Betreff
Sachstandsbericht zur Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen sowie zur Entschärfung von gefährlichen Kreuzungsbereichen mit Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/19/155
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Sanierung eruiert. Der Sachstand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der K 178

 

Der Gemeinde Emstek wurde am 01.06.2017 der erste Planungsentwurf für die Sanierung der Ortsdurchfahrt vorgestellt. Danach soll die Fahrbahn wie im Bestand eine Breite von 7,00 m erhalten, um den Begegnungsfall LKW-LKW auch in der Kurvenfahrt zu ermöglichen. Beidseitig der Fahrbahn sollen kombinierte Geh- und Radwege in einer Breite von 2,50 m entstehen. Auf der Nordostseite ist bereits ein kombinierter Geh- und Radweg vorhanden. Der Verkehrsraum reicht auf dieser Seite aus, um diesen auf eine Breite von 2,50 m zu erweitern. Auf der südwestlichen Seite ist der vorhandene Gehweg um ca. 0,50 m zu verbreitern. Am Bauende in Höhe der Volksbank war zudem eine Querungshilfe gewünscht. Abschnittsweise lässt sich hierbei ein geringer Eingriff in die angrenzenden Grundstücke nicht vermeiden, so dass Grunderwerb erforderlich wird.

 

Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahn wird ein Vollausbau vorgesehen. Seitens der Gemeinde Emstek ist der Regenwasserkanal zu erneuern, der Schmutzwasserkanal soll in Teilbereichen saniert werden.

 

Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Höltinghausen wurden in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 grundsätzlich so wie vorgestellt beschlossen.

 

Anschließend wurde seitens der Gemeinde Emstek aufgrund vieler Anliegeranfragen gebeten, zu überprüfen, ob eine Reduzierung der Fahrbreite auf 6,50 m erfolgen könne. Diesbezüglich wurde eine weitere Variante erstellt und der Gemeinde Emstek zwecks Abstimmung zur Verfügung gestellt. Anfang Dezember 2017 wurde von der Gemeinde Emstek mitgeteilt, dass die ursprüngliche Variante favorisiert werde. Abweichend hiervon wurde beantragt, die geplante Querungshilfe durch eine Fußgängersignalanlage zu ersetzen sowie im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kirchstraße/Mühlenstraße ebenfalls eine Fußgängersignalanlage zu installieren. Für eine Installation von Fußgängersignalanlagen an den beantragten Stellen konnte seitens der Verkehrssicherheitskommission keine Empfehlung ausgesprochen werden. Jedoch wurde eine Installation bei Kostenübernahme durch die Gemeinde Emstek nicht abgelehnt. Die Gemeinde Emstek hat sich dazu entschieden, im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Kirchstraße ein Ampelsystem zu installieren. Am Ortsausgang in Höhe der Volksbank sollte eine Querungshilfe eingeplant werden.

 

Am 11.04.2018 fand im Rathaus der Gemeinde Emstek eine Anliegerversammlung statt, in der den Anwohnern die Planung erläutert wurde.

 

Da der Grunderwerb seitens der Gemeinde Emstek in Teilbereichen nicht erfolgen konnte, bat die Gemeinde Emstek um Achsverschiebung der K 178 für diesen Teilbereich. Aufgrund der dann durchgeführten Planänderung konnte der hierfür erforderliche Grunderwerb getätigt werden. Im Januar 2019 teilte die Gemeinde Emstek dann mit, dass eine weitere Änderung der Planunterlagen erfolgen müsse, da der Grunderwerb im Bereich der Querungshilfe trotz intensiver Verhandlungen durch die Gemeinde Emstek nicht realisiert werden konnte. Der Ausbau wird nunmehr ohne Querungshilfe geplant. Die finalen Planunterlagen werden derzeit erstellt.

 

Aufgrund der Zeitverzögerung konnte noch keine planungsrechtliche Genehmigung erfolgen. Diese wird jedoch zeitnah angestrebt, damit die Maßnahme noch für die Förderung mit NGVFG-Mitteln angemeldet werden kann.

 

Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 1.405.000,- EUR betragen. Eine Kostenteilung wird nach den OD-Richtlinien vorgenommen (Landkreis: ca. 1.172.000,- EUR, Gemeinde Emstek: 233.000,- EUR).

