Betreff
Antrag der Gemeinde Essen/Oldb. auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Essen (Az.: 481)
Vorlage
V-SCHUL/20/170
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Essen/Oldb. wird für die Erweiterung der Grundschule Essen aus der Kreisschulbaukasse ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.996.500 EUR gewährt.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

 

Die Gemeinde Essen/Oldb. beantragt mit Schreiben vom 12.09.2019 (siehe Anlage 1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Essen in Höhe von 2.749.163,60 EUR. Dies entspricht nach den Berechnungen der Gemeinde Essen einem Drittel der bezuschussungsfähigen Kosten. Die Baumaßnahmen umfassen einen Neubau mit vier getrennten Bereichen pro Jahrgang 1- 4 (jeweils 4 allgemeinen Unterrichtsräume AUR sowie Lerncluster, Lehrerstützpunkt und Sanitärbereich). Im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes wird nach Abbruch eines kleinen Anbaus der Sanitär- und Verwaltungsbereich neu eingerichtet und die gewerbliche Küche für den Mensabetrieb erweitert. Im Obergeschoss des Altbaus entstehen weitere Funktionsräume sowie ein Durchbruch zum Neubau.

 

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.

 

Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten demnach auf 5.989.500,00 EUR nach Prüfung der Hochbauabteilung. Dieses Ergebnis wurde seitens der Verwaltung mit der Gemeinde Essen/Oldbg. 29.07.2020 besprochen.

 

Die Räumlichkeiten im OG Altbau könnten mindestens für einen 4-zügigen Jahrgang genutzt werden. Die anfallenden Umbaukosten, die entstehen, um die durch den Neubau freistehenden Räume anderweitig zu nutzen, wurden deshalb nicht bei den

bezuschussungsfähigen Kosten berücksichtigt.

 

Auch einige weitere Umbaumaßnahmen im bestehenden Gebäude wurden nicht als bezuschussungsfähige Baukosten berücksichtigt, da es sich dabei um Funktionsräume handelt, die nach dem „Standardraumprogramm für Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover“ nicht erforderlich sind. Die Kreisschulbaukasse bezuschusst keine reinen Instandsetzung- oder Sanierungsmaßnahmen, so dass einige Räume im Bestandsgebäude unberücksichtigt bleiben (siehe Anlage 2).

 

Der Zuschuss an die Gemeinde Essen/Oldb. würde bis zu 1.996.500 EUR (1/3 der zuwendungsfähigen Kosten) betragen.