Sachverhalt:
Die CDU Fraktion hat am 08.05.2019 den Antrag gestellt, eine Bahnstation in Höltinghausen einzurichten.
Nach Prüfung der Zuständigkeiten durch die Kreisverwaltung stellte sich heraus, dass der Auf-gabenträger für den Schienenpersonennahverkehr die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) ist. Nach Rücksprache mit Herrn Sandmann von der LNVG müssen verschiedene Kriterien für die Einrichtung einer Bahnstation erfüllt werden:
- Das Einwohnerpotential im 1,5 km-Radius liegt über 2.000 Einwohner
- Die Entfernung zum nächsten Haltepunkt/Bahnhof beträgt mehr als drei Kilometer
- Der Hauptort liegt direkt an der Schienenstrecke
- Die Strecke wird von einer Regional (RB)- oder S-Bahn bedient
- Die Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen sind nicht gefährdet
- Es entsteht möglichst kein Mehraufwand durch zusätzliche Fahrzeuge
- Die fahrplantechnische Machbarkeit ist gegeben
Nach Einreichung des Antrages auf Schaffung einer Bahnstation prüft die LNVG die verschie-denen Kriterien und fällt nach den entsprechenden Gesichtspunkten eine Entscheidung.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2019