Betreff
Antrag der Stadt Löningen auf die Gewährung einer Zuwendung für die Schaffung von Krippenplätzen
a) für eine Krippengruppe beim Kindergarten St. Michael in Bunnen
b) für zwei Krippengruppen beim Kindergarten St. Josef in Löningen
Vorlage
V-JHA/18/132
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Stadt Löningen werden für die Schaffung neuer Krippenplätze folgende Zuschüsse gewährt:

a)   maximal 102.984,45 EUR für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim St. Michael Kindergarten in Löningen/ Bunnen und

b)   maximal 179.499,18 EUR für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen beim St. Josef Kindergarten in Löningen.

 

 


Sachverhalt:

 

Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Michael in Löningen, Bunnen

Die Stadt Löningen hat am 11.10.2018 einen Zuschussantrag für die Erweiterung des vorhandenen Kindergartens um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen gestellt. Der Baubeginn war im März 2016; die Fertigstellung soll bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt ebenfalls die Kath. Kirchengemeinde St. Vitus.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Löningen Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR (15 Plätze á 12.000,00 EUR) nach der RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Kosten für die Krippe wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                       434.632,94 EUR

Ausstattungskosten                                                                                    20.481,31 EUR

Zusammen                                                                                      455.114,25 EUR

 

Die Neuregelung der Krippenbezuschussung lt. Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 (Neuberechnung des Höchstbetrages für Baukosten nach dem BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor nach dem Baukosteninformationsdienst) für Bauten mit Baubeginn ab 01.01.2017 kommt hier nicht zur Anwendung, da der Baubeginn bereits im März 2016 war.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK Baukostenindex 01.10.2015)     392.999,02 EUR

Ausstattungskosten (lt. Angabe Architekt nach DIN 276)        20.481,31 EUR

Zusammen                                                                                      413.480,33 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    180.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                      233.480,33 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10% von 275.114,25 EUR)                       27.511,43 EUR

Verbleiben                                                                                      205.968,90 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                    102.984,45 EUR

 

Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Josef in Löningen

Die Stadt Löningen hat am 11.10.2018 einen Zuschussantrag für den Neubau von zwei Krippengruppen mit 30 Betreuungsplätzen beim vorhandenen o.g. Kindergarten gestellt. Der Baubeginn war im März 2016; die Fertigstellung soll bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt ebenfalls die Kath. Kirchengemeinde St. Vitus. Da das Grundstück nicht im kirchlichen Besitz ist, erfolgt keine anteilige Bezuschussung durch das BMO.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Löningen Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze á 12.000,00 EUR) nach der RAT- Richtlinie bewilligt.

 

Die Kosten für die Krippe wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                       1.009.900,00 EUR

Ausstattungskosten                                                                                      64.000,00 EUR

Zusammen                                                                                      1.073.900,00 EUR

 

Die Neuregelung der Krippenbezuschussung lt. Kreistagsbeschluss vom 19.06.2018 (Neuberechnung des Höchstbetrages für Baukosten nach dem BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor nach dem Baukosteninformationsdienst) für Bauten mit Baubeginn ab 01.01.2017 kommt hier nicht zur Anwendung, da der Baubeginn bereits im März 2016 war.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK Baukostenindex 01.10.2015)     654.998,37 EUR

Ausstattungskosten (lt. Angabe Architekt nach DIN 276)        64.000,00 EUR

Zusammen                                                                                      718.998,37 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                    360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                      358.998,37 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                    179.499,18 EUR

 

 


Teilhaushalt Jugendamt 2018/ 2019

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

2018 - Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                              780.000,00 EUR

2019 - Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                           1.600.000,00 EUR