Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Eine
standardmäßige nachträgliche Ausstattung der kreiseigenen Schulen sowie laufenden
Schulbauvorhaben mit Luftfilteranlagen erfolgt nicht.
Für
zukünftige Neubauvorhaben im Bereich von Schulen sollen raumlufttechnische
Anlagen im Zuge von Planungsvorgaben zukünftig von Beginn an Berücksichtigung
finden. Als Ergänzung für eine praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung
soll eine RLT-Anlage eingebaut werden. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche
über eine Hybrid-Lüftung erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte
raumlufttechnische Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels
vorsieht. Gleichzeitig sollen CO2-Ampel als Warnfunktion berücksichtigt werden.
Nur
in begründeten Einzelfällen werden mobile Raumluftfiltergeräte für Klassenräume
der kreiseigenen Schulen – als Unterstützung – angeschafft.
Den
Schulen werden für die Jahre 2021 und 2022 Budgets zur Anschaffung von mobilen
CO2-Ampeln (jeweils 95.000,00 EUR) für die Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt.
Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen
Ausgabe für das Jahr 2021 in Höhe von 95.000,00 EUR zu, und stellt die
Haushaltsmittel für die Anschaffung von CO2-Ampeln zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom
16.11.2020, den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des
Kreisausschusses am 10.12.2020 und des Kreistages am 17.12.2020 aufzunehmen:
Raumluftfilter
für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg
Die
Verwaltung des Landkreises Cloppenburg wird – vor dem Hintergrund des
Corona-Infektionsrisikos – beauftragt, eine Ausstattung der kreiseigenen
Schulen mit Luftfilteranlagen zu prüfen.
In
Anbetracht der Dringlichkeit des Anliegens soll die Prüfung zeitnah erfolgen.
Der Kreisausschuss sowie der Kreistag haben
den Prüfauftrag an die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.12.2020 bzw.
04.03.2021 entsprechend antragsgemäß erteilt (V-SCHUL/20/180).
Der Landkreis Cloppenburg ist
verantwortlicher Schulträger für 11 Schulen (Förderschulen, BBSen und
Gymnasien) an 14 Schulstandorten. Damit hat er die erforderlichen Schulanlagen
zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und zu unterhalten
(§108 NSchG).
Im Rahmen des Prüfauftrages hat die Verwaltung
die wesentlichen in Frage kommenden technischen Möglichkeiten zur Verbesserung
der Lüftung von Schulen zusammengefasst. Nachfolgend sind die Wesentlichen in
Frage kommenden technischen Möglichkeiten aufgelistet:
·
Fensterlüftung
durch das vollständige Öffnen von
Fensterflügeln ist ein Stoß- und Querlüften möglich
·
raumlufttechnische
Anlagen (RLT-Anlagen)
RLT-Anlagen
sind festverbaute Ventilator-Anlagen,
die mindestens eine der Funktionen Filtern, Befeuchten oder Entfeuchten bereitstellen. Durch
eine geeignete Kombination dieser Funktionen wird es möglich, gewünschte Luftzustände
hinsichtlich Reinheit, Temperatur und Feuchte in Räumen sicherzustellen
·
mobile Luftreinigungsgeräte
frei im Raum aufstellbare
elektrische Geräte
·
CO2-Ampeln
Mit einer CO2-Ampel, auch als Luftgüteampel
oder Messgerät zur Bestimmung der CO2- Konzentration bezeichnet, lässt sich
keine Aussage über virushaltige Aerosole machen. Wohl aber verdeutlicht das
Gerät durch die CO2-Wert-Anzeige und ggf. ein akustisches Signal, dass die Luft
verbraucht und es Zeit zum Lüften ist, um so auch das Infektionsrisiko zu
senken
Die Verwaltung hat die aktuellen Empfehlungen
des Umweltbundesamtes zum Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung
des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen, sowie zahlreiche
weitere Fachliteratur und Publikationen beigezogen und ausgewertet.
Fensterlüftung:
Durch das Umweltbundesamt wurde eine
Empfehlung zum Umgang mit dem Lüftungsverhalten in Schulen erstellt. (Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/umweltbundesamt_lueften_in_schulen__0.pdf)
Daraus ergibt sich, das regelmäßiges Stoß-
und Querlüften als ausreichend sowie als zweckmäßig erachtet wird. Die
Möglichkeit der Fensterlüftung muss in allen Nutzungsbereichen gegeben sein, so
dass die Luftmengen durch die Nutzer gezielt gesteuert werden können.
