Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
V-KUL/16/079
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit empfiehlt dem Kreistag, der Gewährung eines Zuschusses an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. in Höhe von 570.000,00 € als Festbetragszuschuss zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 07.11.2016 beantragt der Verein einen Zuschuss für den Haushalt 2017 in Höhe von 570.000,00 € als Festbetragszuschuss.

 

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird. Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der Satzung wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 500.000,00 € hälftig von den Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 500.000,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt laut Satzung der Landkreis zu 100 %.

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 250.000,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

In seiner Sitzung am 17.12.2015 beschloss der Kreistag, der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 570.000,00 EUR als Festbetragszuschuss zu gewähren.

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schreiben der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. vom 07.11.2016 über den Zuschussbedarf für 2017