Betreff
Abfallbilanz 2018
Vorlage
V-PLA/19/261
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des
Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen
Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt
Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung
oder sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der
obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.
Die
Abfallbilanz wird in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht
erforderlich.
PSP-Element
(Produkt)
P 1.537100
Anlagenverzeichnis:
Abfallbilanz 2018