Betreff
Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2018
Vorlage
V-JHA/17/104
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für die Jahre 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen. 

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.

 

 


Sachverhalt:

Für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit für das Jahr 2017 hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 20.12.2016 folgendes beschlossen:

„Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

Weiter werden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.“

 

Wie bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 15.11.2016 dargelegt, hat der Landkreis Cloppenburg in den Jahren 2015 und 2016 für die Schulsozialarbeit kreiseigene Mittel in Höhe von insgesamt 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro für die Schulen in Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und 150.000 Euro für die Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg) zur Verfügung gestellt.

Das Land Niedersachsen hat dann die eigene Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen anerkannt und ab 2017 an den Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft eingerichtet und besetzt. Der flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit an allen Grund- und Halbtagsschulen war derzeit vom Land noch nicht vorgesehen.

Damit die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden kann, hat der Landkreis Cloppenburg sich dazu bereit erklärt, den Städten und Gemeinden für das Jahr 2017 die Hälfte der bisherigen Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen (Beschluss des Kreistages s.o.).

 

Die Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich wurde am 12.12.2016 abgeschlossen. Hierzu ist zur zukünftigen Umsetzung der Schulsozialarbeit folgende Vereinbarung getroffen worden:

„Seitens des Landes besteht die Absicht, in den kommenden Jahren alle öffentlichen Ganztagsschulen bedarfsgerecht mit sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung auszustatten. Ab 2017 werden alle Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrativen Gesamtschulen berücksichtigt; hierfür stehen die Haushaltsmittel bereit. Soweit Kommunen bisher mit eigenen Kräften vergleichbare Aufgaben wahrgenommen haben, kann dies zukünftig entfallen. Im Jahr 2016 sind bereits an 150 Grundschulen entsprechende Stellen ausgeschrieben worden. In einem nächsten Schritt sollen sukzessive weitere Grundschulen, aber auch Gymnasien einbezogen werden. Hierfür beabsichtigt das Land im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils bis zu 70 zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen und wird dafür insgesamt 200 Vollzeiteinheiten zur Verfügung stellen.“

 

Zur weiteren Information:

Derzeit stellt das Nds. Kultusministerium in ganz Niedersachsen insgesamt 650 Stellen für pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an 840 Schulen bereit, die bei der Umsetzung der Inklusion unterstützend tätig werden sollen. Im Landkreis Cloppenburg profitieren hiervon 14 Schulen (3 Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“, 6 Grundschulen, 3 Oberschulen, 1 Grund- und Oberschule und 1 Haupt- und Realschule).

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben die weitere Förderung der Schulsozialarbeit in ihren letzten beiden Sitzungen thematisiert und darum gebeten, eine Mittelbereitstellung durch den Landkreis für einen längeren Zeitraum, z.B. für 3 Jahre zu beschließen. Die jeweils jährliche Bewilligung spreche gegen eine vernünftige Personalplanung bzw. -bindung. Gleichzeitig könnte die Festlegung getroffen werden, dass der Landkreis jederzeit aus der Förderung aussteigen könne, wenn das Land die Schulsozialarbeit in den Grundschulen übernehme. Der Landkreis hat eine Unterstützung dieses Vorschlages zugesagt.

 

 


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 402.000 Euro wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901