Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg
bewilligt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg e.V. – für
2021 einen vierten TuSch-Kurs und stellt hierfür einen zusätzlichen Zuschuss
von bis zu 7.000,00 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg
gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Cloppenburg e.V. – (DKSB)
seit 2002 einen Zuschuss zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit.
In seiner Sitzung am
17.01.2019 fasste der Kreistag den Beschluss, wonach der Landkreis Cloppenburg
dem Deutschen Kinderschutzbundes - Kreisverband Cloppenburg e.V. – zur
Finanzierung der Präventionsarbeit für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 einen
jährlichen Zuschuss von 39.200,00 EUR gewährt.
Der Zuschussbetrag ergibt
sich – anhand des seinerzeit vom DKSB vorgelegten Finanzierungsplanes - wie
folgt:
- Elternreihe 3.722.00 EUR
- Familienwochenenden und
Elterntage 20.429,00
EUR
- Trennungs- und
Scheidungsgruppen (3 Kurse) 19.966,00
EUR
- Kinderfreundlichkeitspreis 1.999,00 EUR
Zusammen 46.116,00
EUR
Davon 15% Eigenbeteiligung
DKSB 6.918,00 EUR
Anteil Landkreis (85 %) –
aufgerundet 39.200,00
EUR
Bei
der Bewilligung der Kosten für die Trennungs- und Scheidungsgruppen wurde die
Durchführung von drei Kursen jährlich (zwei TuSch-Gruppen und eine
Intensiv-TuSch-Gruppe) zugrunde gelegt. Dies wurde zunächst vom DKSB für
ausreichend gehalten.
Aufgrund
des hohen Bedarfs an weiterer Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich im
Trennungs- und Scheidungsprozess befinden, hatte der Kinderschutzbund
Kreisverband Cloppenburg bereits für 2020 die Durchführung eines vierten
TuSch-Kurses und damit verbunden zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von ca.
7.000,00 EUR beantragt.
Der
Kreistag stellte in seiner Sitzung vom 17.12.2020 einen zusätzlichen Zuschuss
von 7.000,00 EUR für diesen vierten TuSch-Kurs im Jahr 2020 zur Verfügung.
Coronabedingt
können im Jahr 2020 zwei der geplanten fünf Familienwochenenden nicht
durchgeführt werden. Aufgrund aktuell entsprechender Nachfrage werden die
hierfür eingeplanten Präventionsmittel für einen fünften TuSch-Kurs im Jahr 2020
eingesetzt werden.
Mit
dem vorliegenden Antrag, eingegangen am 17.08.2020, hat der Kinderschutzbund
Kreisverband Cloppenburg erneut zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von ca.
7.000,00 EUR für einen vierten TuSch-Kurs ab 2021 beantragt.
Der
Antrag mit eingehender Begründung ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund
der gesteigerten Nachfrage ist auch für das Jahr 2021 der Bedarf an weiterer
Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich im Trennungs- und Scheidungsprozess
befinden, vorhanden. Es ist als ausgesprochen positiv zu werten, dass dieses
Angebot so gut angenommen wird. Auch die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes aus
dem Sachgebiet „Trennungs- und Scheidungsberatung“ bestätigen diesen steigenden
Bedarf und befürworten den Antrag.
Mit
dem beantragten Betrag von 7.000,00 EUR wurden etwas höhere Kosten als für die
anderen Kurse (19.966,00 EUR : 3 Kurse = 6.655,33 EUR pro Kurs) veranschlagt.
Dies ist jedoch dahingehend nachvollziehbar, dass sich der zusätzliche Bedarf
im Nordkreis abzeichnet und die Fahrtkosten von Cloppenburg dahin zu
berücksichtigen sind.
Außerdem
handelt es sich um einen Höchstbetrag, der im Rahmen der Spitzabrechnung nur
zum Tragen kommt, wenn diese Kosten tatsächlich anfallen.
Da
ab dem Jahr 2022 erneut grundsätzlich über die Förderung der Präventionsarbeit
des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Cloppenburg, zu entscheiden ist
schlägt
die Verwaltung vor, dem gestellten Antrag zunächst für das Jahr 2021
stattzugeben.
Finanzierung:
PSP-Element:
P1.363200/ Sachkonto 431800 – einzuplanen 46.200,00 EUR
(Zuschuss
an sonstige Beratungsstellen)
Anlagenverzeichnis:
Antrag
des Deutschen Kinderschutzbundes – Kreisverband Cloppenburg e.V. – auf
Genehmigung und Finanzierung eines vierten TuSch-Kurses