 

Der Ausbau der Maßnahme wird vorbehaltlich einer Förderung nunmehr für 2019/2020 angestrebt.

 

 

Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356

 

Als weitere Maßnahme soll die Ortsdurchfahrt in Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße) ausgebaut werden. Es handelt sich hierbei um den Abschnitt vom Beginn der Ortsdurchfahrt aus Richtung Thüle bis zur K 150 (Petersfelder Straße) auf einer Länge von ca. 640 m. Südlich der Fahrbahn ist vom Beginn der Ortsdurchfahrt bis zur westlichen Einmündung der Gemeindestraße „Im Zuckergrund“ ein abgesetzter Geh-/Radweg vorhanden, der danach bis zur K 150 auf Hochbord geführt wird. Auf der Nordseite befindet sich von der östlichen Einmündung der Gemeindestraße „Im Zuckergrund“ bis zur K 150 ein ca. 1,75 m breiter auf Hochbord geführter Geh-/Radweg.

 

Im Fahrbahnbereich ist ein grundhafter Ausbau für den Streckenabschnitt vom Beginn der Ortsdurchfahrt bis zur östlichen Einmündung der Gemeindestraße „Im Zuckergrund“ vorgesehen. Der restliche Fahrbahnabschnitt bis zum Bauende an der K 150 erhält eine Deckensanierung.

 

Nach Abstimmung mit der Gemeinde Garrel ist südlich der Fahrbahn durchgehend eine Hochbordanlage von der Ortsdurchfahrt bis zum bereits heute vorhandenen Ausbau in Höhe der westlichen Einmündung der Gemeindestraße „Im Zuckergrund“ vorgesehen. Auf der Nordseite wird der heute vorhandene kombinierte Geh- und Radweg zwischen der östlichen Einmündung der Gemeindestraße „Im Zuckergrund“ und der K 150 (Petersfelder Straße) auf eine Breite von 2,50 m gebracht.

 

Den Anwohnern wurde in einer Anliegerversammlung am 14.06.2018 im Rathaus der Gemeinde Garrel die Planung vorgestellt.

 

Nach derzeitigem Stand werden Kosten in Höhe von ca. 781.000,- EUR entstehen. Die Kostenteilung erfolgt auch hier nach den OD-Richtlinien, wonach die Gemeinde Garrel einen Anteil von ca. 69.000,- EUR und der Landkreis von ca. 644.000,- EUR zu tragen haben.

 

Eine planrechtliche Genehmigung konnte bisher nicht erteilt werden, da zunächst der hier geltende Bebauungsplan Nr. 112 von der Gemeinde Garrel aufgehoben werden muss. Erst danach kann die entsprechende Genehmigung eingeholt und die Fördermittel nach NGVFG beantragt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme wird daher in 2020 erfolgen können.

 

 

Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K 149

 

Weiterhin ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Petersdorf vorgesehen. Die K 149 (Hauptstraße) soll auf einer Länge von ca. 785 m saniert werden.

 

Die ersten Planungsschritte (Vermessung etc.) sind erfolgt. Mit der Gemeinde Bösel wurde ein erstes Abstimmungsgespräch geführt.

 

Die Kosten werden nach einer ersten groben Schätzung ca. 1,2 Mio. EUR betragen und nach den OD-Richtlinien zwischen der Gemeinde und dem Landkreis aufgeteilt.

 

Der Ausbau soll voraussichtlich in 2021 erfolgen.

 

 

Entschärfung von gefährlichen Kreuzungsbereichen mit Kreisstraßen

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 sowie ergänzend am 17.12.2015 beschlossen, unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung durch die Verkehrsunfallkommission untersuchen zu lassen und, sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht gegeben sind, aber bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraums erreicht würden, Vorschläge zur Entschärfung dieser Kreuzungsbereiche auszuarbeiten.

 

Von den von der Verkehrsunfallkommission ausgemachten gefährlichen Kreuzungsbereichen im Sinne des o. g. Kreistagsbeschlusses sind noch folgende Knotenpunkte in der Planung bzw. Umsetzung.

