Betreff
Fortführung des SPRINT-Projektes im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/19/160
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG gem. § 56 NKomVG auf Fortführung des SPRINT-Projektes vom 24.07.2019 wird nicht entsprochen.

 

 


Sachverhalt:

Sach- und Rechtslage:

 

 

Die Gruppe GRÜNE/UWG im Kreistag beantragte am 24.07.2019 die Fortführung des SPRINT-Projektes im Landkreis Cloppenburg im bisherigen Umfang. Solange keine Finanzierung durch das Land erfolge, sollen die hierfür erforderlichen Mittel aus dem Kreishaushalt bereitgestellt werden.

 

 

a)    Ausgangssituation

 

Aufgrund des großen Zuzuges an geflüchteten Menschen in den Jahren 2015/2016 erhielten  die Berufsbildenden Schulen seitens des Landes Niedersachsen zusätzliche Möglichkeiten, um die neuzugewanderten jungen Menschen in das Bildungssystem zu integrieren. Dazu diente seit 2015 das Projekt SPRINT (Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge – Schulversuch zur Erprobung eines neuen pädagogischen und organisatorischen Konzeptes für zugewanderte Jugendliche).

 

Die existierenden (Sprach)Fördermöglichkeiten im BBS-Bereich, z. B. das Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer BVJ-A hatten und haben einen Stundenumfang von 35 Wochenstunden und einen hohen Fachpraxisanteil. Die unterrichtenden Lehrkräfte benötigen eine pädagogische Ausbildung, beziehungsweise die entsprechende Laufbahnbefähigung. Zum Unterricht sind somit ausschließlich Lehrkräfte zugelassen.

 

Daher stellte das BVJ-A zwar ein hochwertiges Angebot dar, dies war für die Bewältigung der damaligen Situation an den Berufsbildenden Schulen aber wenig geeignet, da derzeitig die Rekrutierung von entsprechenden Lehrkräften so gut wie unmöglich war. Diese standen nicht in genügender Anzahl zur Verfügung. Hinzu kommt, dass der Zugang zum BVJ-A ausschließlich schulpflichtigen Jugendlichen vorbehalten war und weiterhin ist, allgemein aber ebenfalls ein sehr hoher Bedarf an Sprachfördermaßnahmen auch für ältere Jugendliche besteht.

Um den Schulen die Möglichkeit zu geben, im Sinne eines Kompetenzzentrums in dieser

Situation angemessen agieren zu können, wurde das Modellprojekt SPRINT eingerichtet mit dem Ziel, jugendliche Geflüchtete möglichst schnell und intensiv mit der deutschen Sprache, dem Kultur- und Berufsleben vertraut zu machen.

 

Zielgruppe waren neueingereiste Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, unabhängig von ihrem Herkunftsland. SPRINT-Klassen wurden bedarfsgerecht eingerichtet, unterlagen somit auch nicht dem Schuljahreszyklus. Bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 9 und maximal 17 Jugendlichen konnte eine neue SPRINT-Klasse jederzeit innerhalb eines Schuljahres gegründet werden. Der Wechsel in das Regelschulangebot war jederzeit möglich.

Die Vermittlung der deutschen Sprache stand im Zentrum, somit bildete Spracherwerb den Schwerpunkt in SPRINT. Die Durchführung der Module konnte in schuleigenen aber auch in außerschulischen Einrichtungen erfolgen. Ebenfalls sollten betriebliche Praktika eingebunden werden.

 

Da es sich hier nicht um Unterricht im Sinne der BbS-VO (Verordnung über Berufsbildende Schulen) handelte, sondern um eine Maßnahme in Anlehnung an § 69 Abs. 4 NSchG, war es keine Voraussetzung, dass der Unterricht ausschließlich von Lehrkräften erteilt wurde. Die BBSn entschieden eigenverantwortlich, wen sie zur Durchführung der Maßnahme für geeignet hielten.

 

Nach dem Besuch dieser einjährigen Sprach- und Integrationsmaßnahme haben viele Jugendliche die deutsche Sprache noch nicht so umfassend beherrscht, dass sie direkt in eine Ausbildung einsteigen konnten. Daher wurde eine zielgerichtete Anschlussmaßnahme angeboten mit dem Titel „SPRINT-Dual“ (Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung). SPRINT-Dual wurde von Schule und Wirtschaft gemeinsam durchgeführt. Die Einbeziehung der Betriebe erfolgte mit Unterstützung der Arbeitsverwaltung und zwar im Rahmen einer EQ-Maßnahme (Einstiegsqualifizierung). Am Ende von SPRINT-Dual war der Übergang in eine Ausbildung das Idealziel. Zielgruppe waren neueingereiste Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung anstrebten. Aufgenommen werden konnten alle, die eine SPRINT Maßnahme besucht hatten. Darüber hinaus konnten auch diejenigen aufgenommen werden, die ein BVJ-A oder eine außerschulische PerjuF-Integrationsmaßnahme der Arbeitsverwaltung erfolgreich absolviert hatten, im Rahmen einer Berufsberatung die Empfehlung zum Besuch der Maßnahme erhalten hatten oder eine Zusage eines Ausbildungsbetriebs für einen EQ-Platz besaßen.

Die schulische Qualifizierung umfasste wöchentlich 12 Stunden bzw. 1,5 Schultage. Die restlichen 3,5 Tage fand die Qualifizierung im Betrieb statt.

