Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die geänderte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in
der Fassung vom 01.08.2018 zu beschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Kreistages vom 13.06.2017 trat ab dem 01.08.2017 eine geänderte
Schülerbeförderungssatzung in Kraft. Danach haben ab dem Schuljahr 2017/2018
alle im Bereich des Landkreises wohnenden anspruchsberechtigten
Vollzeitschülerinnen und –schüler des Sekundarbereichs II einen generellen
Anspruch auf die Bereitstellung von Schülersammelzeitkarten für die
unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Aufgrund der
Anwendung in der Praxis ist die Schülerbeförderungssatzung in einigen Punkten
anzupassen. Es handelt sich vornehmlich um redaktionelle Änderungen bzw.
Klarstellungen. Ich verweise dazu auf die anliegende Synopse.
Die wesentliche
Änderung in der Schülerbeförderungssatzung ist die Neuaufnahme einer allgemeinen
Härtefallregelung in § 10 der Satzung. Es kommt in der Schülerbeförderung
immer wieder zu Konstellationen, in denen das NSchG und die
Schülerbeförderungssatzung keine Möglichkeit zulassen, grundsätzlich
anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zu befördern. Oftmals sind
einzelne Anspruchsvoraussetzungen nicht eingehalten, eine andere als die
nächste Schule wird besucht oder der Schulweg wird nicht vom gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus angetreten oder beendet. In Einzelfällen kommen jedoch
besondere soziale Aspekte hinzu, die nachvollziehbar und glaubhaft sind und die
Ablehnung der Beförderung deshalb zu einer besonderen Härte werden lassen. In
diesen Einzelfällen soll der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, auch
abweichend von den Regelungen der Satzung die Schülerbeförderung für
grundsätzlich anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler in pflichtgemäßem
Ermessen im Einzelfall zu gewährleisten.
Finanzierung:
PSP-Element P1.241000.020
Anlagenverzeichnis:
·
Synopse
Schülerbeförderungssatzung
·
Entwurf
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom
01.08.2018