Betreff
Antrag der Stadt Löningen auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Einbau eines Fahrstuhls in der Gutenbergschule Löningen (Az.: 421)
Vorlage
V-SCHUL/21/187
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Stadt Löningen wird für den Einbau eines Fahrstuhls in der Gutenbergschule Löningen ein Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 44.100,00 EUR gewährt.

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Stadt Löningen beantragt mit Schreiben vom 29.10.2014 (siehe Anlage) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Einbau eines Fahrstuhls in der Gutenbergschule Löningen im Rahmen der Inklusion. Die Stadt Löningen rechnete für die gesamte Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 EUR und beantragt dafür eine 50%-ige Förderung durch die Kreisschulbaukasse.

 

Das Schulgebäude der Hauptschule Gutenbergschule Löningen war derzeit nicht behindertengerecht ausgestattet. Insbesondere verfügte das Gebäude nicht über einen Fahrstuhl und erfüllte daher nicht die notwendigen baulichen Voraussetzungen im Rahmen der Inklusion.

 

Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde genehmigt.

 

Die Maßnahme wurde im Juli 2017 abgeschlossen. Es sind Gesamtkosten in Höhe von 90.679,20 entstanden.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Die Herstellungskosten für den Einbau des Aufzuges und den notwendigen Umbaumaßnahmen (Kostengruppe 200 bis 400) wurden über Vergleichspreise des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach Prüfung der Hochbauabteilung auf 88.200,00 EUR.

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss an die Stadt Löningen in Höhe von 44.100,00  EUR (1/2 der zuwendungsfähigen Kosten).

 

Das Ergebnis über die zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Stadt Löningen einvernehmlich abgestimmt.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 29.10.2014