Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung 2017
Vorlage
V-VERK/18/145
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und an 12 stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt. Für 2 weitere vom Kreistag beschlossene stationäre Überwachungsanlagen, die im Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der Kreuzung B 213/B 68/Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen und im Zuge der B 213 in Borkhorn vor der Kreuzung B 213/Haselünner Strasse/Alte Dorfstraße in Fahrtrichtung Haselünne aufgestellt werden sollen, und eine zusätzliche Kamera wurde Ende 2017 der Auftrag erteilt. Derzeit werden die Schutzplankensysteme im Bereich der geplanten Standorte erneuert, um die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen weiter an den Fahrbahnrand setzen zu können, wodurch die Bildqualität aufgrund des geänderten Messwinkels verbessert wird. Mit der Fertigstellung der beiden neuen Überwachungsanlagen wird im Sommer 2018 gerechnet.

 

Die stationären Überwachungsanlagen befinden sich an Standorten, die von der Verkehrsunfallkommission empfohlen wurden. Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichen Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17, 2016 = 13, 2017 = 11) erfordern trotz erfreulichem geringem Rückgang weiterhin eine konsequente Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg. Der Einsatz der 3 mobilen und künftig 14 stationären Überwachungseinheiten soll den Flächendruck im Landkreis Cloppenburg  konstant hoch halten, um so das Geschwindigkeitsniveau und damit die Zahl der Verkehrsunfälle weiter zu reduzieren.

 

Messungen:

 

Im Landkreis Cloppenburg befinden sich rd. 500 Messstellen, davon rd. 150 innerhalb und rd. 350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten Disconächten und gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt. In 2017 wurden insgesamt 2164 Messungen (+ 247 gegenüber dem Vorjahr) an den Messstellen im Landkreis Cloppenburg durchgeführt. Die Messdauer betrug rd. 6.300 Stunden. An den stationären Überwachungsanlagen betrug die Messdauer in 2017 25.815 Stunden.

 

Verwarn- und Bußgelder:

 

2017 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung 22.261 Verwarngeldfälle (+ 4.130 Fälle gegenüber dem Vorjahr) und 6.968 Bußgeldfälle (+ 926 Fälle gegenüber dem Vorjahr), somit insgesamt 29.229 Fälle (+ 5.056 Fälle gegenüber dem Vorjahr) abzuarbeiten. Bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 12.162 Verwarngeldfälle (- 170 Fälle gegenüber dem Vorjahr) und 5.122 Bußgeldfälle (- 88 Fälle gegenüber dem Vorjahr), somit insgesamt 17.284 Fälle (- 258 Fälle gegenüber dem Vorjahr).

 

Personal:

 

2017 wurden im Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im regelmäßigen Messbetrieb 7 Mitarbeiter eingesetzt. Ein weiterer Mitarbeiter war das ganze Jahr über erkrankt. Darüber hinaus waren 3 weitere Mitarbeiter im Bereich der Auswertung sowie zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen eingesetzt. Des Weiteren standen eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin sowie ein weiterer Mitarbeiter, die ebenfalls im Bereich der Auswertung sind, aufgrund von Krankheit und anderer Abwesenheitszeiten in 2017 nur teilweise zur Verfügung.

 

Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird seit der Einführung im Jahre 2014 als kostendeckende Einrichtung geführt. Überschüsse aus der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Beschluss des Kreistages ausschließlich für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt.

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises Cloppenburg verzeichnete 2017 Einnahmen in Höhe von rd. 1.801.000 EUR. Nach Abzug der Personalkosten (rd. 844.000 EUR) und der Sachkosten (rd. 446.000 EUR) ergibt sich ein Überschuss von rd. 511.000 EUR. Die Rücklage „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ wies zum 31.Dezember 2016 aus den Vorjahren noch einen Bestand in Höhe von rd. 550.000 EUR aus.

 

2017 sind aus den Überschüssen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung rd. 360.000 EUR für folgende Maßnahmen verausgabt worden:

 

-          Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht
für 18 bis 24-jährige Fahranfänger, Anschaffung
eines Kofferanhängers für den „App-Lenkungs-
Parcours“ sowie von Materialien verschiedener
Aktionen der Kreisverkehrswacht und des Schutzengel-
projektes, Anschaffung eines Smart-Boards für den
Schulungsraum der Kreisverkehrswacht                                     rd.   29.700 EUR

-          Schutzengelprojekt                                                                                             rd. 129.700 EUR

-          Sanierung von Radwegen                                                                  rd. 200.600 EUR

 

Der Bestand der Rücklage „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ weist zum 31.Dezember 2017 einen Bestand in Höhe von rd. 702.000 EUR aus.

 

Im Haushaltsjahr sind aus den Überschüssen der Geschwindigkeitsüberwachung bzw. der Rücklage für folgende Maßnahmen Ausgaben in Höhe von rd. 480.000 EUR vorgesehen:

 

-          Fahrsicherheitstraining, Aktion „Fit im Auto“ und weitere
Verkehrssicherheitsprojekte                                                                           rd.   50.000 EUR

-          Schutzengelprojekt                                                                                             rd. 130.000 EUR

-          Sanierung von Radwegen                                                                  rd. 300.000 EUR