Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/ UWG; Netzwerk Grundwasserschutz
Vorlage
V-PLA/19/269
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit o. g. Antrag stellt die Gruppe GRÜNE/UWG folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung eines Netzwerkes zum Grundwasserschutz zu prüfen. Sie soll von den Erfahrungen des Landkreises Vechta bei der Gründung eines solchen Netzwerkes berichten und die Möglichkeiten zur Schaffung eines Netzwerkes für den Landkreis Cloppenburg darlegen.“

 

Im Weiteren verweist der Antrag darauf, dass der Landkreis Vechta das Projekt „Netzwerk Wasser 2.0 zur effektiven Anpassung an zunehmende Trockenheit in ländlichen Räumen“ mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf den Weg gebracht hat.

 

Hierzu ist festzuhalten, dass das vorgenannte Projekt als Ergänzung des abgeschlossenen Projekts „Netzwerk Wasser“ zu betrachten ist. Beide Projekte wurden/werden von den Verbundpartnern LBEG und Landwirtschaftskammer Niedersachsen federführend begleitet und  durch Mittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU) gefördert. Projektträger für das hier in Rede stehende Projekt ist die Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG). Die Projektlaufzeit ist auf die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2022 befristet.

 

Es handelt sich demnach nicht um ein durch den Landkreis Vechta initiiertes Projekt. Vielmehr ist der Landkreis Vechta als einer von vier Landkreisen als Projektpartner und Vertreter der unteren Wasser- und Naturschutzbehörden beteiligt. Zielsetzung der Projektträger war es, je zwei Landkreise aus dem westlichen und östlichen Niedersachsen für die Umsetzung zu gewinnen. Neben Vechta sind die Landkreise Oldenburg, Gifhorn und Altmarkkreis Salzwedel eingebunden. Außerdem sind nach hiesiger Recherche die Landesforsten, der OOWV, ausgewählte Beregner, das Landvolk sowie der NABU beteiligt.

 

Tatsächlich sah das Projekt von vornherein die Teilnahme von vier Landkreisen – jeweils zwei aus dem östlichen und westlichen Niedersachsen - vor. Eine Beteiligung weiterer Landkreise ist ausgeschlossen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Ergebnisse der Projektarbeit sowohl während als auch zusammengefasst nach Beendigung des Projekts öffentlich zugänglich gemacht und somit auch den nicht beteiligten Landkreisen zur Auswertung zur Verfügung stehen werden.

 

Soweit hier bekannt, konzentriert sich die Projektarbeit zunächst auf den Austausch von Informationen und den Aufbau von Netzwerken. Des Weiteren ist beabsichtigt, mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf Böden und Bodenwasserhaushalt zu ermitteln, womit eine Schwerpunktlegung auf die landwirtschaftliche Flächenberegnung zu erwarten ist.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den ohnehin bestehenden engen Kontakt zum Landkreis Vechta zu nutzen, um möglichst zeitnah über Ergebnisse der Projektarbeit informiert zu sein und soweit sinnvoll, gewonnene Erkenntnisse auf den Landkreis Cloppenburg zu übertragen. Ein Parallelprojekt für den Landkreis Cloppenburg zu entwickeln, scheint derzeit nicht geboten. Zumal bereits ein Austausch mit unterschiedlichen Akteuren zu den Themen Grundwasserbewirtschaftung allgemein aber auch im Speziellen stattfindet. Bei diesen Gelegenheiten stehen neben der öffentlichen Wasserversorgung auch die Beregnung und der gewerbliche/industrielle Bedarf im Fokus. 

 

Was die in der Begründung des Antrages erwähnte abnehmende Gesamtmenge des Grundwassers betrifft ist zu sagen, dass die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers im Landkreis Cloppenburg nach den Maßgaben des sogenannten Bewirtschaftungserlasses  des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (RdErl. d. MU v. 29.5.2015 – 23-62011/010 – VORIS 28200 - geändert durch RdErl. v. 13.11.2018 Nds. MBl 2018 Nr. 43, S. 1502) erfolgt, womit die Nutzung der einzelnen dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg zugeordneten Grundwasserteilkörper unter Beachtung der für jeden Teilkörper fixierten nutzbaren Grundwasserdargebotsreserven sicher gestellt ist. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bei der Ermittlung der nutzbaren Grundwasserdargebotsreserven durch das LBEG nicht nur die Sicherung der Wasserversorgung in mehrjährigen Trockenwetterperioden sowie die Sicherung und der Erhaltung grundwasserabhängiger Landökosysteme und Oberflächengewässer berücksichtigt wurden, sondern auch darüber hinaus erhebliche Abschläge zum Schutz des Grundwasserdargebots vorgenommen wurden.  

 

Zur Ermittlung der Nitratbelastung des Grundwassers betreibt der Landkreis Cloppenburg seit 2016 ein Nitrat-Monitoring zur Überwachung des Grundwassers. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden jährlich in Berichte gefasst und sowohl den mit der Problematik befassten Behörden als auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung bestrebt, die Ergebnisse des Monitorings mit den zuständigen Stellen zu erörtern und dort wo erforderlich auf Maßnahmen zur Abhilfe zu drängen. Effektive Schritte, den Rückgang der Nitratbelastung des Grundwassers zu forcieren wurden durch die Verschärfung der düngerechtlichen Vorschriften in 2017 eingeleitet und sind mit der nochmaligen Überarbeitung des Düngerechts zu erwarten.

 

Antibiotika, Röntgenkontrastmittel und andere Medikamentenrückstände im Grundwasser stellen grundsätzlich ein abwassertechnisches Problem im Bereich der Humanmedizin bzw. ein Problem bei der Verbringung organischen Düngers tierischen Ursprungs auf landwirtschaftlich genutzte Flächen dar. Aus hiesiger Sicht ist die Behandlung dieser Fragestellungen im Rahmen des v. g. Projekts nicht zu erwarten.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.10.2019