 

Der Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kreuzungsbereich der K145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisbethfehn-Süd

 

Der o. g. Kreuzungsbereich wurde von der Verkehrsunfallkommission untersucht und als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, wurden von der Verkehrsunfallkommission verschiedene Maßnahmen empfohlen. Darüber hinaus wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 21.06.2016 die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage als sinnvoll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erachtet.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, wurde daraufhin mit der Planung dieser Maßnahme beauftragt.

 

Da der Kreuzungsbereich aus verkehrsplanerischer Sicht nicht unproblematisch ist, wurde das Ing.-Büro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG aus Wallenhorst damit beauftragt, zunächst eine Verkehrsuntersuchung des Knotenpunktes vorzunehmen und dann basierend auf den Ergebnissen dieser Verkehrsuntersuchung Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches zu entwickeln.

 

Das Ing.- Büro IPW hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mehrere Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Kreuzungsbereiches erarbeitet. Im Rahmen der weiteren Variantenuntersuchung hat eine Bewertung der einzelnen Varianten stattgefunden aufgrund derer eine Vorzugsvariante erarbeitet wurde. Als Vorzugsvariante wurde eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes ermittelt. Zudem sind bei allen Varianten weitere bauliche Maßnahmen (Ausbau Gehweg, verbesserte Beleuchtung, Optimierung der Haltestelle) eingeschlossen.

 

Mit der Gemeinde Barßel wurde hinsichtlich der Beteiligung an einer solchen Maßnahme Einvernehmen hergestellt.

 

Mit Bescheid vom 28.08.2018 wurden Fördermittel nach dem NGVFG in Höhe von 60 % zugesagt.

 

Die Maßnahme wurde im Oktober 2018 an die Fa. STRABAG AG aus Aurich zum Angebotspreis von rd. 346.000,- EUR vergeben. Die Bauarbeiten sollen nunmehr im Frühjahr 2019 beginnen.

 

 

Kreuzungsbereich K 152 / Am Buchenbaum / Am Waldeck in Molbergen

 

Aufgrund des Unfallgeschehens im o. g. Kreuzungsbereich hat die Verkehrsunfallkommission diesen untersucht und als gefährlichen Knotenpunkt im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 15.10.2015 bewertet. Um hier eine deutliche Verbesserung zu erlangen, wurde von der Verkehrsunfallkommission die Herstellung einer Kreuzung mit möglichst rechtwinklig verlaufenden Verkehrsführungen und einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger empfohlen.

 

Aufgrund der örtlichen Überprüfung wurden erste Maßnahmen (Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h, Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen etc.) beschlossen und ausgeführt.

 

Im Rahmen der Planungen wurde vom Ing.-Büro Schwerdhelm & Tjardes GbR (IST) eine Vorzugsvariante erarbeitet und der Gemeinde Molbergen Mitte Mai 2017 vorgestellt. Seitens der Gemeinde Molbergen wurde diese Variante vorbehaltlich der Zustimmung der dortigen Gremien befürwortet. Im Januar 2018 wurde dann auf Wunsch der Gemeinde die Planung geändert. Es wurde vorgeschlagen, die Wilke-Steding-Straße als Sackgasse auszubilden und den Genossenschaftsweg nicht anzubinden. Bezüglich dieser Änderungen sollte seitens der Gemeinde Molbergen mit den betroffenen Anwohnern Einvernehmen hergestellt werden. Anfang November 2018 wurde seitens der Gemeinde Molbergen mitgeteilt, dass eine Ausbildung der Gemeindestraße als Sackgasse durchgeführt werden kann. Jedoch ist der Genossenschaftsweg weiterhin im Knotenpunkt mitanzubinden. Diese Variante wird auch von den Gremien der Gemeinde Molbergen mitgetragen.

 

Der Planungsprozess wurde daraufhin wieder aufgenommen, um nunmehr die endgültigen Planunterlagen zu erstellen.

 

Der Grunderwerb wird durch die Gemeinde Molbergen erfolgen.

 

Die Kosten für diese Ausbaumaßnahme werden ca. 250.000,- EUR betragen. Eine Beantragung von NGVFG-Fördermittel ist beabsichtigt.

 

Eine Realisierung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen.