Betreff
Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2019
Vorlage
V-KA/21/647
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 117 NKomVG sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu informieren.

 

In dringenden nicht unerheblichen Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Kreistages nicht eingeholt werden kann, entscheidet gemäß § 89 NKomVG der Kreisausschuss. Kann in diesen Fällen die Entscheidung des Kreisausschusses nicht eingeholt werden und droht gleichzeitig der Eintritt erheblicher Gefahren oder Nachteile, so entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit einem stellvertretenden Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind unverzüglich zu unterrichten.

 

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2019 sind Aufwendungen und Auszahlungen unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.

 

Daher sind nun alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche bereits zuvor durch den Landrat und nicht durch den Kreistag genehmigt worden sind, nochmals durch den Kreistag zu beschließen.

 

Dies betrifft insgesamt fünf investive Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 329.034,91 EUR. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

Siehe Anlage