Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen,
den Verordnungsentwurf des Landkreises Cloppenburg über das Naturschutzgebiet
„Baumweg“ (NSG WE 061) in der Gemeinde Emstek, Landkreis Cloppenburg, in der
vorliegenden Fassung (Anlage 1und 3) zu beschließen.
Sachverhalt:
Das geplante NSG ist weitgehend deckungsgleich mit dem
bestehenden Naturschutzgebiet „Baumweg“. Dieses Gebiet wurde schon in den
1930er Jahren unter Naturschutz gestellt. Es wird im Wesentlichen von einem
alten Buchen-Eichenwald gebildet, der teilweise den Charakter eines Hudewaldes
aufweist. Der „Urwald Baumweg“ ist ein idealer Lebensraum für höhlenbrütende
Vogelarten, holzbewohnende Insekten, geschützte Blütenpflanzen und Pilze.
Das geplante NSG befindet sich vollständig im Eigentum der
Landesforstverwaltung.
Auf
der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 20.06.2017 ist unter TOP
11 „Stand der FFH-Schutzgebietsausweisungen im Landkreis Cloppenburg“ berichtet
worden, dass der Verordnungsentwurf zur geplanten Ausweisung des FFH-Gebiets 48
„NSG Baumweg“ als Naturschutzgebiet (NSG) öffentlich ausgelegt werden soll. Die
öffentliche Auslegung hat vom 01.07.2017 bis zum 01.08.2017 stattgefunden. Die
eingegangenen Anregungen und Bedenken sind zwischenzeitlich ausgewertet
worden.
Dieser Vorlage als Anlage
beigefügt sind der Entwurf der Verordnung des Landkreises Cloppenburg über das
Naturschutzgebiet „Baumweg“ (NSG WE 061) in der Gemeinde Emstek, Landkreis
Cloppenburg (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die Karte zur
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Baumweg“ (Anlage 3) und eine
tabellarische Übersicht über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zur
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Baumweg“ (Anlage 4).
Anregungen
und Bedenken sind nur von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen worden.
Dem
Wunsch des Zweckverbands ETT, verschiedenen organisierte Veranstaltungen und
eine entsprechende Beschilderung grundsätzlich freizustellen, ist aufgrund der
Empfindlichkeit des Gebietes nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
den vom ETT aufgeführten Veranstaltungen en block die Zustimmung zu erteilen,
solange sie auf den bestehenden Wegen stattfinden.
Der
OOWV merkt an, dass das Verbot in §3 Abs. 1 Nr. 4 der geplanten Verordnung „den
Wasserhaushalt zu verändern" zu pauschal bzw. unkonkret formuliert ist und
durch die Formulierung „den Wasserhaushalt und das Bodenrelief zu verändern,
insbesondere durch Verfüllen von Bodensenken, -mulden und -rinnen und durch
Einebnung und Planierung" ersetzt werden sollte.
Dieser
Anregung wird nicht gefolgt, da Veränderungen des Wasserhaushaltes in der Regel
massiv den Schutzzielen widersprechen und daher generell verboten sind.
Hinsichtlich der 1974 vom Landkreis Oldenburg unbefristet erteilten Erlaubnis
zur Entnahme von Grundwasser ergeben sich bezüglich des Entnahmerechtes durch
die Verordnung keine Einschränkungen, da gemäß § 4 Abs. 7 der geplanten
Verordnung „bestehende, rechtmäßige behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder
sonstige Verwaltungsakte (von den Verboten) unberührt bleiben.“
Die
Niedersächsischen Landesforsten haben als Eigentümer keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die geplante Ausweisung einer neuen NSG- Verordnung
„Baumweg" und gegen die Vergrößerung des Naturschutzgebietes durch
Hinzunahme der FFH- Flächen in den Geltungsbereich des Schutzgebietes
vorgetragen.
Die
im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den privaten Einwendungsführern und
den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und
Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen
Auswertung umfassend dargestellt. Neben den hierzu vorzubringenden
Sachargumenten enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen
und Bedenken.
Wie
der Tabelle zu entnehmen ist wurde den Anregungen und Bedenken der Träger
öffentlicher Belange weitgehend gefolgt.
Diejenigen,
deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Cloppenburg unterrichtet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 - NSG Baumweg Verordnung Endfassung
Anlage
2 – NSG Baumweg Begründung Endfassung
Anlage
3 – NSG Baumweg Kartendarstellung Endfassung
Anlage
4 – NSG Baumweg Abwägungsvorschläge Endfassung