Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der BBS Friesoythe am Standort
Scheefenkamp mithilfe der Variante C (Zweigeschossiger Anbau zwischen Trakt C
und E sowie anschließende Fassaden- und Dachsanierung des Traktes C) umzusetzen.
Alternativ
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Erweiterung der BBS Friesoythe am Standort Scheefenkamp
mithilfe der Variante A (Aufstockung und Fassadensanierung des bisher
zweigeschossigen Bestandsgebäudes Trakt C inkl. Anbau eines fehlenden Fluchttreppenhauses
mit Aufzugsanlage) umzusetzen.
oder
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der BBS Friesoythe am Standort
Scheefenkamp mithilfe der Variante B (Fassadensanierung des Bestandsgebäudes
Trakt C sowie Aufstockung des zweigeschossigen Bestandsgebäudes Trakt C zur Hälfte
inkl. Anbau von fehlenden AURs und des Fluchttreppenhauses mit Aufzugsanlage)
umzusetzen.
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde in Zusammenarbeit und Absprache mit der
Schulleitung eine umfangreiche Raumbedarfsprüfung unter Berücksichtigung der an
den beiden Standorten der BBS Scheefenkamp und Thüler Str. vorhandenen
Räumlichkeiten durchgeführt.
Für die BBS Scheefenkamp hat sich nach der Überprüfung (Grundlage ist
ein Abgleich der vorhandenen Räume mit dem Standardraumprogramm von Hannover)
ergeben, dass
·
5 AUR in
einer Größenordnung von jeweils 60 -64 qm fehlen.
Dieser Raumbedarf wurde bereits mit dem
Beschluss des Kreistages vom 18.03.2021 (V-SCHUL/20/173) anerkannt.
Nach dem Inhalt des überarbeiteten
Standardraumprogrammes sind weitere Räume für die Inklusion erforderlich:
·
1
Pflegeraum 15 qm (Liege, Dusche, WC, Waschbecken),
·
1 Sanitätsraum
20 qm (Liege, Waschbecken),
·
1
Laderaum 10 qm (E-Rollstuhl),
·
1
Carport für 3 PKW
Hierzu bestehen die Überlegungen, den bisher
zweigeschossigen Trakt C Hauswirtschaft um ein weiteres Obergeschoss
aufzustocken oder auf der Fläche der BBS zwischen Trakt C und Werkstätten E
einen zweigeschossigen Anbau zu den o.g. Räumen zu errichten.
Nach dem Bebauungsplan ist eine
Dreigeschossigkeit möglich, aus städtebaulichen Gründen sollte jedoch
zusätzlich ein zweigeschossiger Anbau als Variante betrachtet werden.
Bevor Investitionen von erheblicher
finanzieller Bedeutung oberhalb der festgelegten Wertgrenze von über 1.500.000
EUR beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter
mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für den Landkreis
wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Da es sich um ein Bauvolumen (ohne
Carport) von über 1.500.000 EUR handelt, wird der beauftragte Architekt Herr
Kramer die folgenden drei Varianten zur Ausführung vorstellen:
·
Variante A: Aufstockung und Fassadensanierung des
bisher zweigeschossigen Bestandsgebäudes Trakt C inkl. Anbau eines fehlenden
Fluchttreppenhauses mit Aufzugsanlage
·
Variante B: Fassadensanierung des Bestandsgebäudes
Trakt C sowie Aufstockung des zweigeschossigen Bestandsgebäudes Trakt C zur
Hälfte inkl. Anbau von fehlenden AURs und des Fluchttreppenhauses mit
Aufzugsanlage
·
Variante C: Zweigeschossiger Anbau zwischen Trakt C
und E sowie anschließende Fassaden- und Dachsanierung des Traktes C