Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele verpflichtet sich der Landkreis Cloppenburg die vorhandenen Potenziale im Klimaschutz zu nutzen, um mindestens eine Einsparung von 85 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 bei einer verursachten Emissionsmenge von 1,6 t THG/EW im Jahr 2050 zu erreichen. Der Landkreis orientiert sich dabei an den Vorgaben auf Bundes-/Landesebene und stellt einen passenden Maßnahmenkatalog auf.
Sachverhalt:
Im letzten Ausschuss für Planung und Umwelt (23.02.2021) wurden die ersten Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes vorgestellt. Aufbauend auf der Bestandsanalyse des Klimaschutzes im Landkreis Cloppenburg sowie der Potenzial- und Szenarienanalyse wurden Handlungsfelder abgeleitet und zusammen mit Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Bildung, den Energieversorgungsunternehmen und der Politik Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. In einem partizipativen Prozess wurden auf regionale Gegebenheiten angepasste Maß-nahmen ausgearbeitet. Diese wurden anschließend vom Klimaschutzmanagement in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst.
Der Maßnahmenkatalog stellt dabei den Kern des Klimaschutzkonzeptes dar und gibt den strategischen Handlungsplan im Klimaschutz für die nächsten Jahre vor. Die Umsetzung dieser im Katalog aufgenommenen Maßnahmen soll langfristig gewährleisten, dass der Landkreis Cloppenburg die im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Mindestziele im Klimaschutz (Klimaneutralität bis 2050) für Niedersachsen erfüllt. Das Einsparpotential der THG-Emissionen für den Landkreis wurde aus der Potenzialanalyse des Klimaschutzkonzeptes abgeleitet und beläuft sich im Klimaschutzszenario auf ca. 85 % Emissionseinsparung im Jahr 2050 gegenüber dem Referenzjahr 2019. Damit könnten die THG-Emissionen pro Kopf im Jahr 2050 auf 1,6 t pro Einwohner und Jahr reduziert werden.
Tabelle 1: Klimaziele der verschiedenen politischen Ebenen. Stand Mai 2021
Klimaziele |
EU |
Deutschland |
Niedersachsen |
|||
|
Bund1 |
Verwaltung |
Land |
Verwaltung |
||
THG-Reduktion |
2030 |
- 55% |
-55 % |
Klimaneutral |
-55 % |
-70 % |
2050 |
Klimaneutral |
Klimaneutral à 80-95 % |
- |
Klimaneutral |
Klimaneutral |
|
Anteil |
2030 |
mind. 32 % |
65 % |
- |
2040: 100 % |
- |
2050 |
- |
80 % |
- |
- |
- |
1 Neues Klimaschutzgesetz momentan im
Gesetzesverfahren. Neues Ziel für 2030: -65 % und bereits 2045 soll
Klimaneutralität erreicht werden.
Der Maßnahmenkatalog
Die Erstellung des Maßnahmenkatalogs erfolgte in einem partizipativen Prozess um möglichst viele relevante Akteure miteinzubinden und auf diese Weise Hemmnisse zu identifizieren und früh eine Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen. Bei dem vorliegenden Maßnahmenkatalog handelt es sich zunächst um eine Übersicht der in den Workshops und Gesprächen gesammelten Maßnahmen. Die konkrete Ausarbeitung der Maßnahmen wird vom Klimaschutzmanagement in Form von Maßnahmenblättern vorbeireitet und dem Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung am 28.09.2021 zur Abstimmung vorgelegt.
Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
Eine ausgewählte Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept kann durch die Kommunalrichtlinie mit zusätzlich 200.000 € (max. 50 % der Investition) gefördert werden. Diese Maßnahme muss dabei einen Vorbildcharakter besitzen und einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die Anforderungen an die Maßnahmen sind daher u.a.:
• Reduzierung von Treibhausgasemissionen von mindestens 50 Prozent
• Umfassender Ansatz wird verfolgt, z. B. hinsichtlich der Reduzierung des Primärenergieeinsatzes
Welche Maßnahme diese Anforderungen erfüllt und daher als ausgewählte Maßnahme zur Förderung eingereicht werden kann, wird gerade geprüft.
Finanzierung:
P1.111900.102
Anlagenverzeichnis:
Maßnahmenkatalog Klimaschutzkonzept