Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Kultur und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, der Gewährung
eines Zuschusses an den SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. in Höhe von bis zu
32.530,00 EUR zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. hat mit
Schreiben vom 28.09.2017 einen Antrag auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von
37.945,00 EUR für den Neubau eines Vereinshauses gestellt. Der Antrag ist als
Anlage beigefügt.
Dieses Vereinshaus benötigt der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. für
Vorstandsversammlungen, Jugendtrainerversammlungen, Mannschaftsbesprechungen,
Generalversammlungen usw, die bislang in den Räumlichkeiten vom Vereinswirt
durchgeführt wurden. Da die Räumlichkeiten des Vereinswirtes im Frühjahr 2018
geschlossen werden und anderweitige
Räumlichkeiten dem Verein nicht zur Verfügung stehen, ist der Neubau des
Vereinshauses unabdingbar.
Unter Berücksichtigung Nr. 2.3 der
Sportförderrichtlinie des Landkreises und der bisher bereits erfolgten
Sportförderung für Vereinsräumlichkeiten anderer Vereine aus dem Landkreis
werden die Sportvereinsräume jedoch nur zu 50 % der geplanten Baukosten als
bezuschussungsfähige Baukosten anerkannt.
Die bezuschussungsfähigen Baukosten belaufen
sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Regelung aufgrund der Feststellung
der Hochbauabteilung auf insgesamt 141.100,00 EUR. Hinzu kommen noch Kosten für
die Außenanlagen in Höhe von 14.700,00 EUR und Kosten für das Herrichten in
Höhe von 6.850,00 EUR. Die bezuschussungsfähigen Gesamtkosten betragen
insgesamt 162.650,00 EUR. Nach den
Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg könnte eine Zuwendung in
Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 32.530,00 EUR gewährt werden.
Die
Gemeinde Garrel wird die Baumaßnahme des o.a. Vereins mit einen Zuschuss in
Höhe von 40% und somit maximal 75.890,08 EUR bezuschussen.
Finanzierung:
Mittel sind im
Haushalt 2018 für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. vom 28.09.2017