Betreff
Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung von zwei Krippengruppen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte an der Thüler Straße/Hinter der Burgwiese
Vorlage
V-JHA/20/165
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Friesoythe wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte an der Thüler Straße/Hinter der Burgwiese für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 283.494,15 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Friesoythe hat 22.04.2020 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte an der Thüler Straße/Hinter der Burgwiese mit zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen gestellt.

 

Der Baubeginn soll in Kürze starten, die Fertigstellung soll bis März 2021 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der Stadt Friesoythe.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde für die Krippengruppen frühzeitig ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden voraussichtliche Ausgaben für die Krippengruppen von 1.187.406,92 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie erfolgte bereits am 17.10.2017. Nach einer längeren Diskussion über den Standort der neuen Kindertagesstätte erteilte die Nds. Landesschulbehörde am 14.04.2020 den Änderungsbescheid für das konkrete Bauvorhaben.

 

Die Gesamtkosten für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden von der Stadt Friesoythe mit 2.968.517,31 EUR angegeben. Für die Krippe wurden anteilige Kosten in Höhe von 1.187.406,92 EUR (40 % der Gesamtkosten) mitgeteilt. Es ist davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

 

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert 

Inkl. Regionalfaktor)                                                                                  846.988,30 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                  80.000,00 EUR

Zusammen                                                                                      926.988,20 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                      566.988,30 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                       283.494,15 EUR

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen   1.420.000,00 EUR