Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Ahlhorner Fischteiche
Vorlage
V-PLA/21/315
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf den Antrag gem. § 56 NKomVG der Gruppe Grüne/UWG vom 28.05.2021 zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ahlhorner Fischteiche“ verwiesen.

 

Darin sind folgende Fragestellungen enthalten:

 

1.  Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung seit der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.09.2020 zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche unternommen?

 

2.  Welche konkreten Fortschritte wurden seit der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.09.2020 hinsichtlich der Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche erzielt?

 

Zu 1.:

 

Seitens der unteren Naturschutzbehörde (UNB) werden immer wieder Gespräche mit den am Oberlauf der Lethe liegenden Eigentümern geführt, um weitere Flächen im Rahmen des Gewässerrandstreifenprogramms des Landkreises einzuwerben. Bisher konnten allerdings keine weiteren Verträge hierzu abgeschlossen werden.

 

Von der unteren Naturschutzbehörde wurde ein Förderantrag zum Grunderwerb innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten im Landkreis Cloppenburg mit dem Ziel der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft gestellt. Mit diesen Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sollen unter anderem möglichst auch Flächenerwerbe im Bereich des Letheoberlaufes realisiert werden. Weitere Förderanträge in den Folgejahren sind geplant. Eine Entscheidung über den Antrag steht derzeit noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob Flächenkäufe hier realisiert werden können.

 

Im Bereich des Letheoberlaufes und des Scheidewald Wasserzuges liegen Kompensationsflächen eines Windparks. Hier hat im März eine Flächenkontrolle stattgefunden. Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Flächenextensivierungen und Gewässerrandstreifen direkt an der Lethe wurden ordnungsgemäß vorgefunden.

Der Bewirtschaftungsplan für das FFH-Teilgebiet „Ahlhorner Fischteiche mit Letheoberlauf“ und gleichzeitig Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ahlhorner Fischteiche"  auf Flächen der Niedersächsische Landesforsten (NLF) wurde Mitte Mai 2021 von der NLF vorgelegt. Die vorgelegte Planung erstreckt sich auf die FFH- und Naturschutzgebietsflächen im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten (NLF), die insgesamt 460,5 ha umfassen. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit die Umsetzung der dort genannten Maßnahmen zur Verbesserungen des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche führen werden.

 

Zu 2.:

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der behördlichen Zusammenarbeit nach effektiven Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ahlhorner Fischteiche und des Lethe Oberlaufs zu suchen und sich für deren Umsetzung einzusetzen.“

 

Aufgrund dessen war es aus Sicht der Verwaltung zunächst erforderlich, zumindest mit den Niedersächsischen Landesforsten, dem Forstamt Ahlhorn und dem Landkreis Oldenburg einen gemeinsamen Ortstermin zu organisieren, um sich gemeinsam mit der Örtlichkeit vertraut zu machen, die Probleme vor Ort genau aufzuzeigen und insgesamt einen gleichen Kenntnisstand zu erlangen. Ohne diesen Termin wurden Gespräche über konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Ahlhorner Fischteiche als nicht sinnvoll erachtet. Ein Präsenstermin konnte coronabedingt jedoch nicht stattfinden, da zu dieser Zeit den Akteuren teilweise die Wahrnehmung von Außenterminen strikt untersagt war. Entsprechend sind die Fortschritte in dieser Hinsicht als eher gering zu bewerten.

 

Die aktuelle Entspannung der Corona-Lage macht es nunmehr möglich einen Ortstermin zu realisieren. Es ist zwischen den oben genannten Akteuren ein Treffen in der Örtlichkeit Ende Juni vorgesehen. Bezogen auf die Präsentation des Forstamtes Ahlhorn in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 12.09.2019 bezüglich des Zustandes der Ahlhorner Fischteiche, wird man die Entwicklung des darin vorgestellten Teiches 23, welcher durch kostenintensive Maßnahmen wieder einen günstigen Erhaltungszustand für Strandlingsgesellschaften erlangt hat, begutachten und erörtern, ob die durchgeführten Maßnahmen ausgeweitet werden können. Auch andere Bereiche wie z. B. den aufgrund hoher Nitratgehalte problematisierten Feldmühlenstau, wird man vor Ort betrachten, um sich einen Überblick über die Situation zu schaffen.

 

Zu erwähnen ist, dass innerhalb des Projektes NuReDrain (Nutrients Removal and Recovery from Drainage Water), welches sich mit der Entfernung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus landwirtschaftlichen Dränagewässern befasst und vom European Regional Development Fund der Europäischen Union gefördert wird, im dritten Quartal 2020 das Projekt „Mobiles künstliches Feuchtgebiet zur Verringerung von Stickstoff-Konzentrationen an der Lethe im Landkreis Oldenburg“ durch den OOWV durchgeführt wurde. Dabei hat man Wasser aus der Lethe durch ein Filtersystem gepumpt, um das Denitrifikationspotential der Anlage zu testen. Aufgrund verschiedener Probleme beim Versuchsaufbau und der Durchführung konnten jedoch keine verwertbaren Ergebnisse erzielt werden.

 


Finanzierung:

P1.583200

P1.554100

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG: Ahlhorner Fischteiche