Betreff
Einführung einer gelben Tonne; hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
V-PLA/18/205
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussempfehlung vorgeschlagen:

Dem Antrag der CDU-Fraktion  zur „Einführung der gelben Tonne“ vom 15.03.2018 wird gefolgt. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den Dualen Systemen über die Sammlung der Leichtverpackungsabfälle zukünftig in gelben Tonnen bzw. einem Mischsystem aus gelber Tonne und gelbem Sack zu verhandeln und gegebenenfalls den Erlass einer Rahmenvorgabe vorzubereiten.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017 hat die Kreisverwaltung aufgrund eines Antrages der Gruppe Grüne/UWG Stellung genommen zum Sachstand LVP - Sammelsystem über den Gelben Sack und Einführung einer gelben Tonne.

Es wurde seinerzeit von der Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass unter den Aspekten

a.) noch fehlende verlässliche Rechtsbasis (Entwurf Verpackungsgesetz) und

b.) nicht einschätzbare Kostenentwicklung mit Systemumstellung auf gelbe Tonne

eine Vorlage für die Beratung  in die politischen Gremien erst dann eingebracht werden kann, wenn die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangssituation geklärt ist.

Verpackungsgesetz

Mit Beschluss des Verpackungsgesetzes (VerpackG), Verkündung am 05.07.2017 und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 12.07.2017 treten maßgebliche rechtliche Neuregelungen zur Systemausgestaltung der LVP - Verpackungserfassung zum 01.01.2019 in Kraft.

Während die Zuständigkeit der Verpackungsentsorgung weiterhin bei den Herstellern und Vertreibern beziehungsweise den Dualen Systemen verbleibt, erhält der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) mehr Mitspracherechte und kann gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG im Zuge der Abstimmung durch schriftlichen Verwaltungsakt und dem Instrument der verbindlichen Rahmenvorgabe gezielt Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung des LVP - Sammelsystems gegenüber den Dualen Systemen, d. h. konkret hinsichtlich

-          der Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden Sammelsystemen,

-          der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie

-          der Häufigkeit und des Zeitraums der Behälterleerung,

soweit es sich um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung aus privaten Haushalten handelt und die Rahmenvorgaben nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welchen der örE für die Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle aus Haushaltungen zugrunde legt.

Vertrag Landkreis Cloppenburg

Derzeit besteht eine gültige Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den Dualen Systemen bis Ende 2019 (Vertragsdauer 01.01.2017 – 31.12.2019). Bestandteil dieser Abstimmung ist eine Systembeschreibung, in der das Sammelsystem Gelber Sack festgelegt ist. Der Leistungsvertrag zwischen den Systembetreibern und dem Auftragnehmer für die LVP - Erfassung mit Bereitstellung der Gelben Säcke und Abfuhr ist ebenfalls bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Vertragsrechtlich ist somit eine Systemänderung frühestens ab dem 01.01.2020 möglich.

Die Leistungen der LVP – Sammlung ab 2020 für den Landkreis Cloppenburg werden von den Dualen Systemen im ersten Halbjahr 2019 ausgeschrieben. Gespräche und Verhandlungen mit den Systembetreibern und Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz mit Ausgestaltung des LVP –Sammelsystems kann der Landkreis derzeit nicht vornehmen, da der Verhandlungspartner von den Dualen Systemen noch nicht ausgewählt ist. Zudem liegt eine Musterabstimmungsvereinbarung, die von den Kommunalverbänden und Dualen Systemen erarbeitet werden soll, den Kommunen noch nicht vor.

Kosten der LVP – Erfassung im Landkreis Cloppenburg

Sämtliche Kosten und Leistungen der LVP - Sammlung im Entsorgungsgebiet Landkreis Cloppenburg werden zurzeit ausschließlich von den Dualen Systemen getragen. Der Landkreis Cloppenburg ist somit kein Auftraggeber, kein Leistungserbringer und auch finanziell nicht an den Kosten des Systems beteiligt.

 Die Kosten für die Entsorgung des Erfassungssystems Gelber Sack sind im Landkreis ausdrücklich nicht Bestandteil der Abfallgebühren.

Optionen LVP – Erfassung ab 2020

Sollte für den neuen Vertragszeitraum ab 2020 weiterhin an dem bisherigen Sammelsystem Gelber Sack festgehalten werden, könnte der Landkreis im Rahmen einer neuen Abstimmungsvereinbarung eine Verbesserung des Sammelsystems Gelber Sack im Hinblick auf die Verteilung der Gelben Säcke (Couponsystem) und deren Qualität (bessere Verarbeitung der Säcke, höhere Foliendichte) kostenneutral einfordern.

Sollte die Einführung einer Gelben Tonne für Leichtverpackungen angestrebt werden, wird dringend geraten, ein Sammelsystem zu konzipieren und einzufordern, dass eine funktionierende LVP Erfassung gewährleistet und dennoch die Abfallgebührenzahler nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.

Die Forderung nach einem Mischsystem aus Gelber Tonne und Sack widerspricht den Argumenten für die Sammlung über einen festen Sammelbehälter. Ob die Bereitschaft der Dualen Systeme besteht, ein Mischsystem kostenneutral einzurichten, ist fraglich und muss ggf. mit den Dualen Systemen verhandelt werden.

Im Hinblick auf den künftigen Vertrag ab 01.01.2020 können Neuregelungen und Änderungen des LVP - Sammelsystems in Gestalt der Abstimmungsvereinbarung und einer Rahmenvorgabe zeitgerecht in der 2. Jahreshälfte 2018 in den Kreisgremien beraten und von der Verwaltung vorbereitet werden.


Anlagenverzeichnis:

Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2018