Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die
Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Entschädigung der
Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörigen
Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) wird entsprechend der Anlage
zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Kreisausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung
am 26.01.2012 eine Änderung bzw. Neufassung der Satzung des Landkreises
Cloppenburg über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem
Kreistag angehörigen Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) vorgenommen.
Nach den Empfehlungen der
Entschädigungskommission 2016 für die laufende Wahlperiode liegen die in der
Satzung des Landkreises Cloppenburg angesetzten Entschädigungsbeträge weiterhin
im oberen Bereich der von der Kommission gegebenen Empfehlungen.
Änderungsbedarf besteht hier nicht.
Änderungsbedarf wird hingegen – aufgrund von
Erfahrungen in der laufenden Wahlperiode – in § 2 Abs. 6 der Satzung gesehen.
Wird eine Mandatstätigkeit über einen längeren Zeitraum nicht wahrgenommen,
besteht derzeit nur die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung bei einer
ununterbrochenen Nichtausübung des Mandates für die über drei Monate hinausgehende
Zeit auf die Hälfte zu reduzieren. Eine vollständige Streichung der
Aufwandsentschädigung lässt die derzeitige Regelung nicht zu, auch wenn die
Mandatstätigkeit langfristig nicht ausgeübt wird. Hier wird verwaltungsseitig
eine Anpassung der Regelung dahingehend vorgeschlagen, dass nach einer
Nichtausübung des Mandatstätigkeit über einen Zeitraum von mehr als sechs
Monaten ab dem siebten Monat eine Streichung der Aufwandsentschädigung
vorgenommen wird.
Darüber hinaus sind im Entwurf der Neufassung
redaktionelle Anpassungen vorgesehen (einheitliche Schreibweise EUR).
Der Vorlage ist eine Synopse beigefügt. Die
Änderungsvorschläge sind rot markiert.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Synopse Entschädigungssatzung