Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist als Schulträger verpflichtet, gem. §§
101, 108 NSchG seine Schulen mit der notwendigen Einrichtung, damit auch mit
Medien und IT, auszustatten. Die Verwaltung hat entsprechend des Beschlusses
des Kreistages vom 17.12.20219 (V-SCHUL/19/162) die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
- unter Einbeziehung des Medienentwicklungsplanes (MEP) 2016-2020 - aufgenommen
und die Beschaffung insbesondere von mobilen Endgeräten und interaktiven Tafeln
beschleunigt.
Die bisherige Strategie des Landkreises hat sich nach erster Evaluation
deutlich bewährt. Im Hinblick auf die Digitalisierung konnten in Zusammenarbeit
mit den Schulen in Trägerschaft des Landkreises signifikante Fortschritte
erzielt werden.
Um den aktuellen Stand der Digitalisierung als in den kreiseigenen
Schulen aufzuzeigen erfolgt ein Sachstandsbericht als kurze Darstellung im
Rahmen einer Power-Point-Präsentation. Bestandteil der Präsentation soll u.a.
sein:
- Glasfaser-Anbindung
- Präsentationstechniken
- Mobile Endgeräte
- Mögliche Anbindung Schulverwaltungsnetz an
KDO
- Support-Dienstleistungen
- Fördermittel
- MEP