Betreff
Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg
hier: Änderung von Tarifen
Vorlage
V-VERK/10/015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 18. Okt. 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. Nov. 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine

Verordnung über einen Taxentarif erlassen.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, beantragt mit Schreiben vom 08. Sept. 2010 im Auftrage der Taxen-

unternehmen im Landkreis Cloppenburg eine Änderung der Tarife zum nächst-

möglichen Zeitpunkt. Der Gesamtverband begründet den Antrag mit Kosten-

steigerungen von 2,47 % im Zeitraum von Juni 2009 bis Juni 2010.

 

Laut einem Gutachten des Sachverständigen für betriebswirtschaftliche Fragen

des Straßengüter- und Personenverkehrs, Herrn Volker Wilken, Ganderkesee,

vom 14. Juni 2010 an den Gesamtverband Verkehrsgewerbe in Hannover beruhen die Kostensteigerungen von 2,47 % vorwiegend auf gestiegene Kraftstoff-

kosten. Daraus ergibt sich für die Tarife im Landkreis Cloppenburg eine Steigerung der bisherigen Kilometersätze und des Grundbetrages um ca. 0,05 €.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. Bezirksgruppe Ol-

denburg beantragt im Einzelnen folgende Tariferhöhungen:

 

1. gem. § 2 Abs. 1)a den Grundbetrag von 2,10 € für 58,82 m Wegstrecke auf

    2,15 € für 57,14 m Wegstrecke.

 

2. gem. § 2 Abs. 1)b, Tarif I:

    - bei 0 bis 3 km: von je angefangene 58,82 m Fahrleistung 0,10 € = 1,70 €/km

                                auf je angefangene 57,14 m Fahrleistung 0,10 € = 1,75 €/km

    - bei 3 bis 9 km: von je angefangene 71,42 m Fahrleistung 0,10 € = 1,40 €/km

                                auf je angefangene 68,97 m Fahrleistung 0,10 € = 1,45 €/km

    - ab 9 km:           von je angefangene 83,33 m Fahrleistung 0,10 € = 1,20 €/km

                                auf je angefangene 80,00 m Fahrleistung 0,10 € = 1,25 €/km

 

   gem. § 2 Abs. 1)b, Tarif II:

   - bei 0 bis 3 km: von je angefangene 55,55 m Fahrleistung 0,10 € = 1,80 €/km

                               auf je angefangene 54,05 m Fahrleistung 0,10 € = 1,85 €/km

   - bei 3 bis 9 km: von je angefangene 66,66 m Fahrleistung 0,10 € = 1,50 €/km

                               auf je angefangene 64,52 m Fahrleistung 0,10 € = 1,55 €/km

   - ab 9 km:           von je angefangene 76,92 m Fahrleistung 0,10 € = 1,30 €/km

                               auf je angefangene 74,97 m Fahrleistung 0,10 € = 1,35 €/km

 

3. gem. § 2 Abs. 1)c:

   Für Wartezeiten von bisher je 18,46 sek. 0,10 € = entspricht 19,50 €/Std.

                               auf nun je 18,00 sek. 0,10 € = entspricht 20,00 €/Std.

 

Zum Antrag der Bezirksgruppe Oldenburg des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. wurden Stellungnahmen eingeholt von den angrenzenden Landkreisen, vom Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, der Dienstleistungsgewerk-

schaft Ver.di und vom Amt für Mess- und Eichwesen Niedersachsen Hannover.

 

In den angrenzenden Städten und Landkreisen sind die Tarife vergleichbar. Das Gewerbeaufsichtsamt und die Industrie- und Handelskammer haben keine

Bedenken gegen die Tarifänderungen. Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen hat lediglich gegen die Änderung des Tarifes gem. § 2 Abs. 1)b, Tarif I, von

0 bis 3 km Einwendungen; dieser Tarif muss aus eichtechnischen Gründen einen auf 10 Cent glatten Wert aufweisen. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass zwischen Veröffentlichung der geänderten Verordnung und dem Inkrafttreten mindestens 6 Wochen liegen sollten.

 

Den Tariferhöhungen kann im beantragten Umfang mit Ausnahme des Tarifes I

von 0 bis 3 km entsprochen werden.

 

Die Tariferhöhungen können mit Wirkung vom 01. März  2011 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

Landkreis Cloppenburg

Der Landrat

32 – Ordnungsamt

32.5 Verkehrslenkung u. –sicherung

 

 

1. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif

im Landkreis Cloppenburg vom 21. Dezember 2010

 

 

Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom

21. 03. 1961 (BGBl. I S. 241) in der zur Zeit gültigen Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. 08. 1990 (BGBl. I S. 1690) der allgemeinen Zu-

ständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (allg. Zust. VOKOM) vom 19. 12. 1990 (Nds. GVBl. 47/90 S.

521) und § 36 Abs. 1 Ziff. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung in der

Fassung vom 22. 08. 1996 (Nds. GVBl. S. 365) in der zur Zeit gültigen Fassung

hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung vom 21. Dez.

2010 folgende Änderungen in § 2 Abs. 1 a, b und c der Verordnung über einen

Taxentarif im Landkreis Cloppenburg vom 18. Oktober 2007 beschlossen:

 

                                                                        § 1

 

§ 2 Abs. 1)a:

- der Grundbetrag beträgt 2,15 € und enthält eine Wegstrecke von 57,14 m

 

§ 2 Abs. 1)b: Tarif I

bei 3 – 9 km:       je angefangene 68,97 m Fahrleistung 0,10 € = 1,45 €/km

ab 9 km:              je angefangene 80,00 m Fahrleistung 0,10 € = 1,25 €/km

 

§ 2 Abs. 1)b: Tarif II

bei 0 – 3 km:       je angefangene 54,05 m Fahrleistung 0,10 € = 1,85 €/km

bei 3 – 9 km:       je angefangene 64,52 m Fahrleistung 0,10 € = 1,55 €/km

ab 9 km:              je angefangene 74,97 m Fahrleistung 0,10 € = 1,35 €/km

 

§ 2 Abs. 1)c:

Für Wartezeiten werden für je 18,00 sek. 0,10 € berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 20,00 €/Std..

 

                                                                        § 2

 

Die Änderungen treten mir Wirkung vom 01. März 2011 in Kraft.

 

 

Cloppenburg, den 21. Dezember 2010

Hans Eveslage