Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu
empfehlen, entsprechend den vorliegenden Einzelanträgen für die geplanten
Krippenbauten folgende Höchstbeträge zu bewilligen:
Gemeinde Cappeln (Krippe in Sevelten) 67.650,00 €
Gemeinde Saterland (Krippe Strücklingen) 52.259,35 € (2. Änderungsbetrag)
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und
dem Abzug der bewilligten Drittmittel.
Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/11/025 vor.