Betreff
Förderschule Elisabethschule in Friesoythe (ESF) - Einrichtung einer Außenstelle in Friesoythe-Neuvrees
Vorlage
V-SCHUL/17/107
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Einrichtung einer Außenstelle der Elisabethschule Friesoythe in der ehemaligen Grundschule in Neuvrees zu beschließen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Schulleitung der Förderschule Elisabethschule in Friesoythe (ESF) teilte dem Landkreis mit Mail vom 16.05.2017 mit, dass entsprechend den Anmeldungen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 21 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) benötigt werden. Da der Schule nur 18 AUR zur Verfügung stehen, ergibt sich somit ein Fehl von 3 AUR.

Die Schulleitung wies darauf hin, das nach ihren Kenntnissen in der Grundschule (GS) Neuvrees der Stadt Friesoythe evtl. ein Leerstand von 3 AUR der insgesamt 4 vorhandenen AUR zum Schuljahr 2017/18 gegeben sei. Genauere Angaben zur Anzahl der für die ESF zur Verfügung stehenden AUR waren nach Rücksprache mit der Stadt Friesoythe nicht möglich, da zunächst die Anmeldungen zur GS Neuvrees abgewartet werden mussten.

 

Anfang Juni 2017 wurde dem Landkreis dann von der Stadt Friesoythe mitgeteilt, dass die Eltern der Grundschulkinder aus Neuvrees alle GS Kinder in der GS Gehlenberg angemeldet hätten und damit die GS Neuvrees für schulische Zwecke im Schuljahr 2017/18 nicht mehr benötigt werde. Die Stadt Friesoythe sei aber an einer Überlassung der GS für bis zu 3 Jahre an den Landkreis interessiert.

 

Am 14.06.2017 teilte dann die Schulleitung der ESF dem Landkreis Cloppenburg mit, dass eine Besichtigung der Schule durchgeführt wurde. Diese Besichtigung habe ergeben, dass die Schule für Zwecke der ESF sehr gut geeignet und nutzbar sei.

 

Mit Bescheid der Landeschulbehörde vom 15.08.2017 wurde die Grundschule

Neuvrees rückwirkend zum 01.08.2017 aus den landesseitig geführten Schulverzeichnissen gelöscht.

 

Nach Verhandlungen wurde am 11./21.09.2017 eine Vereinbarung über die Überlassung der ehemaligen Grundschule zwischen der Stadt Friesoythe und dem Landkreis Cloppenburg abgeschlossen.

 

Gemäß § 106 Abs. 8 Satz 1 Nieders. Schulgesetz (NSchG) i.V.m. § 3 Satz 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) ist die Errichtung einer Außenstelle genehmigungspflichtig durch die Landesschulbehörde.

 

Genehmigungsvoraussetzung sind dazu u.a. der Beschluss des kommunalrechtlich zuständigen Gremiums sowie die Beteiligung des Kreiselternrates (§ 99 Abs. 1 NSchG) und des Kreisschülerrates (§ 84 Abs. 1 NSchG).

 

Schulintern sind der Schulelternrat gem. § 96 Abs. 3 NSchG sowie der Schülerrat gem. § 80 Abs. 3 NSchG zu hören. Diese Beteiligung wird von der Schulleitung erledigt.

 

Die Beteiligung des Kreiselternrates (KER) und des Kreisschülerrates (KSR) ist noch nicht erfolgt, da die Neuwahlen zu diesen beiden Gremien in diesem Jahr unmittelbar bevorstehen. Vorgesehen sind die Wahlen beim Landkreis Cloppenburg zum KSR am 13.11.2017 und zum KER am 15.11.2017 mit der konstituierenden Sitzung des KER am 05.12.2017.

Danach erfolgt dann die Beteiligung der beiden Gremien.