Betreff
Überprüfung der Taxenverordnung; hier: Antrag auf Änderung der Taxenverordnung
Vorlage
V-VERK/19/158
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Antrag auf Aufnahme der Diskothek „Life“ in den Anhang 2 der Taxenverordnung wird abgelehnt.

 

Der Anhang zur Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg vom 18. Oktober 2007 wird in Abs. 2 wie folgt geändert:

 

- Diskothek Bel Air Cloppenburg (sonntags bis 7.00 Uhr)

 


Sachverhalt:

 

Das Taxiunternehmen Taxi Wessel GmbH aus Cappeln und das Taxiunternehmen Peter Möhlmann aus Emstek und Bösel beantragen, die Diskothek „Life“ an der Bahnhofstraße in Cloppenburg für den Samstag in den Anhang der Taxenverordnung unter Abs. 2 mitaufzunehmen. Die Unternehmer begründen die Aufnahme damit, dass die Cloppenburger Taxen nicht in der Lage sind, für eine kontinuierliche Bereitstellung zu sorgen. Angeblich sollen die Bürger zu den Stoßzeiten 2 Stunden auf ein Taxi gewartet haben.

 

Dieser Antrag wurde bereits im Verkehrsausschuss am 28.08.2018 erörtert. Die Verwaltung erhielt daraufhin den Auftrag, die Situation der Taxen beim „Life“ am Samstag konkret zu überprüfen und in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis zu berichten.

 

Am 07.10.2018 in der Zeit von 1:29 Uhr bis 2:30 Uhr und am 02.12.2018 in der Zeit von 1:00 Uhr bis 4:15 Uhr wurden vor der Diskothek „Life“ Kontrollen hin-sichtlich der Bedarfsermittlung an Taxen durchgeführt. Durch diese Kontrollen konnte nicht festgestellt werden, dass die Besucher unverhältnismäßig lang auf ein Taxi warten mussten. Wartezeiten von über 10 Minuten konnten zu den o.g. Kontrollzeiten nicht beobachtet werden. Auch größere Menschenmengen, die vor der Diskothek „Life“ auf ein Taxi warten, konnte nicht festgestellt werden. Der Verwaltung liegen bislang auch keine Beschwerden von Bürgern vor, dass zu wenige Taxen beim „Life“ stehen würden.

 

Mit Schreiben vom 09.01.2019 erinnerte das Taxiunternehmen Wessel GmbH aus Cappeln nochmals an die Aufnahme der Diskothek „Life“ im Anhang der Taxenverordnung und verwies auf einen Hinweis des Betreibers, dass dieser einen Shuttle-Service anbieten wolle, damit die Frauen sicher nach Hause kommen können. Der Besitzer hat jedoch diese Idee mit dem Shuttle-Service verworfen und sich mit den Taxenunternehmern Siemer Mietwagen GmbH und Bornemann Mietwagen GmbH geeinigt, dass bei Anruf entsprechende Taxen zur Diskothek geschickt werden.

 

Die Stadt Cloppenburg und auch die Abteilung 36.1 Verkehrslenkung und –sicherung halten es weiterhin für nicht erforderlich, dass sich vor der Diskothek „Life“ auswärtige Taxen bereithalten dürfen. Zu den Stoßzeiten kann es immer wieder mal zu Wartezeiten kommen. Es ist auch zu beachten, dass, sofern die Diskothek „Life“ in den Anhang der Taxenverordnung mit aufgenommen wird, sich dies wirtschaftlich auf die Taxen- und Mietwagenunternehmer im Stadtge-biet Cloppenburg auswirken wird. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Abstell-kapazitäten der Taxen vor dem Gebäude, in welchem sich das „Life“ befindet, durch die Parkplätze sehr eingeschränkt sind und der Verkehrsfluss durch das Bereithalten weiterer Taxen stark behindert werden könnte.

 

Weiterhin hat das Taxiunternehmen Taxi Wessel GmbH mit Schreiben vom 09.01.2019 beantragt, das Bereithalten der auswärtigen Taxen vor der Diskothek „Bel Air“ an dem Sonntag auf 7 Uhr zu erweitern, weil in der Zeit von 6 bis 7 Uhr vermehrt Anrufe eingehen. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Diskothek teilte dieser mit, dass die Diskothek um 6 Uhr schließt und die restlichen Besucher die Diskothek verlassen müssen. Somit könnte es sein, dass 50 Besucher auf ein-mal ein Taxi benötigen.

 

Die Verwaltung befürwortet deshalb die Änderung der Taxenverordnung bzgl. der Diskothek „Bel Air“.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Schreiben Taxi Wessel GmbH vom 09.01.2019

Anlage 2 – Taxenverordnung – 8. Änderung – April 2019

Anlage 3 – Taxenverordnung neu – April 2019