Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG - Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
V-KT/21/086
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.03.2021 hat die Gruppe GRÜNE/UWG einen Antrag gemäß § 56 NKomVG zur Änderung der Geschäftsordnung (GO) des Kreistages gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag bezieht sich zum einen auf § 3 GO, in dem die Beteiligung der Öffentlichkeit geregelt ist und zielt darauf ab, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu eröffnen, bei einer öffentlichen Sitzung, die auf Basis der Videokonferenztechnik durchgeführt wird, ebenfalls auf diesem Wege teilzunehmen.

Zum anderen wird beantragt, die Regelungen des § 17 GO zur Einwohnerfragestunde dahingehend zu ergänzen, dass Fragen bis spätestens 5 Stunden vor der Sitzung auf der Internetseite des Landkreises eingereicht werden können.

 

 

Verwaltungsseitig wird auf folgendes hingewiesen:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt (sog. Medienöffentlichkeit). Dies gilt gleichermaßen für eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton (Livestream) der Sitzung.

 

§ 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG enthält zwar die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Sitzungen kommunaler Vertretungen als Videokonferenz und lässt Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum zu. Die Möglichkeit bezieht sich dabei aber ausschließlich auf die Mitglieder der Vertretung.

 

Wie das Nieders. Innenministerium mit Erlass vom 11.12.2020 in seinen Auslegungshinweisen zu § 182 Abs. 1 bis 3 NKomVG klargestellt hat gelten die Regelungen des § 64 Abs. 2 Satz NKomVG für die sog. Medienöffentlichkeit von Sitzungen unverändert fort.

 

Die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg enthält in § 6 - Öffentlichkeit keine Regelung, welche die Übertragung einer öffentlichen Sitzung des Kreistages oder seiner Ausschüsse per Livestream erlaubt. Damit ist auch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung nicht möglich.

 

Eine Änderung der Hauptsatzung setzt im Übrigen einen vorbereitenden Beschluss des Kreisausschusses voraus.

 

Da eine Zuschaltung der Öffentlichkeit bzw. ein Livestream aus rechtlichen Gründen nach der geltenden Fassung der Hauptsatzung aktuell nicht zulässig ist, wird derzeit keine Veranlassung gesehen, das Fragerecht der Einwohnerfragestunde in der beantragten Form anzupassen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage – Antrag Gruppe Gruene UWG Geschaeftsordnung