Betreff
Anträge des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas-Sozialwerkes sowie des Deutschen Roten Kreuzes auf Zuschüsse zur Schuldnerberatung
Vorlage
V-SOZ/16/062
Art
Sitzungsvorlage

Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu entscheiden, ob

a)      die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg weiterhin durch pauschale Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände finanziert werden soll,

b)      unterschiedliche Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe als Festbetrag und

c)       die Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

a)      Die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.

b)      Den Schuldnerberatungsstellen werden die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt:

- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 37.000 EUR,
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 34.000 EUR,
- dem
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth
: 39.500 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 35.000 EUR.

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Beschluss des Kreistages vom 14.01.2014; Vorlage: V-SOZ/13/038

 

Die Schuldnerberatungsstellen des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. und des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth werden vom Landkreis Cloppenburg mit einem jährlichen pauschalen Zuschuss unterstützt. Seit 2014 erhält auch das Deutsche Rote Kreuz einen jährlichen Zuschuss.

 

Die letzte Zuschussgewährung umfasst die Jahre 2014 bis einschließlich 2016. Den Beratungsstellen der AWO, der Diakonie und des CSW wurde jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 33.500 €, dem DRK 15.000 €, bewilligt.

 

Die Schuldnerberatungsstellen der vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus § 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 a Nr. 2 SGB II. Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.

 

Zuständig sind hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit uneingeschränkt.

 

Im SGB II wurden die sog. kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Schuldnerberatung gehört, für ALG II – Empfänger kraft Gesetzes auf die gemeinsame Einrichtung („Jobcenter“) übertragen. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat die Schuldnerberatung nach SGB II auf den Landkreis / die Wohlfahrtsverbände gem. § 44 b SGB II (zurück-)übertragen. Damit wird gewährleistet, dass für Sozialhilfebezieher und auch Arbeitslosengeld II – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird. Seit 2012 wird die Zusammenarbeit der Schuldnerberatungsstellen mit dem Jobcenter durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt.

 

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. 

 

Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanzielle Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden.

 

Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen Beratungsstellen.

 

Die Schuldnerberatungsstellen haben in 2013 gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg aufgestellt, die sich nach übereinstimmenden Mitteilungen der Wohlfahrtsverbände bewährt haben.

 

Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht - von großer Bedeutung.

 

Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den anliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die jeweiligen Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen. 

 

Die Wohlfahrtsverbände sind immer bemüht, Einnahmen von dritter Seite einzuwerben. Wie in den früheren Jahren, ist aber festzustellen, dass eine Steigerung der Einnahmen, z.B. durch die Beteiligung Dritter, Banken usw. kaum möglich ist. Die bestehenden Fördermöglichkeiten (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden, Sparkassen- und Giroverband usw.) werden bereits ausgeschöpft. Dabei ist von Bedeutung, dass die Diakonie und AWO Zuwendungen des Sparkassen- und Giroverbandes (rd. 14.000 € bzw., 15.000 €) erhalten, das CSW sowie das DRK hier keine Möglichkeit haben, in die Förderung einbezogen zu werden.

 

Nach wie vor gilt, dass wegen leicht steigender Beratungsfälle sowie Zunahme des Beratungsumfanges (so das Pfändungsschutzkonto) und damit verbundener steigender Kosten eine Reduzierung der Kosten insgesamt nicht möglich sein wird, wenn der Umfang des Angebotes nicht eingeschränkt werden soll. Die Schuldnerberatungsstellen verweisen zudem darauf, dass die Beratungsarbeit spürbar komplexer geworden sein.

 

Bei den Nachbarlandkreisen gibt es unterschiedliche Modelle der Schuldnerberatung bzw. deren Finanzierung. Überwiegend werden pauschale Zuschüsse bewilligt. Es gibt aber auch Kommunen, die statt eines allgemeinen Zuschusses eine Fallpauschale für jede nachgewiesene Beratung vereinbart haben. Die Bewilligung eines pauschalen Zuschusses hat den Vorteil, dass die Beratungsstellen Planungssicherheit haben. Außerdem wird kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand erzeugt. Darüber hinaus können in der Pauschale auch die präventiven Maßnahmen berücksichtigt werden.

***

 

Zu den Anträgen der Schuldnerberatungsstellen:

 

a)

Beantragt werden vom Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis Cloppenburg) 37.000 Euro jeweils für die Jahre 2017 bis 2019 (Anlage A, Seite 1 – 4).

 

Bislang wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 33.500 Euro gezahlt.

 

Die Diakonie geht davon aus, dass mit der Erhöhung um 3.500 € der zu erwartende Anstieg der Personalkosten in den kommenden drei Jahren aufgefangen werden kann (s. Wirtschaftsplan des Antrages).

Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 79.000 € (in 2015) um 4.500 € auf rd. 83.500 € (in 2017) aus. Möglichkeiten für Einsparungen werden nicht mehr gesehen, außerdem ist eine Steigerung der Einnahmen vom Land aus der Inso-Beratung nicht zu erwarten. Es verbleibt nur die Deckung über einen höheren Kreiszuschuss bzw. durch Eigenmittel und Spenden.

 

Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2013: 526  Fälle                                 2014: 470 Fälle                  2015: 520 Fälle.

 

Der Jahresbericht 2015 kann im Sozialamt eingesehen werden. Darin sind weitere Angaben zu den Beratungsfällen sowie zur Beratungssituation enthalten.

