Betreff
Berufung von nicht dem Kreistag angehörenden Mitgliedern des Schulausschusses
Vorlage
V-KT/10/005
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgestzes (NSchG) gehören den kommunalen Schulausschüssen unter anderem in Angelegenheiten, die berufsbildende Schulen betreffen, Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände an.

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 02.11.2006 beschlossen, dass in Angelegenheiten, die berufsbildende Schulen betreffen, eine Vertreterin/ein Vertreter der Organisationen der Arbeitgeberverbände mit Stimmrecht an den Sitzungen des Schulausschusses teilnehmen kann.

 

In den Schulausschuss berufen wurde als Vertreter der Arbeitgeberverbände der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Herr Georg Molitor.

 

Herr Molitor ist als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg zum 31.07.2010 ausgeschieden.

 

Zum 01.08.2010 hat Herr Dr. Michael Hoffschroer die Nachfolge von Herrn Molitor als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg angetreten.

 

Bei Herrn Molitor ist ein Sitzverlust eingetreten.

 

Nach § 6 Abs. 4 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse findet ein erneutes Berufungsverfahren statt, sofern die jeweilige Wahlperiode nicht innerhalb der nächsten sechs Monate endet.

 

Die Wahlperiode des Kreistages und des Schulausschusses endet am 31.10.2011. Daher ist ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen.

 

Die Arbeitgeberverbände haben Dr. Michael Hoffschroer zur Berufung in den Schulausschuss vorgeschlagen.

Der Vorschlag ist nach § 110 Abs. 4 NSchG bindend.