Betreff
Medienentwicklungsplan für die Schulen im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-SCHUL/16/090
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass der
    Medienentwicklungsplan Arbeitsgrundlage für eine systematische Ausstattung der
    Schulen in kreiseigener Trägerschaft wird.

2. Der Schulausschuss begrüßt ausdrücklich die Beteiligung der kreisangehörigen
    Städte und Gemeinden an der Medienentwicklungsplanung. Er empfiehlt dem Kreistag
    zu beschließen, dass die Verwaltung damit beauftragt werden soll, Verhandlungen mit
    den kreisangehörigen Schulträgern zu führen, mit dem Ziel einer
    Kooperationsvereinbarung.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist als Schulträger gem. §§ 101, 108 NSchG verpflichtet, seine Schulen mit der notwendigen Einrichtung auszustatten. Hierzu zählen neben dem Gebäude und dem Mobiliar auch die Medien- und IT-Ausstattung.

 

Zudem obliegt dem Landkreis Cloppenburg gem. § 108 Abs. 4 NSchG die Aufgabe, die kreisangehörigen Schulträger bei der Ausstattung ihrer Schulen mit audiovisuellen Medien zu unterstützen und dies zu koordinieren.

 

Es wurde nunmehr ein Medienentwicklungsplan (MEP) erarbeitet, um die Standards der Medienausstattung festzulegen und die Qualität in den Schulen zu steigern. Gegenstand ist ebenso ein Gesamtkonzept für eine strukturierte Vernetzung der Schulen, ein Wartungskonzept und eine Serverlösung. Erstellt wurde der Medienentwicklungsplan vom Büro
Dr. Garbe & Lexis in Leverkusen.

 

Einer der grundlegenden Gedanken des MEP ist es, dass der Anschaffung und dem Einsatz von Medien stetig ein Konzept zugrunde liegen soll, um eine nachhaltige und sinnvolle Arbeit zu gewährleisten und um finanzielle Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese Konzepte sollen durch die medienpädagogische Beratung des Medienzentrums unterstützt werden.

 

Zudem sollen die Medienausstattungen der jeweiligen Schulformen aufeinander aufbauen, so dass die einzelnen medienpädagogischen Konzepte in einem Gesamtkonzept miteinander verzahnt werden.

 

Die Wartung und der Support für die kreiseigenen Schulen soll zentral im Medienzentrum erfolgen. Für die Schulen in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden und der privaten Träger hat der Landkreis bisher lediglich die Aufgabe der medienpädagogischen Beratung.

 

Es ist im Medienentwicklungsplan vorgeschlagen, dass das Medienzentrum auch die Wartung und den Support für die Schulen in der Trägerschaft der Städte und Gemeinde übernehmen soll. Von der gesetzlichen Aufgabe der Beratung hin soll es eine Entwicklung zur  kompletten Übernahme dieser Tätigkeit geben.

 

Die Übernahme dieser Tätigkeiten würde in der Zukunft eine vertragliche Vereinbarung mit den jeweiligen Schulträgern erfordern. Gegenstand einer solchen Vereinbarung wäre der Umfang der wahrzunehmenden Tätigkeiten und die Höhe einer Kostenerstattung für die Übernahme dieser Tätigkeiten.

 

Die Höhe einer zukünftigen Kostenerstattung der Kommunen an den Landkreis Cloppenburg kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Derzeit zahlt das Land dem Landkreis und den Städten und Gemeinden für ihre jeweiligen Schüler eine Zusatzleistung für die Wartung und Pflege der Computersysteme und -netzwerke. Der Landkreis Cloppenburg erhielt im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 52.235,00 €.

 

Nicht Gegenstand der Erstattung des Landes sind z. B. die Kosten für Softwarelizenzen, technische Reparaturen oder Hardwareanschaffungen. Derzeit ist die Kostenerstattung durch die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land in Verhandlung und es ist nach den bisherigen Zwischenergebnissen mit einer Anhebung zu rechnen. Eine Kostenerstattung der Städte und Gemeinden an den Landkreis Cloppenburg sollte nach Auffassung der Kreisverwaltung mindestens diesen Umfang haben. Genaue Angaben über die Höhe lassen sich jedoch erst dann machen, wenn das Aufgabenspektrum des Medienzentrums gegenüber den kreisangehörigen Schulträgern genau definiert ist.

 

Die im MEP aufgeführten Investitionssummen stellen lediglich Eckwerte dar. Diese ersetzen nicht die in den kommenden Haushaltsjahren erforderlichen detaillierten Haushaltsplanungen. Alle zukünftigen Anschaffungen stehen auch weiterhin unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Vielmehr handelt es um einen maximale Investitionssumme, die in der Praxis geringer ausfallen dürfte, z. B. durch eine längere wirtschaftliche Nutzungsdauer der Hardware oder günstigere Einkaufspreise im Rahmen von gebündelten Beschaffungen.

 

Zudem soll das Medienzentrum zukünftig auch beim Einsatz von Medien intensiver beraten. So sollen Fehlinvestitionen verhindert werden, die sich durch eine vereinzelt unnötige Medienausstattung ergeben könnten.

 

Anvisiert ist zudem die zukünftige Einbindung der privaten bzw. kirchlichen Schulen unter gleichen Bedingungen, damit die medienpädagogische Gesamtkonzeption für alle kreisangehörigen Schulträger verwirklicht werden kann.