Beschlussvorschlag:
Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
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Aufgrund des Antrages des Betreuungsvereins
Cloppenburg e.V. vom 13.01.2020 gewährt der Landkreis dem Betreuungsverein
Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss als Defizitausgleich gem. § 4 Abs. 4
des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis
Cloppenburg vom 27.01.2012 für das nicht ausgeglichene Haushaltsjahr 2020 in
Höhe von bis zu 45.000,00 €. Die exakte Höhe des Defizitausgleichs ergibt sich
aus dem geprüften Jahresabschluss des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. für
das Haushaltsjahr 2020.
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Die Verwaltung ist berechtigt, bei Bedarf vor
Erstellung und Nachweis der Jahresabschlüsse Abschläge auf den Defizitausgleich
zu gewähren, um eine eventuelle kurzfristige Zahlungsunfähigkeit zu verhindern.
Sollten bereits im Haushaltsjahr 2020 Defizite für das laufende Haushalts
auftreten, können bereits 2020 Abschläge auf den zu erwartenden
Defizitausgleich vorgenommen werden.
Sachverhalt:
Bezug: Kreisausschuss am 30.01.2020, Vorlagen-Nr.
V-KA/20/580
Der Betreuungsverein Cloppenburg e.V. beantragte am
20.06.2017 beim Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Zuschuss für die
Durchführung der Querschnittsarbeit in Höhe von 40.000 Euro für die Jahre 2018
bis 2020.
Mit Beschluss vom 28.09.2017 kam der Kreistag dem
Antrag des Betreuungsvereins nach und bewilligte dem Betreuungsverein
Cloppenburg e.V. einen jährlichen Zuschuss für die Durchführung der
Querschnittsarbeit in Höhe von 40.000 Euro für die Jahre 2018 bis 2020.
In seiner Sitzung vom 30.01.2020 hat der
Kreisausschuss dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen weiteren Zuschuss
als Defizitausgleich gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem
Betreuungsverein Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012
für das nicht ausgeglichene Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 85.000,00 €
Euro gewährt und dem Kreistag empfohlen, hierfür einer außerplanmäßigen Ausgabe
zuzustimmen. Die exakte Höhe des Defizitausgleichs für das Haushaltsjahr 2019
wird sich aus der noch vorzulegenden geprüften Jahresrechnung für 2019 ergeben.
Als zuständige Betreuungsbehörde hat der Landkreis
Cloppenburg den Betreuungsverein am 01.04.1994 vertraglich anerkannt. Damit
verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen
Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten
Querschnittsaufgaben. Diese beinhalten insbesondere
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die Bereitstellung, Beaufsichtigung und
Weiterbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in
ausreichender Zahl
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die planmäßige Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
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die Einführung, Fortbildung und Beratung von
ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
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planmäßige Informationen über Alternativen zur
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung (Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung)
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Beratungen zu Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
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Beratungen und Unterstützung von ehrenamtlichen
Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
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die Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen
den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
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Durchführung von Infoveranstaltungen zum
Betreuungsrecht, insbesondere zur Betreuungsvermeidung.
Die hauptamtliche Durchführung von gesetzlichen
Betreuungen wird in der Regel mit der Justizkasse (mit Ausnahme bei vermögenden
Betreuten) nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Die bundeseinheitlich
geregelten Vergütungssätze wurden zum 01.07.2019 erstmalig nach 2005 erhöht und
entsprechend zum Teil der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst.
Eine Refinanzierung der Querschnittsaufgaben aus
diesen Mitteln ist jedoch nicht vorgesehen. Die Betreuungsvereine werden vom
Land hierfür gemäß einer speziellen Förderrichtlinie unterstützt. Nach dieser
Förderrichtlinie, bzw. nach dem Entwurf der neuen Förderrichtlinie ab 2020,
gewährt das Land den Betreuungsvereinen neben einer Pauschalförderung weitere
erfolgsabhängige Förderungen für die Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuern
sowie für Beratungstätigkeiten und allgemeine Informationsveranstaltungen.
