Betreff
Anträge der Diakonie, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. auf Zuschüsse für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2017 - 2019
Vorlage
V-SOZ/16/060
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

In den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 gewährt der Landkreis die folgenden jährlichen Zuschüsse als Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung:

·         dem Diakonischen Werk, Diakoniebüro Cloppenburg in
      2017 bis zu 17.500 €
      2018 bis zu 18.300 €
      2019 bis zu 19.000 €

·         dem Verein donum vitae bis zu 22.500 €

·         dem Sozialdienst kath. Frauen bis zu 9.410 €

 


Sachverhalt:

 

Die Schwangerschaftsberatungsstellen des Diakonischen Werkes in Cloppenburg, der donum vitae, Regionalverband Cloppenburg e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., Ortsverein Cloppenburg werden vom Landkreis Cloppenburg bereits seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss als Defizitausgleich unterstützt.

 

Nunmehr beantragen das Diakonische Werk, der Verein donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige Planungssicherheit zu erhalten.

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist eine Aufgabe der Länder. Die Länder haben sicherzustellen, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater zur Verfügung steht. Das Beratungsangebot soll wohnortnah sein und die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

 

Zusätzlich ist in Niedersachsen aufgrund § 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz für Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft eine gesonderte Förderung der Personal- und Sachkosten für insgesamt 13,5 vollzeitbeschäftigte Beratungskräfte vorgesehen.

 

Dementsprechend handelt es sich bei den Schwangeren – und Schwangerschafts-konfliktberatungstellen des Diakonischen Werkes, des Vereins donum vitae und des Sozialdienstes Katholischer Frauen um vom Land Niedersachsen anerkannte Beratungsstellen, wobei der SKF als Beratungsstelle in katholischer Trägerschaft seit 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellt.

 

Die Beratungsstellen erhalten vom Land Niedersachsen jeweils eine 80 %-ige Förderung der anerkannten Personalstellen sowie zusätzlich eine Sachkostenpauschale.

 

Für die Beratungsstellen ergeben sich für das Jahr 2015 folgende statistische Beratungszahlen:

                                                        SKF                 Diakonie               donum vitae

Schwangerenberatung                   846                    392                             443

Konfliktberatung                               ---                     116                               76

Präventionsveranstaltungen            69                       37                               29

Personalstellen                               2,5                    1,15                              1,1

 

Ein Vergleich mit den Jahren 2013 und 2014 zeigt bei den drei Beratungsstellen gleichbleibend hohe Beratungszahlen.

 

 

 

 

 

Zu den Anträgen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:

 

 

a.) Mit Schreiben vom 27.04.2016 beantragt das Diakonische Werk Oldenburger Münsterland, Diakoniebüro Cloppenburg für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg zukünftig die folgenden Zuschüsse als Defizitausgleich:

·         2017:    17.500 €

·         2018:    18.300 €

·         2019:    19.000 €

Zur Begründung des Zuschussbedarfs sind dem Antrag Haushaltspläne beigefügt, in denen die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2017 bis 2019 dargestellt sind.

 

Das Diakonische Werk unterhält in Cloppenburg eine Beratungsstelle und bietet zusätzlich im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde auch in Friesoythe eine Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die Beratungsstelle ist personell mit 2 teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterinnen (zusammen 1,15 Stelle) besetzt. Vom Land Niedersachsen wird 1,15 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 14.11.2013 wurde dem Diakonischen Werk für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg ergänzend zum Landeszuschuss ein Zuschuss von bis zu 15.900,00 € im Haushaltsjahr 2014, 16.430,00 € im Haushaltsjahr 2015 und 16.920,00 € im Haushaltsjahr 2016 als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 begründet die Diakonie mit steigenden Personalkosten und hat dafür jeweils eine jährliche Tariferhöhung um 3 % eingeplant. Die Sachkosten bleiben gegenüber den Vorjahren konstant. Gleichzeitig geht die Diakonie von einer Erhöhung des Landeszuschusses aus und berücksichtigt auch Eigenmittel.

 

In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 wurde von der Diakonie jeweils der maximale Zuschuss auch unter Berücksichtigung von Eigenmitteln benötigt.

 

 

b.) Mit Schreiben vom 29.09.2016 beantragt der Verein donum vitae für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 jeweils die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 22.500,00 €. Zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs legt der Verein die Haushaltspläne der Beratungsstellen für 2017 vor.

 

Der Verein donum vitae unterhält eine Beratungsstelle in Cloppenburg und eine Beratungsstelle in Barßel. Die Beratungsstellen sind jeweils mit einer teilzeitbeschäftigten Sozialarbeiterin (0,6 Stelle in CLP und 0,5 Stelle in Barßel) besetzt. Zusätzlich wird jeweils eine Bürokraft auf geringfügiger Basis (20 Std. monatlich) beschäftigt. Insgesamt wird durch das Land 1,1 Stelle anerkannt und bezuschusst.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 14.11.2013 wurde dem Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 für die Beratungsstellen in Cloppenburg und in Barßel ein Zuschuss von bis zu 19.300 € als Defizitausgleich bewilligt.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 begründet der Verein donum vitae mit gestiegenen Personalkosten sowie mit einer erforderlichen neuen PC-Anlage in der Beratungsstelle in Barßel.


In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 wurde von dem Verein donum vitae jeweils der maximale Zuschuss auch unter Berücksichtigung von Eigenmitteln benötigt.

 

 

c.) Mit Schreiben vom 21.06.2016 beantragt der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg
einen jährlichen Zuschuss für die Jahre 2017 – 2019 in Höhe von jeweils bis zu 9.410 €. Auch dazu liegen zur näheren Begründung des Zuschussbedarfs Haushalts-bzw. Finanzierungspläne für 2017 bis 2019 bei.

 

Laut Kreistagsbeschluss vom 14.11.2013 wurde dem Verein Sozialdienst Katholischer Frauen für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 jeweils ein Zuschuss von bis zu 8.700,00 € als Defizitausgleich bewilligt.

Der Verein Sozialdienst Katholischer Frauen bietet außer in der Beratungsstelle in Cloppenburg auch in Friesoythe, Barßel und Löningen Schwangerschaftsberatung an. Insgesamt ist die Beratungsstelle mit 2,5 Sozialarbeiterinnen besetzt, wobei durch das Land Niedersachsen 0,5 Stellen bezuschusst werden. Die vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2017 – 2019 beziehen sich deshalb auch hinsichtlich der Sachkosten nur auf die anerkannten 0,5 Stellen. In dem Haushaltsplan 2017 sind jedoch sämtliche Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF aufgeführt. Die nicht öffentlich geförderten Stellen werden über einen Zuschuss vom Landescaritasverband für Oldenburg e.V. finanziert.

 

Die Erhöhung des erforderlichen Zuschusses für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 begründet der SKF mit steigenden Personalkosten in den nächsten 3 Jahren.

 

In den Haushaltsjahren 2014 und 2015 wurde vom SkF jeweils der maximale Zuschuss für die Schwangerenberatung auch unter Berücksichtigung von Eigenmitteln benötigt.

 

Es ist jeweils bezogen auf die einzelnen Anträge zu beraten, ob

 

§  ein Zuschuss in der jeweils beantragten Höhe als Defizitausgleich und

§  der jeweilige Zuschuss für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016

gewährt werden soll.

 

 


Finanzierung:

 

Produkt:  P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 

Für die Haushaltsplanung 2017 werden die von den Beratungsstellen beantragten Zuschüsse vorsorglich bereits berücksichtigt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anträge der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einschließlich der Haushaltspläne