Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussempfehlung vorgeschlagen:
Dem Antrag der CDU-Fraktion zur „Einführung der gelben Tonne“ vom 15.03.2018 wird gefolgt. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den Dualen Systemen über die Sammlung der Leichtverpackungsabfälle zukünftig in gelben Tonnen bzw. einem Mischsystem aus gelber Tonne und gelbem Sack zu verhandeln und gegebenenfalls den Erlass einer Rahmenvorgabe vorzubereiten.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017 hat
die Kreisverwaltung aufgrund eines Antrages der Gruppe Grüne/UWG Stellung
genommen zum Sachstand LVP - Sammelsystem über den Gelben Sack und Einführung
einer gelben Tonne.
Es wurde seinerzeit von der Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass
unter den Aspekten
a.) noch fehlende verlässliche Rechtsbasis (Entwurf Verpackungsgesetz)
und
b.) nicht einschätzbare Kostenentwicklung mit Systemumstellung auf gelbe
Tonne
eine Vorlage für die Beratung in
die politischen Gremien erst dann eingebracht werden kann, wenn die rechtliche
und wirtschaftliche Ausgangssituation geklärt ist.
Verpackungsgesetz
Mit Beschluss des
Verpackungsgesetzes (VerpackG), Verkündung am 05.07.2017 und Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt am 12.07.2017 treten maßgebliche rechtliche Neuregelungen
zur Systemausgestaltung der LVP - Verpackungserfassung zum 01.01.2019 in Kraft.
Während die Zuständigkeit der
Verpackungsentsorgung weiterhin bei den Herstellern und Vertreibern
beziehungsweise den Dualen Systemen verbleibt, erhält der öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger (örE) mehr Mitspracherechte und kann gemäß § 22 Abs. 2
VerpackG im Zuge der Abstimmung durch schriftlichen Verwaltungsakt und dem
Instrument der verbindlichen Rahmenvorgabe gezielt Einfluss nehmen auf die
Ausgestaltung des LVP - Sammelsystems gegenüber den Dualen Systemen, d. h. konkret
hinsichtlich
-
der Art des
Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden
Sammelsystemen,
-
der Art und Größe
der Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie
-
der Häufigkeit und
des Zeitraums der Behälterleerung,
soweit es sich um eine möglichst
effektive und umweltverträgliche Erfassung aus privaten Haushalten handelt und
die Rahmenvorgaben nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welchen der
örE für die Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle aus Haushaltungen zugrunde
legt.
Vertrag Landkreis Cloppenburg
Derzeit besteht eine gültige
Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den Dualen
Systemen bis Ende 2019 (Vertragsdauer 01.01.2017 – 31.12.2019). Bestandteil dieser
Abstimmung ist eine Systembeschreibung, in der das Sammelsystem Gelber Sack
festgelegt ist. Der Leistungsvertrag zwischen den Systembetreibern und dem
Auftragnehmer für die LVP - Erfassung mit Bereitstellung der Gelben Säcke und
Abfuhr ist ebenfalls bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Vertragsrechtlich ist
somit eine Systemänderung frühestens ab dem 01.01.2020 möglich.
Die Leistungen der LVP –
Sammlung ab 2020 für den Landkreis Cloppenburg werden von den Dualen Systemen
im ersten Halbjahr 2019 ausgeschrieben. Gespräche und Verhandlungen mit den
Systembetreibern und Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung gemäß
Verpackungsgesetz mit Ausgestaltung des LVP –Sammelsystems kann der Landkreis
derzeit nicht vornehmen, da der Verhandlungspartner von den Dualen Systemen
noch nicht ausgewählt ist. Zudem liegt eine Musterabstimmungsvereinbarung, die
von den Kommunalverbänden und Dualen Systemen erarbeitet werden soll, den
Kommunen noch nicht vor.
Kosten der LVP – Erfassung im Landkreis Cloppenburg
Sämtliche Kosten und Leistungen der LVP - Sammlung im Entsorgungsgebiet
Landkreis Cloppenburg werden zurzeit ausschließlich von den Dualen Systemen
getragen. Der Landkreis Cloppenburg ist somit kein Auftraggeber, kein
Leistungserbringer und auch finanziell nicht an den Kosten des Systems
beteiligt.
Die Kosten für die Entsorgung des
Erfassungssystems Gelber Sack sind im Landkreis ausdrücklich nicht
Bestandteil der Abfallgebühren.
Optionen LVP – Erfassung ab 2020
Sollte für den neuen
Vertragszeitraum ab 2020 weiterhin an dem bisherigen Sammelsystem Gelber Sack
festgehalten werden, könnte der Landkreis im Rahmen einer neuen
Abstimmungsvereinbarung eine Verbesserung des Sammelsystems Gelber Sack im
Hinblick auf die Verteilung der Gelben Säcke (Couponsystem) und deren Qualität
(bessere Verarbeitung der Säcke, höhere Foliendichte) kostenneutral einfordern.
Sollte die Einführung einer
Gelben Tonne für Leichtverpackungen angestrebt werden, wird dringend geraten,
ein Sammelsystem zu konzipieren und einzufordern, dass eine funktionierende LVP
Erfassung gewährleistet und dennoch die Abfallgebührenzahler nicht mit
zusätzlichen Kosten belastet.
Die Forderung nach einem
Mischsystem aus Gelber Tonne und Sack widerspricht den Argumenten für die
Sammlung über einen festen Sammelbehälter. Ob die Bereitschaft der Dualen
Systeme besteht, ein Mischsystem kostenneutral einzurichten, ist fraglich und
muss ggf. mit den Dualen Systemen verhandelt werden.
Im Hinblick auf den künftigen Vertrag ab 01.01.2020 können Neuregelungen und Änderungen des LVP - Sammelsystems in Gestalt der Abstimmungsvereinbarung und einer Rahmenvorgabe zeitgerecht in der 2. Jahreshälfte 2018 in den Kreisgremien beraten und von der Verwaltung vorbereitet werden.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2018