Betreff
Abfallbilanz 2015
Vorlage
V-PLA/16/149
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach
§ 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen
Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.
Die
Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren
Verwertung oder sonstige Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu
machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde
vorzulegen.
Die Abfallbilanz wird in der Sitzung vorgestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
P 1.537100