Betreff
Antrag des SV SW Lindern v. 1922 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderrichtlinie des Landkreis Cloppenburg für die Sanierung einer Tribüne am Hauptplatz
Vorlage
V-KUL/20/158
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 14.780,00 EUR zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Der SV SW Lindern v. 1922 e.V. hat mit Datum vom 21.09.2019 einen Antrag auf Zahlung eines Zuschusses für die Sanierung einer Tribüne am Hauptplatz gestellt. Der Verein hat für diese Baumaßnahme Gesamtausgaben in Höhe von 78.237,70 EUR geltend gemacht und dafür eine 20 %-ige Förderung geltend gemacht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Nach den vorgelegten Planungsunterlagen und der Prüfung der Hochbauabteilung 40.5 des Schul- und Kulturamtes an Hand der Baukostenindexwerte betragen die bezuschussungsfähigen Baukosten für den Umbau, Teilabriss und Neubau der Tribüne insgesamt 56.116,02 EUR. Hinzu kommen noch bezuschussungsfähige Kosten für die Außenanlagen in Höhe 6.809,52 EUR sowie für die Nebenkosten in Höhe von 11.015,40 EUR. Der Gesamtbetrag der zuwendungsfähigen Baukosten beträgt nach Rundung 73.900,00 EUR.

 

Nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten also in Höhe von bis zu 14.780,00 EUR gewährt werden.

 

Die Gemeinde Lindern wird die Baumaßnahme des o.a. Vereins mit einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Gesamtkosten und somit maximal 23.471,31 EUR bezuschussen.

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2020 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt)

P1.421000    Sachkonto 431810