Da es sich bei diesem Aufgabenbereich um eine
eigene Aufgabe des Landkreises handelt, hat der Landkreis Cloppenburg dem
Betreuungsverein vertraglich eine Beteiligung zugesichert und mit vorgenannten
Kreistagsbeschluss einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € für die
Haushaltsjahre 2018 – 2020 beschlossen.
Mit Vertrag zwischen dem Betreuungsverein
Cloppenburg e. V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 wurde darüber
hinaus mit Wirkung vom 01.01.2012 mit dem Betreuungsverein ferner eine
eventuell notwendige Vorfinanzierung seines Eigenanteils, einschließlich der
Übernahme der nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten, vereinbart.
Es handelte sich um eine umfangreiche finanzielle
Absicherung, die damit zusammenhängt, dass der Betreuungsverein die einzige
Einrichtung auf Landkreisebene ist, die mit der Durchführung von
Querschnittsaufgaben betraut ist und selbständig als kleine Einheit praktisch
nur hier vor Ort agiert. Er ist nicht Teil eines großen überregionalen
Verbandes, der bei Bedarf die Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.
Mit Antrag vom 13.01.2020 bittet nun der
Betreuungsverein Cloppenburg um eine weitere Unterstützung bei der Finanzierung
der erheblichen Defizite für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von bis zu
45.000,00 €. Zur Begründung führt der Betreuungsverein aus, dass das
Haushaltsjahr 2018 noch mit einem Überschuss von 42.871,05 € abgeschlossen hat,
jedoch für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Defizit von ca. 85.000,00 € sowie
für das Haushaltsjahr 2020 mit einer Unterdeckung von ca. 45.000,00 € gerechnet
wird. Die konkreten Fehlbeträge werden sich jeweils durch Vorlage der geprüften
Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ergeben.
Eine Unterstützung durch den Landkreis ist auch aus
dem Grunde erforderlich, da im Haushaltsjahr 2019 Entnahmen aus der Rücklage in
Höhe von 70.000,00 € vorgenommen werden mussten und der Betreuungsverein
infolge dessen nicht mehr über nennenswerte Rücklagebeträge verfügt.
Die Gründe für die finanziellen Probleme sind:
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Die personellen Veränderungen in der
Geschäftsstelle im Jahre 2019 (Kündigung von 3 langjährigen
Mitarbeitern/Geschäftsführer, Mitnahme der vorhandenen Betreuungen durch die
ehemaligen Mitarbeiter, und teilweise juristische Streitigkeiten mit den
ehemaligen Mitarbeitern). Hieraus resultierte sehr hohe Ausgaben/Aufwendungen
im Jahre 2019. Des Weiteren hat sich ebenfalls die Anzahl der Honorarkräfte im
Verlauf des Jahres 2019 verringert.
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Die bisherigen Mitarbeiter beantragten nach
Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Betreuungsverein die
Zulassung als Berufsbetreuer. Die bis dahin zum Teil schon langjährig geführten
Betreuungen wurden sodann vom Amtsgericht Cloppenburg vom Betreuungsverein an
die bisherigen Vereinsbetreuer übertragen. Hierdurch sank die Zahl der vom
Betreuungsverein hauptamtlich geführten Betreuungen. Dies bedingte gleichzeitig
einen erheblichen Rückgang der Einnahmen/Erträgen aus der Betreuungstätigkeit.
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Mittlerweile ist die Zahl der Betreuungsfälle
wieder auf 39 Betreuungen angestiegen. Dies entspricht noch nicht den Stand von
2018 bzw. der Umfang der zukünftig geplanten Betreuungstätigkeit. Der
Betreuungsverein strebt als langfristiges Ziel
– auch durch eine Verlagerung von administrativen Aufgaben auf
Verwaltungsmitarbeiter – die Übernahme von ca. 120 hauptamtlichen Betreuungen
an.
