Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Barßel wird für die
Errichtung einer Kinderkrippengruppe mit
15 Plätzen bei dem kath. Kindergarten St. Anna in Neuland ein Zuschuss
in Höhe von maximal 126.847,33 Euro bewilligt.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
17.08.2017 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der
kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten
die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg
sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Unter
diesen Voraussetzungen ist über den Antrag der Gemeinde Barßel bezüglich der
Landkreisförderung zu entscheiden.
Gemeinde Barßel, Krippengruppe beim kath. Kindergarten
St. Anna in Neuland
Die
Gemeinde Barßel hat beim Landkreis Cloppenburg am 10.03.2016 den Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer
Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St.
Anna in Neuland gestellt. Die erforderlichen Unterlagen (Baupläne und
Kostenschätzung nach DIN 276) wurde am 16.08.2017 nachgereicht. Die Krippengruppe
wird auf einer Fläche neben dem o.g. Kindergarten entstehen.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Barßel
für die Krippengruppe nach der neuen Richtlinie RAT V Fördermittel in Höhe von
180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) bewilligt.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten
465.600,00
Euro
Ausstattungskosten 60.000,00
Euro
Zusammen
525.600,00
Euro
Es
ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00
Euro
Zusammen
433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT V 180.000,00 Euro
Verbleiben
253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt
2018
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00 Euro