Erster Kreisrat Frische teilte mit, dass Herr Norbert Bögershausen verstorben sei. Herr Bögershausen war als Vertreter des Sozialdienstes Kath. Männer stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Der Sozialdienst Kath. Männer sei um Benennung eines Nachfolgers gebeten worden, der dann vom Kreistag zu wählen sei.

 

Für das Jahr 2011 seien die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses auf den 10.05.2011 und 23.08.2011 terminiert. In der neuen Wahlperiode sei die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2011 geplant.

 

Im Jugendamt werde derzeit eine Organisationsuntersuchung durch die Firma con_sens, Hamburg, durchgeführt. Es handle sich um eine auf den sozialen Bereich spezialisierte Beratungsfirma mit besonderer Erfahrung in der Jugendhilfe. Die Organisationsuntersuchung solle vor den Sommerferien abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der Sitzung am 23.08.2011 vorgestellt werden. Auf Nachfrage von Herrn Karnbrock erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass die Organisationsuntersuchung auch die Vergabe von Leistungen an Kooperationspartner umfasse. Diese würden allerdings nicht unmittelbar eingebunden.

 

Herr Karnbrock trug vor, dass nach Informationen des Niedersächsischen Sozialministeriums nach der auf Bundesebene heftig umstrittenen Neuregelung des SGB II den Kommunen die Verantwortung für das Teilhabe- und Bildungspaket übertragen werden solle. Er erkundigte sich, ob bereits festgelegt sei, in welchem Bereich der Kreisverwaltung die Aufgabe angesiedelt werden solle. Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass nach dem ersten Referentenentwurf vorgesehen gewesen sei, die Aufgaben den Jobcentern zuzuweisen mit der Möglichkeit, diese den Kommunen zu übertragen. Nach aktuellem Diskussionsstand sollen die Landkreise zuständig werden mit der Möglichkeit, die Aufgaben an die Städte und Gemeinden zu übertragen. Grundsätzlich bestehe bei den Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg die Bereitschaft, Aufgaben zu übernehmen. Da auf Bundesebene u. a. die Finanzierung der Aufgaben nicht geklärt sei, sei nicht absehbar, wie die zukünftige gesetzliche Regelung aussehe. Für die Umsetzung der Regelungen des ersten Referentenentwurfs sei für das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg ein Verwaltungsaufwand für 5 zusätzliche Mitarbeiter ermittelt worden.

 

Er werde dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung über die aktuelle Entwicklung berichten.