Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/19/164
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.742,13 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 13.319,36 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Molbergen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 36.274,45 EUR für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)            75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 50.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitions-maßnahme.

 

b)           12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 50.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

 

Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 27.06.2019 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Friesoythe, Ellerbrocker Straße“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 14.322,84 EUR.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.742,13 EUR (75 %).

 

 

Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 09.07.2019 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Neubau/die Verlegung der Bushaltestelle „Lindern (Oldb.), Burke“.

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf 17.759,15 EUR.

 

Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 13.319,36 EUR (75 %).

 

 

Die Gemeinde Molbergen beantragt mit Schreiben vom 24.07.2019 die Gewährung eines Zu-schusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für die Neuanlegung einer Bushaltestelle in Resthausen an der Kreuzung Petersfelder Weg/Hinterm Wall/Hüttekamp/Kastanienallee.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 48.365,93 EUR.

 

Die Gemeinde Molbergen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 36.274,45 EUR (75 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2019 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

I1.500084.525.018

I1.500084.525.019

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Mittelabfluss Haltestellen