 

Beratungen finden in Cloppenburg sowie in Friesoythe und Löningen statt.

Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

 

 

 

 

b)

Beantragt werden von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 34.000 Euro jeweils für die Jahre 2017 bis 2019 (Anlage B, Seite 1 – 5).

 

Der bisherige Zuschuss betrug ebenfalls 33.500 Euro.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2013:    424 Fälle                               2014:  435 Fälle                  2015:   404 Fälle    

 

Auch hier sind aus dem im Sozialamt vorliegenden Jahresbericht 2015 die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 

Die Beratungen finden in der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.


Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 61.000 € (in 2015) um 5.000 € auf rd. 66.000 € (in 2019) aus. Bei leicht sinkenden Einnahmen aus der Insolvenzberatung und vom Sparkassen- und Giroverband, soll die Kostensteigerung durch einen höheren Kreiszuschuss bzw. durch mehr Eigenmittel aufgefangen werden. Bei den Eigenmitteln ist eine Steigerung von rd. 1.300 € auf rd. 4.500 € in 2017 eingeplant.

 

Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen.

 

 

c)

Vom Caritas-Sozialwerk wird für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 39.500 Euro beantragt (Anlage C, Seite 1 – 4).

 

Bislang wurde ein Zuschuss in Höhe von 33.500 Euro jährlich gewährt.

 

Die Beratungen finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.

 

Ergänzend zur sozialen Schuldnerberatung hat die Caritas in den vergangenen Jahren die InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und ausgebaut. Wie bei den Schuldnerberatungsstellen der AWO und der Diakonie tragen die Fallpauschalen des Landes für die InsO-Beratung erheblich zu den Einnahmen bei.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

2013:   561 Fälle                                2014:  541 Fälle                  2015:  584  Fälle    

Aus dem im Sozialamt vorliegenden Jahresbericht 2015 sind die Beratungsfälle sowie weitere Angaben zu entnehmen.

 

Der Wirtschaftsplan weist eine Steigerung der Ausgaben von rd. 90.600 € auf rd.  96.009 € in 2017 und bis zu 102.000 € in 2019 aus.

 

Die Kalkulation geht von einer Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung um 5.000 €. Ob dies gelingt, ist noch fraglich.

 

Des Weiteren ist auf der Einnahmeseite zu beachten, dass das CSW im Gegensatz zur Diakonie und AWO nicht. Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes verfügt. Die Kostensteigerung soll daher durch den höheren Kreiszuschuss aufgefangen werden.

 

Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen.

 

 

d)

Vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. wird für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro beantragt (Anlage D, Seite 1 – 3).

 

Das DRK hatte erstmals für die Jahre 2014 bis 2016 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro erhalten.

 

Das DRK begründet seinen Antrag damit, dass die Soziale Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung seit 2012 im immer stärkeren Maße angenommen werden. Dazu trage insbesondere auch die gleichzeitig angebotene Flüchtlings- und Migrationsberatung bei.

 

Die Kostensituation (Personal- und Sachkosten) ist mit der der anderen Beratungsstellen vergleichbar.

 

Auf der Einnahmeseite ist zu beachten, dass das DRK im Gegensatz zur Diakonie und AWO aber nicht Mittel des Sparkassen- und Giroverbandes verfügt. Dies wird durch hohe Eigenmittel ausgeglichen. Die Einnahmen des DRK aus der Insolvenzberatung sind erheblich gestiegen, eine weitere Zunahme ist eingeplant.

 

Die Beratungsfälle haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

2013:  436 Fälle                                 2014:  451 Fälle                  2015:   459 Fälle    

Die Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen.
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Bewertung der Kreisverwaltung:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss, sich aus Sicht der Kreisverwaltung überaus bewährt hat und eine Fortsetzung befürwortet wird.

 

Der von Diakonie, AWO, Caritas sowie DRK geltend gemachte Kostenanstieg ist nachvollziehbar.

 

Die Statistiken zu den Beratungszahlen weisen teils eine leichte Zunahme auf, bzw. haben sich eingependelt. 

 

Die Wartezeiten bei den Beratungsstellen betragen in der Regel allenfalls 1 bis 2 Wochen. Es sei zu dem kein Problem, in Eilfällen kurzfristig eine Beratung anzubieten, so die Beratungsstellen.

 

Die Schuldnerberatung des DRK hat sich mittlerweile etabliert. Die Befürchtungen in 2012, dass ein Überangebot geschaffen werden könnte, haben sich nicht erfüllt. Alle Beratungsstellen sind nach wie vor ausgelastet, bzw. es gibt sogar noch geringe Wartezeiten.

 

Das bisherige Prinzip, Zuschüsse in gleicher Höhe zu bewilligen, wird aufgegeben. Eine Benachteiligung einer Einrichtung ist aber nicht festzustellen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Einnahmemöglichkeiten sind die Unterschiede nachvollziehbar und gerechtfertigt. Ein weiteres Auseinanderdriften der Zuschussbeträge sollte aber vermieden werden, um die Gleichbehandlung der Beratungsstellen zu gewährleisten.

 


Die Mittel sind im Haushalt 2017 eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

  1. Antrag Diakonie
  2. Antrag AOW
  3. Antrag CSW
  4. Antrag DRK