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Anschaffung und Inbetriebnahme einer neuen
EDV-Anlage im Jahre 2019. Die Anschaffung wurde erforderlich, da die bisherige
EDV-Ausstattung nicht mehr zeitgemäß war. Die Kosten hierfür beliefen sich auf
20.024,78 €, zuzüglich der Kosten für die Einrichtung der Anlage.
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Umzug der Geschäftsstelle zum 01.01.2020 in die
Räumlichkeiten in der Osterstraße 3. Der Umzug erfolgte auch auf Wunsch des
Integrationsamtes, zuständig für den beim Betreuungsverein angesiedelten IFD,
auf Vorhaltung angemessener Räumlichkeiten. Außerdem zwangen energetische
Gründe zum Umzug von der Molberger Straße zur Osterstraße. Schließlich verkürzt
sich durch den Umzug der Weg der Geschäftsstelle zum Amtsgericht Cloppenburg in
nicht unerheblicher Weise und trägt somit zur Wirtschaftlichkeit in der
Geschäftsstelle bei. Ein weiterer Aspekt war die kostenlose Überlassung der
Büroausstattung sowie der Besprechungsräume vom Vormieter und das Vorhandensein
einer modernen elektrotechnischen und EDV-technischen Ausstattung der
Räumlichkeiten. Durch diesen Umzug kam es jedoch zu einer außerordentlichen
Erhöhung der jährlichen Mietaufwendungen (von ca. 12.000,00 € auf ca. 30.000,00
€).
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Inbetriebnahme einer neuen Telefonanlage in den
neuen Räumlichkeiten.
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Infolge eines technischen Defekts steht der
Dienstwagen des Betreuungsvereins den Mitarbeitern des Vereins derzeit nicht
zur Verfügung. Eine Instandsetzung wird als nicht wirtschaftlich dargestellt.
Für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs der Abschluss eines
entsprechenden Leasingvertrages erwogen.
Aufgrund der besonderen Dinglichkeit wurde der
Beratungspunkt für den Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2019 direkt im
Kreisausschuss vorgetragen und dort in seiner Sitzung am 30.01.2020
antragsgemäß entschieden. Der Betreuungsverein erwartet monatliche Ausgaben von
rd. 35.000 €. Zur Abwendung einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit wurde
bereits die sofortige Auszahlung des bereits für 2020 bewilligten Zuschusses
von 40.000,00 € veranlasst.
Es ist nun zu beraten, ob dem Betreuungsverein
Cloppenburg e.V. gem. § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Betreuungsverein
Cloppenburg e.V. und dem Landkreis Cloppenburg vom 27.01.2012 auch ein
Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020 zu gewähren ist. Der
Betreuungsverein Cloppenburg wird im Verlauf des Haushaltsjahres kurzfristig
per Quartalsmitteilung über den derzeitigen Sachstand berichten.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020 ist für den Betreuungsverein
der bereits beschlossene Festbetragszuschuss in Höhe von 40.000,00 € zu
P1.343000 – SK 431800 eingeplant.
Darüber hinaus hat der Kreisausschuss am 30.01.2020
dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2019 einen
Defizitausgleich von bis zur Höhe 85.000,00 € zu P1.343000 – SK 431800gewährt.
Zur Deckung dieses Defizitausschusses ist noch ein
Beschluss des Kreistages erforderlich. Der erforderliche Deckungsvorschlag
ergibt sich aus: P1.611000 – SK 305200 aus dem Budget 10.5.
Ein evtl. notwendiger Defizitausgleich, bezogen auf
das Haushaltsjahr 2020 des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V., wird bei der
Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Sollten bereits in 2020 Abschläge auf
einen Defizitausgleich aus diesem Haushaltsjahr erforderlich werden, wird
kurzfristig ein weiterer Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe
gestellt.
Anlagenverzeichnis:
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Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e. V. auf
Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020
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Übersicht der Haushaltsjahre 2018 – 2020 des
Betreuungsvereins Cloppenburg e. V.
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Konzept des Betreuungsvereins für die
Neuausrichtung ab 2019