Betreff
Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae auf Beszuschussung der Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen
Vorlage
V-SOZ/16/061
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis gewährt den Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 einen Betrag in Höhe von jeweils bis zu 8.000,- € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Leistungsempfängerinnen und –empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag gewährte am 06.05.2014 der Diakonie und dem Verein donum vitae gemeinsam für die Haushaltsjahre 2014 - 2016 einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und –empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.

Für die Jahre 2017 - 2019 wird wiederum ein Betrag von jeweils bis zu 8.000,00 Euro beantragt. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae.

Grundsätzlich werden die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen lediglich bis zum 20.Lebensjahr mit ärztlicher Verordnung übernommen. Ab dem 20. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Speziell für LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II gilt, dass der ab dem 01.01.2016 gültige Regelsatz für die Gesundheitspflege einen Betrag von monatlich 17,37 Euro enthält.

Die Antibabypille kostet monatlich 10,00 bis 15,00 Euro. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150,00 und 600,00 Euro), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu zahlen.

In 2013 wurde durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae von dem bewilligten Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro lediglich ein Betrag von 3.675,17 € verbraucht. Dieser hat sich dann in 2014 auf 3.788,68 Euro und in 2015 auf 4.724,57 Euro erhöht.

Dem Landkreis Cloppenburg liegen für 2013 bis 2015 jeweils Verwendungsnachweise der Mittel von den beiden Schwangerenberatungsstellen vor. Daraus ergeben sich die Anzahl der Frauen und Männer, die den Zuschuss erhalten haben, die Zweckbestimmung des Zuschusses, die Höhe der Gesamtausgaben sowie Angaben über die Zusammensetzung des Personenkreises und die Altersstruktur. Die Verwendungsnachweise beinhalten zusammenfassend folgende Resultate:

 

 

 

 

Ausgaben

Geschlecht

Personenkreis

SGB II

SGB XII

AsylbLG

sonstige

 Diakonie

2013:

2.237,47 €

16 x w

10

 0

6

 

2014:

1.920,18 €

17 x w

  1 x m

10

 

1

7

 

2015:

2.477,92 €

21 x w

9

1

1

10

 donum vitae

2013:

1.437,70 €

20 x w

12

2

1

5

 

2014:

1.868,50 €

34 x w

  1 x w

25

 

 

10

 

2015:

2.246,65 €

 

 

43 x w

 

32

 

 

11

 

Von Männern wurde die Möglichkeit einer Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel kaum in Anspruch genommen. Der überwiegende Anteil der Frauen war in einem Alter von 27 und 40 Jahren, nur wenige junge Frauen nahmen den Zuschuss in Anspruch. Für den sonstigen Personenkreis erfolgt im Verwendungsnachweis eine kurze, stichwortartige Begründung der speziellen psychosozialen Problemlage. Häufig sind dies finanzielle Probleme oder/und besonders schwierige Lebenssituationen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für den Personenkreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat sich die Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und persönlichen Notlagen als sinnvoll dargestellt.

Zu beraten ist

·      ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 ein Betrag von jeweils bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel bereitgestellt werden soll

 

 


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung 2017 ist der beantragte Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

Produkt P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae auf eine Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel ab 2017