In notwendigen Einzelfällen (z.B. an der
Soesteschule in Barßel und an der BBS Technik in Cloppenburg) sind bereits
technische und bauliche Anpassungen (z.B. durch teilweisen Austausch von
Fenstern oder dem Einbau einer Lüftungsanlage für einen Klassenraum)
durchgeführt worden, so dass nunmehr im Wesentlichen die Umsetzbarkeit zur
ausreichenden Stoß- und Querlüftung in den kreiseigenen Schulen gegeben ist.
raumlufttechnische
Anlagen (RLT-Anlagen)
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in
allen Klassenräumen wird durch das Umweltbundesamt für nicht erforderlich
gehalten.
Die Verwaltung teilt diese fachliche
Einschätzung und beabsichtigt daher grundsätzlich keine raumlufttechnischen
Anlagen in seinen Schulen nachträglich zu installieren.
Für Neubauvorhaben im Bereich von Schulen
empfiehlt die Verwaltung, dass raumlufttechnische Anlagen im Zuge von
Planungsvorgaben zukünftig von Beginn an Berücksichtigung finden sollen. Die
Verwaltung nimmt hierzu Bezug auf das aktuelle vorliegende Energiekonzept des
Ingenieurbüros zum Neubau- und Erweiterungsbau der BBS Technik in Cloppenburg.
Hieraus haben sich wesentliche Erkenntnisse ergeben mit dem Ergebnis, dass eine
praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung durch eine RLT-Anlage
unterstützt werden soll. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche über eine
Hybrid-Lüftung erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte raumlufttechnische
Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels vorsieht. Grundsätzlich ist
nur der Einbau einer Lüftungsanlage geplant. Gleichzeitig sollen die
Klassenräume mit einer Warnfunktion (CO2-Ampeln) ausgestattet werden.
Die Verwaltung kommt ferner zu dem Ergebnis,
dass die Installation von umweltbelasteten Klimaanlagen (Kühlen bzw. Erwärmen
der Luft) in Schulen auch weiterhin ausdrücklich keine Berücksichtigung finden
soll, da durch die hier vorstellten Maßnahmen aus fachlicher Sicht und aus Klimaschutzgründen
kein Erfordernis gesehen wird.
mobile
Luftreinigungsgeräte
Mobile Luftreinigungsgeräte sind nicht dafür
ausgelegt, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen
heranzuführen; sie leisten daher keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende
Kohlendioxid (CO2), überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem
Klassenraum zu entfernen.
Das Umweltbundesamt und der GUV kommen
vielmehr nachvollziehbar zu dem Ergebnis, dass mobile Luftreinigungsgeräte
nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet
sind. Vor dem Einsatz dieser Geräte ist vorab immer der individuelle Beitrag
zum Infektionsschutz konkret durch Berücksichtigung der Leistungsdaten sowie
der Einsatzbedingungen fachgerecht zu bewerten. Eine Nutzung mobiler
Luftreiniger ohne diese Prüfungen ist nicht sinnvoll.
Des Weiteren weist das Umweltbundesamt
daraufhin, dass mobile Luftreinigungsgeräte regelmäßig fachgerecht gewartet
werden müssen, ansonsten besteht die Gefahr von weiteren Gesundheitsgefahren.
Durch die notwendigen Wartungen entstehen weitere derzeit unkalkulierbare
Kosten.
Zur Veranschaulichung hat das Schul- und
Kulturamt – exemplarisch für einen Klassenraum - ein mobiles
Luftreinigungsgerät getestet. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Dimension der Geräte und der Gesamt-Umstände (z.B. Geräuschentwicklung und
hoher Wartungsaufwand) in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die Verwaltung teilt die fachliche Bewertung
des Umweltbundesamtes und befürwortet deshalb lediglich die Anschaffung von
mobilen Raumluftfiltern in begründeten Einzelfällen. Die standardisierte
Ausstattung aller ca. 950 Klassenräume mit mobilen Raumluftfiltern ist nicht
zweckmäßig und sachlich nicht geboten. Bei Anschaffungskosten von ca. 3.000,00
EUR für geeignete Geräte würden insgesamt Kosten in Höhe von 2.850.000,00 EUR
entstehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür bislang nicht vorgesehen
und eingeplant.
