Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt eine Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen im Oldenburger Münsterland in Trägerschaft des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth (CSW). Die Finanzierung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen seitens des Landkreises wird verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Landkreis Vechta, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat und dem Caritas-Sozialwerk eine Fortführung der Beratungsstelle zu erreichen.
Sachverhalt:
Bezug:
Sozialausschuss
29.08.2017, V-SOZ/17/067
Kreisausschuss
am 19.09.2017
Kreistag am
28.09.2017
Sozialausschuss
am 02.05.2019
Die
Gruppe Grüne/UWG hat mit Datum vom 12.05.2020 einen „Antrag gemäß § 56 NKomVG –
„Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitssmigrant_innen“ gestellt.
Diese
Beratungsstelle hat in Trägerschaft des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth (CSW)
am 01.03.2018 seine Arbeit entsprechend dem Konzept „Niederschwelliges
(Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in
prekären Beschäftigungsverhältnissen“ aufgenommen, das seinerzeit von
Landescaritasverband für Oldenburg e. V. erarbeitet wurde. Die politischen
Gremien der Landkreise Cloppenburg und Vechta hatten 2017 einer finanziellen
Förderung der Beratungsstelle für zunächst 3 Jahre (2018-2020) in Höhe von
jeweils 45 % der Gesamtkosten zugestimmt, die restlichen 10 % werden vom
Bischöflich Münsterschen Offizialat übernommen. Der jährliche Zuschuss liegt
bei bis zu 90.500,00 Euro.
Die
Beratungsstelle unterstützt Betroffene bei der Wahrnehmung der eigenen
Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und soll insbesondere
Arbeitsmigrantinnen und –migranten in prekären Beschäftigungs- und
Wohnbedingungen niedrigschwellig über das geltende Arbeitsrecht sowie über das
in der Region geltende Wirtschafts- und Sozialsystem informieren und sie bei
konkreten Problematiken und Fragestellungen beraten und begleiten.
Das
Resümee der Arbeit nach einem Jahr wurde dem Sozialausschuss von Vertretern des
Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth in der Sitzung am 02.05.2019 vorgestellt. Die
Wichtigkeit der Arbeit wurde ausdrücklich betont und hervorgehoben, dass das
Klientel der Beratungsstelle insbesondere mit Problemen aus den Bereichen
Werkverträge und Leiharbeit Beratung, Hilfe und Unterstützung suchen würden.
Darüber hinaus stünde die Beratungsstelle allen ausländischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern zur Verfügung.
Der
Jahresbericht der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ für 2019 wurde
kürzlich im März dieses Jahres vorgestellt. In diesem wurde festgehalten, dass
sich aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beratungsbedarfe in
keiner Weise geändert haben. Im Jahr 2019 wurden 276 Menschen mit einer
Vielzahl an Beratungsgesprächen z. B. zur Art der Anstellung, der Unterkunft,
zur Familie vor Ort und zum Status nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
unterstützt. In 2018 waren noch 140 Beratungsfälle zu verzeichnen. Die 276
Beratungsfällen im Jahr 2019 verteilten sich auf folgende Branchen: 97
Schlachthof, 43 Reinigung, 30 Saison/Landwirtschaft, 9 Baugewerbe, 6 Logistik 6
Gastronomie und 85 Sonstige. Bezüglich der Art der Anstellung handelte es sich
in 113 Fällen um direkte Anstellungen, in 88 Fällen um
Arbeitnehmerüberlassungen, in 44 Fällen um Werkverträge und in 31 Fällen wurden
keine Angaben gemacht.
Die
Arbeit der Beratungsstelle und die dort behandelten Themen und
Handlungsbedarfe, wie z. B. die Arbeits- und Lebensbedingungen der
Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer, stehen gerade in der aktuellen
Corona-Krise und den Corona-Ausbrüchen in der Fleischindustrie im Fokus des
öffentlichen Interesses und es besteht diesbezüglich weiterhin Handlungsbedarf.
Am
20.05.2020 hat das Bundeskabinett daraufhin Eckpunkte eines
„Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie“ beschlossen. Demnach sollen
ab dem 01.01.2021 das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in der
Fleischwirtschaft nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen
Betriebs zulässig sein. Dies würde ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit
in der Fleischwirtschaft bedeuten.
Grundsätzlich
erscheint die Fortführung der Arbeit der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“
notwendig und sinnvoll. Durch die oben beschriebenen geplanten gesetzlichen
Neuregelungen könnte sich das potentielle Klientel der „Beratungsstelle für
Arbeitsmigranten“ jedoch verändern. Dieses stammte 2019 zu einem guten Drittel
aus dem Bereich der Schlachthöfe. Werkverträge gibt es jedoch nicht nur in der
fleischverarbeitenden Branche.
Da
der Landkreis Cloppenburg nur ein Projektpartner und Kostenträger der
„Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ ist, sind Gespräche bezüglich der
Fortführung der Beratungsarbeit ab 2021 mit dem Landkreis Vechta, dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat zu
führen. In diesen Gesprächen sind auch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen
und ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit der „Beratungsstelle für
Arbeitsmigranten“ zu thematisieren.
Die Verwaltung unterstützt den von der Gruppe Grüne/UWG in ihrem Antrag vom 12.05.2020 zur „Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen“ formulierten Beschlussvorschlag, schlägt jedoch vor, den Zeitraum der Verlängerung der finanziellen Förderung vorerst noch nicht zu beziffern. Sollte sich der Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.05.2020 in einer gesetzlichen Neuregelung niederschlagen, der Werkvertragsgestaltung und Arbeitnehmerüberlassungen in der Fleischwirtschaft verbietet, erscheint ev. eine Verlängerung des Zuschusses im bisherigen Umfang um vorerst 1 Jahr sinnvoll, um die weitere Entwicklung der Beratungsbedarfe zu beobachten. Diese Entwicklungen müssen mit den anderen Projektpartnern besprochen werden und momentan scheint eine abschließende diesbezügliche Beurteilung noch nicht möglich.
Finanzierung:
P1.111200
Anlagenverzeichnis:
Antrag gemäß § 56 NKomVG – „Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen“ der Gruppe Grüne/UWG vom 12.05.2020