Betreff
Anfrage der Gemeinde Cappeln zur Gewährung von Zuschüssen aus der Kreisschulbaukasse im Zusammenhang mit der Schulstandortdiskussion der Grundschule Sevelten/Elsten
Vorlage
V-SCHUL/17/103
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Basis der vorherigen schulpolitischen Entscheidung der Schulträger im Landkreis Cloppenburg über einen Schulstandort können die dafür dann schulisch notwendigen Maßnahmen aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst werden.

 

Die jeweilige Einzelentscheidung darüber kann durch die politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg erst nach der Entscheidung des Schulträgers und dem Einreichen eines prüffähigen konkreten Antrages erfolgen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Cappeln ist seit einiger Zeit die Standortfrage der Grundschule Sevelten/Elsten in der Diskussion. Derzeit gibt es jeweils eine Grundschule als Halbtagsschule an den Standorten Sevelten und Elsten. Klassen 1 und 2 werden in Sevelten unterrichtet, Klassen 3 und 4 in Elsten.

 

Wie auch aus mehreren Zeitungsartikeln aus Juli 2017 ersichtlich ist, bestehen seitens der Gemeinde Cappeln Überlegungen, zukünftig die Grundschule Sevelten 2-zügig als Ganztagsschule auszubauen und dafür dann den Schulstandort in Elsten aufzugeben. Die dortige Grundschule soll dann zum Kindergarten und Krippe umgebaut werden. Als Alternative besteht die Möglichkeit, an beiden Standorten jeweils eine 1-zügige Ganztagsschule einzurichten und einen Kindergarten und Krippe an einem der beiden Standorte neu zu errichten.

 

Für die erforderlichen Neu- und Umbaumaßnahmen erfolgte eine Anfrage an den Landkreis Cloppenburg zur Förderfähigkeit aus der Kreisschulbaukasse. Die Gemeinde Cappeln hat ihre weitere Entscheidung über den Schulstandort bis zu einer Aussage des Landkreises Cloppenburg zur Förderfähigkeit der alternativ erforderlichen Maßnahmen zurückgestellt.

 

Schulträger der Grundschule Sevelten/Elsten ist die Gemeinde Cappeln. Gemäß

§ 101 NSchG hat der Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Ein Schulangebot in diesem Sinne ist das Vorhandensein von Schulen, die zur Aufnahme der zu ihrem Besuch verpflichteten oder dazu berechtigten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich offenstehen. Diese Aufgabe erfüllen die Schulträger durch eigene organisatorische Maßnahmen im Rahmen des § 106 NSchG, indem sie Schulen organisationsrechtlich errichten, erweitern, einschränken, zusammenlegen, teilen oder aufheben.

 

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse entsprechend § 117 NSchG im Primarbereich Zuschüsse in Höhe von einem Drittel für schulisch notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschl. erforderlicher Erstausstattungen und der Erstellung der Außenanlagen.

 

Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind. Außerdem werden erforderliche Inklusionsmaßnahmen grundsätzlich aus der Kreisschulbaukasse gefördert. Sanierungen im Bestandsgebäude werden grundsätzlich nicht gefördert.

 

Eine Entscheidung des Landkreises über eine konkrete Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse kann aus Sicht der Verwaltung erst getroffen werden, wenn der zuständige Schulträger – also hier die Gemeinde Cappeln – eine schulpolitische Entscheidung über den Schulstandort einschließlich der Einrichtung von Ganztagsschulen getroffen und einen prüffähigen konkreten Antrag eingereicht hat. Erst dann kann eine Prüfung der zuwendungsfähigen Kosten und eine Entscheidung der Zuschusshöhe über die zuständigen politischen Gremien erfolgen.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis: