Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 12.05.2020 – Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen
Vorlage
V-SOZ/20/122
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt eine Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen im Oldenburger Münsterland in Trägerschaft des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth (CSW). Die Finanzierung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen seitens des Landkreises wird verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Landkreis Vechta, dem Bischöflich Münsterschen Offizialat und dem Caritas-Sozialwerk eine Fortführung der Beratungsstelle zu erreichen. 


Sachverhalt:

 

Bezug:

Sozialausschuss 29.08.2017, V-SOZ/17/067

Kreisausschuss am 19.09.2017

Kreistag am 28.09.2017

Sozialausschuss am 02.05.2019

 

Die Gruppe Grüne/UWG hat mit Datum vom 12.05.2020 einen „Antrag gemäß § 56 NKomVG – „Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitssmigrant_innen“ gestellt.

 

Diese Beratungsstelle hat in Trägerschaft des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth (CSW) am 01.03.2018 seine Arbeit entsprechend dem Konzept „Niederschwelliges (Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ aufgenommen, das seinerzeit von Landescaritasverband für Oldenburg e. V. erarbeitet wurde. Die politischen Gremien der Landkreise Cloppenburg und Vechta hatten 2017 einer finanziellen Förderung der Beratungsstelle für zunächst 3 Jahre (2018-2020) in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten zugestimmt, die restlichen 10 % werden vom Bischöflich Münsterschen Offizialat übernommen. Der jährliche Zuschuss liegt bei bis zu 90.500,00 Euro.

 

Die Beratungsstelle unterstützt Betroffene bei der Wahrnehmung der eigenen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und soll insbesondere Arbeitsmigrantinnen und –migranten in prekären Beschäftigungs- und Wohnbedingungen niedrigschwellig über das geltende Arbeitsrecht sowie über das in der Region geltende Wirtschafts- und Sozialsystem informieren und sie bei konkreten Problematiken und Fragestellungen beraten und begleiten.

 

Das Resümee der Arbeit nach einem Jahr wurde dem Sozialausschuss von Vertretern des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth in der Sitzung am 02.05.2019 vorgestellt. Die Wichtigkeit der Arbeit wurde ausdrücklich betont und hervorgehoben, dass das Klientel der Beratungsstelle insbesondere mit Problemen aus den Bereichen Werkverträge und Leiharbeit Beratung, Hilfe und Unterstützung suchen würden. Darüber hinaus stünde die Beratungsstelle allen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung.

 

Der Jahresbericht der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ für 2019 wurde kürzlich im März dieses Jahres vorgestellt. In diesem wurde festgehalten, dass sich aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beratungsbedarfe in keiner Weise geändert haben. Im Jahr 2019 wurden 276 Menschen mit einer Vielzahl an Beratungsgesprächen z. B. zur Art der Anstellung, der Unterkunft, zur Familie vor Ort und zum Status nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt. In 2018 waren noch 140 Beratungsfälle zu verzeichnen. Die 276 Beratungsfällen im Jahr 2019 verteilten sich auf folgende Branchen: 97 Schlachthof, 43 Reinigung, 30 Saison/Landwirtschaft, 9 Baugewerbe, 6 Logistik 6 Gastronomie und 85 Sonstige. Bezüglich der Art der Anstellung handelte es sich in 113 Fällen um direkte Anstellungen, in 88 Fällen um Arbeitnehmerüberlassungen, in 44 Fällen um Werkverträge und in 31 Fällen wurden keine Angaben gemacht.

 

Die Arbeit der Beratungsstelle und die dort behandelten Themen und Handlungsbedarfe, wie z. B. die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer, stehen gerade in der aktuellen Corona-Krise und den Corona-Ausbrüchen in der Fleischindustrie im Fokus des öffentlichen Interesses und es besteht diesbezüglich weiterhin Handlungsbedarf.

 

Am 20.05.2020 hat das Bundeskabinett daraufhin Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie“ beschlossen. Demnach sollen ab dem 01.01.2021 das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in der Fleischwirtschaft nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebs zulässig sein. Dies würde ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft bedeuten.

 

Grundsätzlich erscheint die Fortführung der Arbeit der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ notwendig und sinnvoll. Durch die oben beschriebenen geplanten gesetzlichen Neuregelungen könnte sich das potentielle Klientel der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ jedoch verändern. Dieses stammte 2019 zu einem guten Drittel aus dem Bereich der Schlachthöfe. Werkverträge gibt es jedoch nicht nur in der fleischverarbeitenden Branche.

 

Da der Landkreis Cloppenburg nur ein Projektpartner und Kostenträger der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ ist, sind Gespräche bezüglich der Fortführung der Beratungsarbeit ab 2021 mit dem Landkreis Vechta, dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat zu führen. In diesen Gesprächen sind auch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit der „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ zu thematisieren.

 

Die Verwaltung unterstützt den von der Gruppe Grüne/UWG in ihrem Antrag vom 12.05.2020 zur „Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen“ formulierten Beschlussvorschlag, schlägt jedoch vor, den Zeitraum der Verlängerung der finanziellen Förderung vorerst noch nicht zu beziffern. Sollte sich der Beschluss des Bundeskabinetts vom 20.05.2020 in einer gesetzlichen Neuregelung niederschlagen, der Werkvertragsgestaltung und Arbeitnehmerüberlassungen in der Fleischwirtschaft verbietet, erscheint ev. eine Verlängerung des Zuschusses im bisherigen Umfang um vorerst 1 Jahr sinnvoll, um die weitere Entwicklung der Beratungsbedarfe zu beobachten. Diese Entwicklungen müssen mit den anderen Projektpartnern besprochen werden und momentan scheint eine abschließende diesbezügliche Beurteilung noch nicht möglich.


Finanzierung:

P1.111200


Anlagenverzeichnis:

Antrag gemäß § 56 NKomVG – „Fortführung der Beratungsstelle für Arbeitsmigrant_innen“ der Gruppe Grüne/UWG vom 12.05.2020