwegneubau an Kreisstraßen..

c)    Sanierung der Rinne und des anteiligen Radweges an der K 162 innerhalb der Ortsdurchfahrt in Abschnitt 10 von Station 0.000 bis 0.490.

Die Kosten für die Sanierungsarbeiten zu a) an der Fahrbahn der K 162 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit Vertretern der Stadt Löningen und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lingen, ermittelt und betragen insgesamt 9.000,- EUR.

Eine Kostenbeteiligung des Landkreises zu b) zum Ausbau des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgt mit 75 % der nicht förderfähigen Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten. Die Höhe der Kosten wird nach einer ersten groben Schätzung mit ca. 185.000,- EUR angenommen.

Für die Sanierung der Rinne und des anteiligen Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt, Maßnahme c), beteiligt sich der Landkreis mit 50 % der nicht förderfähigen Baukosten. Hier wird nach einer ersten groben Schätzung mit Kosten in Höhe von ca. 80.000,- EUR gerechnet.

Eine Kostentragung für sämtliche Maßnahmen durch den Landkreis Cloppenburg erfolgt nur, sofern eine bauliche Umsetzung innerhalb der nächsten 10 Jahre nach Abstufung erfolgt.

Da die Stadt Löningen auf Teilen des abzustufenden Streckenabschnitts eigene weitergehende Sanierungsmaßnahmen plant, soll insgesamt ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

Die Abstufung soll zum Ende des Jahres durchgeführt werden. Der Kostenausgleich für die Maßnahme a) ist für 2022 vorgesehen. Die Beteiligung an den Maßnahmen b) und c) werden mit Umsetzung dieser Maßnahmen abgerechnet.

Vor Umsetzung der Abstufung ist mit der Stadt Löningen eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen, in der die Einzelheiten der erforderlichen Abstufung geregelt werden. In der Vereinbarung werden ebenfalls die Modalitäten für die Ausgleichszahlung, die der Landkreis Cloppenburg aufgrund seiner Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz vorzunehmen hat, festgehalten.

Über den Abschluss der Umstufungsvereinbarung sowie die Ausgleichszahlungen ist zu entscheiden.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt):

P1.542000

Sachkonto:

421280


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Karte Umstufung K 162 in der Stadt Löningen

Anlage 2 – Entwurf Umstufungsvereinbarung