Betreff
Antrag der Gemeinde Barßel auf Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung einer Kinderkrippe beim kath. Kindergarten St. Anna in Neuland
Vorlage
V-JHA/17/108
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Barßel wird für die Errichtung einer Kinderkrippengruppe mit  15 Plätzen bei dem kath. Kindergarten St. Anna in Neuland ein Zuschuss in Höhe von maximal 126.847,33 Euro bewilligt.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.08.2017 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist über den Antrag der Gemeinde Barßel bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Gemeinde Barßel, Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Anna in Neuland

Die Gemeinde Barßel hat beim Landkreis Cloppenburg am 10.03.2016 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Anna in Neuland gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und Kostenschätzung nach DIN 276) wurde am 16.08.2017 nachgereicht. Die Krippengruppe wird auf einer Fläche neben dem o.g. Kindergarten entstehen.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Barßel für die Krippengruppe nach der neuen Richtlinie RAT V Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                         465.600,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                          60.000,00 Euro

Zusammen                                                                                        525.600,00 Euro

 

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP)                                              398.694,66 Euro

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                 35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                        433.694,66 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT V                                  180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                       253.694,66 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                                    126.847,33 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2018

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                          780.000,00 Euro