SPRINT-Dual war eingebunden in das SPRINT-Projekt, somit galten dieselben Vorgaben des Personals gemäß der Qualifikationen wie SPRINT. Die anzustrebende Gruppengröße betrug 16 Schülerinnen und Schüler. Für die Durchführung einer Maßnahme konnte die Schule bis zu 15 Personalstunden (0,62 Stellen) einsetzen, die vorrangig aus den für den Schulversuch SPRINT zur Verfügung stehenden Mittel zu finanzieren waren.

 

 

b)   aktuelle Situation

 

Aufgrund des Auslaufens des SPRINT-Projektes zum Ende des Schuljahres 2018/19, werden die beiden Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufseinstiegsklasse (BEK) von Seiten des Kultusministeriums ab dem Schuljahr 2020/21 zu einer einheitlichen zweistufigen Berufseinstiegsschule (BES) zusammengeführt. In dieser BES können ausschließlich schulpflichtige Schülerinnen und Schüler von ausgebildetem Lehrpersonal beschult werden.

In der BES 2020 wird eine Sprachförderung angeboten, die auf zwei Jahre ausgerichtet ist und in der die wesentlichen Elemente von SPRINT verstetigt werden. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, die Klasse 2 der BES 2020 für Schülerinnen und Schüler, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem SGB III teilnehmen, in Form von Teilzeitunterricht zu führen.

Obwohl die reguläre Einführung der BES 2020 erst zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant ist, ermöglicht eine sog. Vorgriffsregelung bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 die Einrichtung von Förderangeboten an den Berufsbildenden Schulen für neuzugewanderte Jugendliche, die allerdings nur für Schulpflichtige gelten und von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden können. Diese Vorgriffsregelung ist somit nicht geeignet Personal, das bislang mit anderen Qualifikationen in SPRINT tätig war, weiter zu beschäftigen.

 

Das Thema der drohenden Einschnitte bei der Förderung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern an den Berufsbildenden Schulen durch das Auslaufen des SPRINT-Projektes zum Schuljahresende 2018/2019 wurde bereits seit Jahresbeginn auf unterschiedlichen Ebenen zwischen Kreisverwaltung und den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg thematisiert. Die Frage, wie kann das drohende Auslaufen des SPRINT-Projektes und der Übergang zu den neuen Integrationsinstrumenten des Landes Niedersachsen im schulischen Bereich im Rahmen der neuen Berufseinstiegsschulen für die neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler und die Berufsbildenden Schulen gewinnbringend gestaltet werden, wurde von vielen Seiten beleuchtet. Aufgrund von mangelndem Lehrpersonal wurde die vorzeitige Installation der BES von den Berufsbildenden Schulen im Landkreis als nicht umsetzbar angesehen.

 

Grundsätzlich sieht der Landkreis Cloppenburg die ausdrückliche Verantwortung für die Finanzierung und Fortführung des SPRINT-Projektes und weiterer Fördermöglichkeiten für die Integration für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf auf Seiten des Landes. Es ist nicht Aufgabe des Landkreises Cloppenburg die Finanzierung von Aufgaben des Landes zu übernehmen.

Gleichwohl hat das Land Niedersachsen mit der Schaffung der Berufseinstiegsschule ab dem Schuljahr 2020/21 ein neues Instrument zur Förderung dieser Zielgruppe geschaffen.

 

 

      c) Kosten

 

Pro SPRINT-Klasse wurde seitens des Landes maximal eine Vergütung von 1,5 A 13 Stellen zur Verfügung gestellt (24,5 Unterrichtsstunden = Vollzeitstelle A 13 x 1,5). 37 Stunden (á 45 Minuten) konnten kapitalisiert werden. Auf ein Jahr hochgerechnet waren das für eine 1,5 Stelle Finanzmittel in Höhe von ca. 96.000,00 Euro zzgl. der Umlage zur Versorgung der Beschäftigten.

 

Im gesamten Zeitraum des SPRINT-Projektes wurden an der Berufsbildenden Schulen Technik 14 Klassen (im Schuljahr 2018/2019 vier Klassen) gebildet. An der Berufsbildenden Schule am Museumsdorf waren es 10 Klassen (im Schuljahr 2018/2019 zwei Klassen), jeweils mit Stärken von durchschnittlich 10 und 14 Schülern/Schülerinnen. Es fand zu jeder Zeit eine hohe Fluktuation der Schülerinnen und Schüler durch Umzüge/Zuzüge oder Wechsel in andere Schulformen statt. Die Nachfrage an SPRINT-Dual war im gesamten Durchführungszeitraum sehr gering. Die Berufsbildende Schule in Friesoythe hatte anstatt des SPRINT-Projektes BVJ-A Klassen zur Beschulung der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Da die Berufsbildenden Schulen mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln eigenständig wirtschaften konnten und selbst über die Eignung des einzustellenden Personals entscheiden konnten, waren im SPRINT Projekt auch Personen tätig, die keine Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer besaßen, sondern z. B. Sozialpädagogen, Sprachwissenschaftler, Bürokaufleute, Sprachmittler o. ä. waren.

 

Würde dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 24.07.2019 entsprochen, müssten jeder der drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg pro SPRINT-Klasse Finanzmittel in Höhe von 96.000 Euro zzgl. der Umlage zur Versorgung der Beschäftigten pro Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Ausgehend von geschätzt 2 Klassen pro Schule würden sich die Gesamtkosten auf ca. 576.000,00 Euro pro Schuljahr zzgl. der Umlage zur Versorgung der Beschäftigten belaufen.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 24.07.2019 „Antrag gem. § 56 NKomVG – Fortführung des SPRINT-Projektes im Landkreis Cloppenburg“