Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Gemeinde Essen/Oldb. wird für die Erweiterung
der Grundschule Essen aus der Kreisschulbaukasse ein Zuschuss in Höhe von bis
zu 1.996.500 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten
aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch
notwendige Baumaßnahmen
inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der
Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im
Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der
als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Die Gemeinde Essen/Oldb.
beantragt mit Schreiben vom 12.09.2019 (siehe
Anlage 1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den
Umbau und die Erweiterung der Grundschule Essen in Höhe von 2.749.163,60 EUR.
Dies entspricht nach den Berechnungen der Gemeinde Essen einem Drittel der
bezuschussungsfähigen Kosten. Die Baumaßnahmen umfassen einen Neubau mit vier
getrennten Bereichen pro Jahrgang 1- 4 (jeweils 4 allgemeinen Unterrichtsräume
AUR sowie Lerncluster, Lehrerstützpunkt und Sanitärbereich). Im Erdgeschoss des
bestehenden Gebäudes wird nach Abbruch eines kleinen Anbaus der Sanitär- und
Verwaltungsbereich neu eingerichtet und die gewerbliche Küche für den
Mensabetrieb erweitert. Im Obergeschoss des Altbaus entstehen weitere
Funktionsräume sowie ein Durchbruch zum Neubau.
Die
eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die
zuwendungsfähigen Kosten demnach auf 5.989.500,00 EUR nach Prüfung der
Hochbauabteilung. Dieses Ergebnis wurde seitens der Verwaltung mit der Gemeinde
Essen/Oldbg. 29.07.2020 besprochen.
Die Räumlichkeiten im OG
Altbau könnten mindestens für einen 4-zügigen Jahrgang genutzt werden. Die
anfallenden Umbaukosten, die entstehen, um die durch den Neubau freistehenden
Räume anderweitig zu nutzen, wurden deshalb nicht bei den
bezuschussungsfähigen
Kosten berücksichtigt.
Auch einige weitere
Umbaumaßnahmen im bestehenden Gebäude wurden nicht als bezuschussungsfähige
Baukosten berücksichtigt, da es sich dabei um Funktionsräume handelt, die nach
dem „Standardraumprogramm für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover“ nicht
erforderlich sind. Die Kreisschulbaukasse bezuschusst keine reinen
Instandsetzung- oder Sanierungsmaßnahmen, so dass einige Räume im
Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben (siehe
Anlage 2).
Der Zuschuss an die
Gemeinde Essen/Oldb. würde bis zu 1.996.500 EUR (1/3 der zuwendungsfähigen
Kosten) betragen.