Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg
stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für die Jahre 2018
bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 252.000 Euro für die Förderung der
Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese
Mittel werden nach den Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden
aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie
die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter werden Mittel in
Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im
Landkreis Cloppenburg für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung
gestellt.
Sollte das Land
Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit
für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden
die Zuschüsse entsprechend gekürzt.
Sachverhalt:
Für
die Bezuschussung der Schulsozialarbeit für das Jahr 2017 hat der Kreistag auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 20.12.2016 folgendes
beschlossen:
„Der Landkreis
Cloppenburg stellt
den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg für das Jahr 2017 Mittel in
Höhe von 252.000 Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in
deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den
Grundschülerzahlen auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und
Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die
Schulsozialarbeit einsetzen.
Weiter
werden Mittel in Höhe von insgesamt
150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg für
die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel für die
Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur
Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.“
Wie bereits ausführlich in der Sitzungsvorlage für
den Jugendhilfeausschuss am 15.11.2016 dargelegt, hat der Landkreis Cloppenburg
in den Jahren 2015 und 2016 für die Schulsozialarbeit kreiseigene Mittel in
Höhe von insgesamt 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro für die Schulen in
Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und 150.000 Euro für die
Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg) zur
Verfügung gestellt.
Das Land Niedersachsen hat dann die eigene
Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen anerkannt und ab 2017 an den
Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie
teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte
dauerhaft eingerichtet und besetzt. Der flächendeckende Ausbau der sozialen
Arbeit an allen Grund- und Halbtagsschulen war derzeit vom Land noch nicht
vorgesehen.
Damit die notwendige Schulsozialarbeit an
Grundschulen weiter gewährleistet werden kann, hat der Landkreis Cloppenburg
sich dazu bereit erklärt, den Städten und Gemeinden für das Jahr 2017 die
Hälfte der bisherigen Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen
(Beschluss des Kreistages s.o.).
Die Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung
und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im
Schulbereich wurde am 12.12.2016 abgeschlossen. Hierzu ist zur zukünftigen
Umsetzung der Schulsozialarbeit folgende Vereinbarung getroffen worden:
„Seitens des Landes besteht die Absicht, in den
kommenden Jahren alle öffentlichen Ganztagsschulen bedarfsgerecht mit sozialer
Arbeit in schulischer Verantwortung auszustatten. Ab 2017 werden alle
Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Kooperativen Gesamtschulen und
Integrativen Gesamtschulen berücksichtigt; hierfür stehen die Haushaltsmittel
bereit. Soweit Kommunen bisher mit eigenen Kräften vergleichbare Aufgaben
wahrgenommen haben, kann dies zukünftig entfallen. Im Jahr 2016 sind bereits an
150 Grundschulen entsprechende Stellen ausgeschrieben worden. In einem nächsten
Schritt sollen sukzessive weitere Grundschulen, aber auch Gymnasien einbezogen
werden. Hierfür beabsichtigt das Land im Zeitraum der Mittelfristigen
Finanzplanung in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils bis zu 70 zusätzliche
sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen und wird dafür insgesamt 200
Vollzeiteinheiten zur Verfügung stellen.“
Zur weiteren Information:
Derzeit stellt das Nds. Kultusministerium in ganz
Niedersachsen insgesamt 650 Stellen für pädagogische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen an 840 Schulen bereit, die bei der Umsetzung der Inklusion
unterstützend tätig werden sollen. Im Landkreis Cloppenburg profitieren hiervon
14 Schulen (3 Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“, 6 Grundschulen, 3
Oberschulen, 1 Grund- und Oberschule und 1 Haupt- und Realschule).
Die Hauptverwaltungsbeamten haben die weitere
Förderung der Schulsozialarbeit in ihren letzten beiden Sitzungen thematisiert
und darum gebeten, eine Mittelbereitstellung durch den Landkreis für einen
längeren Zeitraum, z.B. für 3 Jahre zu beschließen. Die jeweils jährliche
Bewilligung spreche gegen eine vernünftige Personalplanung bzw. -bindung.
Gleichzeitig könnte die Festlegung getroffen werden, dass der Landkreis
jederzeit aus der Förderung aussteigen könne, wenn das Land die
Schulsozialarbeit in den Grundschulen übernehme. Der Landkreis hat eine
Unterstützung dieses Vorschlages zugesagt.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 402.000
Euro wurden vorsorglich für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant.
PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901