Betreff
Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung von zwei Krippengruppen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte am Sonnentauring 1 in Sevelten
Vorlage
V-JHA/20/168
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Cappeln wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Sonnentauring 1 in Sevelten für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 283.494,15 EUR gewährt.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Cappeln hat 22.08.2019 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte in Sevelten, Sonnentauring 1 mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen gestellt. 

 

Der Baubeginn ist im September 2019 erfolgt, die Fertigstellung soll bis Juli 2020 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Cappeln. Aufgrund der bislang ungeklärten Landesförderung der Investitionskosten für die Schaffung neuer Kindergartenplätze war der Antrag zunächst zurückgestellt worden.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Die Bewilligung nach der RAT-Richtlinie erfolgte am 22.08.2017 und 06.12.2017 (jeweils für eine Krippengruppe) in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 25.06.2019 (neuer Standort).

 

Die Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden von der Architektin nach der DIN 276-Berechnung mit 3.587.200,00 EUR angegeben; davon entfallen 1.793.600,00 EUR auf die Baukosten der Krippe, hierin enthalten sind 70.000,00 EUR für die Einrichtungskosten. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                  846.988,30 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                  80.000,00 EUR

Zusammen                                                                                      926.988,20 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                      566.988,30 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                       283.494,15 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen   1.420.000,00 EUR