Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 26.250,00 € und der Gemeinde Lastrup auf Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von 3.811,12 € für die Förderung von Haltestellen für
den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den
kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale
Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden
für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in
die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu-
und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie
Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten;
Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr,
soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart
oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in
Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land
zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde vom
Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von
Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die
Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine
Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle
oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b)
12,5 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem
Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung
steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer
4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des
straßengebundenen ÖPNV an.
1)
Die
Gemeinde Essen beantragt mit Schreiben vom 17.01.2017 die Gewährung eines Zuschusses
aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestellen „Brokstreek, Emke“ und
„Brokstreek, Eichenallee“.
Die Kosten dafür belaufen
sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
35.000,00 €.
Die Gemeinde Essen erbittet
hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 26.250,00 € (75 %).
2)
Die
Gemeinde Lastrup beantragt mit Schreiben vom 18.01.2017 die Gewährung eines Zuschusses
aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Lastrup,
Pfarrer-Götting-Platz“.
Die Kosten dafür belaufen
sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
5.081,49 €.
Die Gemeinde Lastrup
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 3.811,12 € (75 %).
Die Auszahlung der
Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den
Haushaltsjahren 2005 - 2016 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind
in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500024.525.001
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss