Betreff
Erneuerung der Klappbrücke im Zuge der K 145 (Klosterstraße) über die Sagter Ems in Osterhausen
Vorlage
V-KA/16/319
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Mit dem NLWKN wird vereinbart, die Brücke im Zuge der K 145 über die Sagter Ems in Osterhausen einstreifig mit einer verbreiterten Nebenanlage (2,00 m) gemäß der 1. Alternative zu planen und zu bauen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzuplanen. Die Förderung der Maßnahme mit GVFG-Mitteln ist zu beantragen.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die denkmalgeschützte Klappbrücke im Zuge der K 145 (Klosterstraße) über die Sagter Ems in Osterhausen befindet sich in einem baulich schlechten Zustand, so dass die Klappfunktion nicht mehr gegeben ist. Aufgrund dessen ist die Sagter Ems für den Schiffverkehr nur sehr eingeschränkt nutzbar. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beabsichtigt nunmehr, das Brückenbauwerk zu erneuern, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Brücke und die Schiffbarkeit der Sagter Ems wiederherzustellen.

 

Der NLWKN beabsichtigt, den Ersatzbau der Brücke so wie er sich im Bestand darstellt, unter Berücksichtigung der neuesten Richtlinien und der Vorgaben des Denkmalschutzes vorzunehmen. Sofern seitens des Landkreises Cloppenburg weitergehende Ausbauwünsche bestehen, sind diese dem NLWKN rechtzeitig zur Erstellung der Planunterlagen mitzuteilen. Die Mehrkosten für einen weitergehenden Ausbau sind vom Landkreis Cloppenburg zu tragen.

 

Für eine entsprechende Erweiterung des Brückenbauwerkes bedarf es der Beschlussfassung des Kreistages.

 

Folgende Ausbauvarianten kommen für die Erneuerung der Brücke in Betracht:

 

·         Wiederherstellung des Status quo: einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit

·         1. Alternative: einstreifige Fahrbahn, 3,70 m breit mit Radweg (2,00 m)

·         2. Alternative: zweistreifige Fahrbahn, 7,00 m breit mit Radweg (2,00 m)

 

Die Kosten für eine Erweiterung um einen Radweg (1. Alternative) würden sich nach einer ersten groben Schätzung auf 300.000,- € belaufen. Beim Ausbau der 2. Alternative würden Kosten in Höhe von 900.000.- € anfallen. Darüber hinaus müsste für die Unterhaltung der Erweiterung eine Ablösesumme in Höhe von geschätzten 50 % der Bausumme an den NLWKN gezahlt werden. Somit würden für die 1. Alternative insgesamt ca. 450.000,- € und für die 2. Alternative insgesamt 1.350.000,- € an Kosten anfallen. Unabhängig davon sind zusätzlich anteilig Kosten für Ingenieurleistungen zu tragen.

 

Im Vergleich zur Erneuerung der sanierungsbedürftigen Klappbrücke im Zuge der K 351 über den Dreyschloot in Roggenberg, die ebenfalls vom NLWKN durchgeführt wird, fallen für die Erneuerung der Brücke im Zuge der K 145 in Osterhausen höhere Kosten an. Die höheren Kosten erklären sich dadurch, dass die Sagter Ems im Brückenbereich breiter ist als der Dreyschloot in Roggenberg. Daher sind bei der Sagter Ems in Osterhausen längere Vorbrücken erforderlich als beim Dreyschloot in Roggenberg. Insgesamt weist die Brücke über die Sagter Ems eine Länge von 35 m auf. Zudem ist der Baugrund an der Westseite der Brücke zum „Wilden Moor“ hin schwierig und an der Ostseite befindet sich Bebauung, was bei der Gründung der Brücke und beim Einbringverfahren zu berücksichtigen ist.

 

Für die Erneuerung der Brücke in Osterhausen wurden dem NLWKN für das Jahr 2017 entsprechende Mittel vom Land zugeteilt. Um die Baumaßnahme in 2017 durchführen und die zugeteilten Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist es nach Aussage des NLWKN erforderlich, nunmehr kurzfristig Klarheit über die Planungsgrundlagen zu erlangen, damit die Planung abgeschlossen und die Baumaßnahme zur Durchführung in 2017 vorbereitet werden kann.

 

Eine Förderung der Baumaßnahme mit GVFG-Mitteln (60 % der förderfähigen Kosten) kann nach Aussage der Förderstelle nur für den Lückenschluss des Radweges in Aussicht gestellt werden. Die Erneuerung der Fahrbahn im Brückenbereich ist nicht förderfähig. Voraussetzung hierfür wäre, dass u. a. ein Anschluss der neuen Brücke an eine 5,50 m breite Fahrbahn erfolgt. Die K 145 weist in diesem Bereich eine durchschnittliche Breite von 5,10 m auf, so dass diese Voraussetzung nicht erfüllt wird. Die Anmeldung des Radwegebaus für das Jahresbauprogramm 2017 hat bis Ende Oktober 2016 zu erfolgen.

 

Die K 145 führt von der Kreisgrenze des Landkreises Leer im Westen bis zum Elisabethfehnkanal. Hier bindet aus östlicher Richtung die K 307 an. Gleichzeitig führt die K 145 entlang des Elisabethfehnkanals in südlicher Richtung weiter bis zur B 401. Insgesamt handelt es sich um eine ca. 17. km lange Kreisstraße. Die K 145 stellt im nördlichen Bereich die direkte Verbindung für Verkehre aus Barßel und Elisabethfehn nach Idafehn-Nord dar.

 

Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf der K 145 im Abschnitt zwischen der Kreisgrenze Leer und dem Elisabethfehnkanal hat sich nach den Verkehrszählungen im Jahre 2005 und 2010 von 697 Kfz. auf 658 Kfz. verringert und liegt damit hinsichtlich der Verkehrsbelastung im letzten Drittel der Kreisstraßen des Landkreises Cloppenburg. Die K 145 ist in diesem Bereich somit von der Verkehrsbedeutung her eher gering einzustufen.

 

Weiterhin verläuft in diesem Bereich der K 145 aus Elisabethfehn kommend auf der südlichen Seite ein Radweg, der östlich der Klappbrücke endet. Unmittelbar westlich der Klappbrücke schließt dieser Radweg in Richtung Idafehn wieder an. Dieser Radweg ist Teil des Radfernweges 13 (Geest-Heide-Radweg) von Groningen nach Lauenburg. Ferner verlaufen hier auch die Fehnroute und die Boxenstopp-Nebenroute. Somit handelt es sich um eine touristisch wichtige Radwanderstrecke im Raum des Erholungsgebietes Barßel – Saterland.

 

Die K 145 durchquert den Landschafts- und Erholungsraum des Gewässers Sagter Ems im Erholungsgebiet Barßel-Saterland. Der Bereich zeichnet sich durch einen hohen Freizeitwert und eine überdurchschnittliche Umweltqualität aus. Entsprechend der Zielrichtung, die Gebietsansprüche im Erholungsgebiet zu erhalten und auszubauen, ist der Raum, in dem sich auch die denkmalgeschützte Brücke befindet, im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorsorgegebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft und als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft festgelegt.

 

Aufgrund dieser Kombination von landschaftlichen Vorzügen und der Vorhaltung erholungswirksamer Infrastruktur bietet sich eine verkehrstechnisch maßvolle Ausgestaltung der Brücke an, zumal das bereits niedrige Kfz-Verkehrsaufkommen hier noch weiter abgenommen hat. Daher wird empfohlen, entsprechend der 1. Alternative eine Brücke mit einstreifiger Fahrbahn und einem Radweg umzusetzen.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt):

 

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