Des Weiteren sind die Empfehlungen des
Niedersächsischen Kultusministeriums vom 03.11.2020 zu beachten. (Quelle: LR-Schreiben Nr. 139/2020 - 00 - Hinweise der
Kommunalen Spitzenverbände zum Unterstützungsprogramm des MK für Schulen)
Das Niedersächsische Kultusministerium kommt
in seiner fachlichen Stellungnahme zu einer gleichlautenden Beurteilung wie das
Bundesumweltamt und lehnt den Einsatz von mobilen Luftfiltern für alle
Klassenräume ab.
CO2-Ampeln
Die Verwaltung hat im Rahmen seiner Prüfung
Kenntnisse über den Nutzen von sogenannten CO2-Ampeln erlangt. Diese Ampeln
unterstützen das Lüftungsverhalten und messen fortlaufend den
Kohlendioxidgehalt in der Luft. Für laufende CO2-Ermittlungen sind verschiedene
Techniken anwendbar. Hierzu zählen CO2-Ampeln als Einzelgeräte sowie
verschiedene Lösungen mittels Apps für Tablets oder auf den interaktiven
Tafeln.
Die CO2-Ampeln erfüllen die Vorgaben des
Umweltbundesamtes und stellen eine sinnvolle und praktikable Unterstützung im
Lüftungsverhalten dar, da der CO2-Gehalt auch einen Rückschlüsse auf die Aerosole
in der Luft gibt.
Im Zuge eines Pilotprojektes hat die
Verwaltung ein Testverfahren ab Dezember 2020 am Copernicus-Gymnasium (CGL) in
Löningen durchgeführt, um die Effektivität und den Nutzen verschiedener
CO2-Warnfunktionen zu erproben. Zwei mobile Geräte wurden anhand vorgebender
Kriterien in unterschiedlichen Klassenräume testweise eingesetzt. Parallel
wurden auch App-gesteuerte Lösungen angewandt. Die Verwaltung hat das
Pilotprojekt beendet und eine Evaluation in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
des CGL vorgenommen. Das Gesamt-Ergebnis dieser Messungen und die Resultate
wurden zusammengefasst. Die Verwaltung stellt fest, dass mobile CO-2-Ampeln im
Praxistest nachvollziehbar als bestmögliche Variante überzeugt haben.
Da sich die Technik bei Lehrern und Schülern
bewährt hat, empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung / Installation von
CO2-Ampeln an kreiseigenen Schulen für das Jahr 2021, allerdings zunächst im
Umfang von 50 % aller Klassenräume. Die Kosten für die CO2-Ampeln können mit
ca. 200,00 EUR pro Klassenraum in der Summe (950 Klassenräume * 200,00 EUR) mit
insgesamt 190.000,00 EUR beziffert werden.
Da die Verantwortlichkeit zum Lüften bei der
Schule bzw. der Schulleitung selbst liegt, empfiehlt die Verwaltung den Schulen
ein Budget zur kurzfristigen Anschaffung von mobilen CO2-Ampeln der
schuleigenen allgemeinen Unterrichtsräume und Fachräume zur Verfügung zu
stellen.
Da nicht alle Räume an Schulen zeitgleich
genutzt werden, und die Verfügbarkeit von CO2-Ampeln auf dem allgemeinen Markt stark
eingeschränkt ist, wird die Ausstattung nur mit der hälftigen Anschaffung von
Geräten begründet. Die Anschaffungskosten für das Jahr 2021 werden mit ca.
95.000,00 EUR veranschlagt. Dieser Betrag ist nicht im Haushalt 2021
eingeplant, so dass nachträgliche Haushaltsmittel notwendig werden.
Für das Jahr 2022
beabsichtigt die Verwaltung einen gleichlautenden Betrag einzuplanen und den
Schulen hieraus ein weiteres Budget zur Anschaffung von mobilen CO2-Ampeln zu
ermöglichen. Die Verwaltung unterstützt die Schule bei der Anschaffung der
CO2-Ampeln und stellt seine Erkenntnisse aus dem vorgenannten Pilotverfahren
allen kreiseigenen Schulen zur Verfügung.